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nrw-maerkischer-kreis - Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] NRW-Maerkischer-Kreis Nachrichtensammlung, Band 23, Eintrag 3

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Betreff: Nrw-maerkischer-kreis mailing list

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Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] NRW-Maerkischer-Kreis Nachrichtensammlung, Band 23, Eintrag 3


Chronologisch Thread 
  • From: Andreas Friebe <friebe AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: nrw-maerkischer-kreis AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] NRW-Maerkischer-Kreis Nachrichtensammlung, Band 23, Eintrag 3
  • Date: Fri, 10 Jan 2014 18:33:58 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-maerkischer-kreis>
  • List-id: <nrw-maerkischer-kreis.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

da gebe ich dir Recht Frank, darauf wurde bisher noch nie geachtet, aber
bei allen Einladungen (BTP/LPT) steht genau drin wann man
stimmberechtigt ist, dies haben wir anscheinend bisher versäumt. Sollte
man in Zukunft drauf achten.

Was die Stimmberechtigungen angeht hat Hans Immanuel recht:
AV: Wohnsitz in MK, Pirat, mind. 16, EU-Bürger
KMV: Mitglied im LV NRW & vKV MK, Pirat, Beitrag geleistet
Das passive Wahlrecht hat jeder, also jeder der im MK wohnt darf sich
für uns aufstellen lassen, wählen nur wie oben aufgeführt.

Ich sehe jetzt keine großen Probleme für morgen. Und auch nochmal, das
BWG ist hier nicht maßgäblich, sondern das Kommunalwahlgesetz ;)
Des Weiteren haben wir morgen auch gar keine KMV, so dass jegliche
Diskussion darüber eh obsolet ist.

Grüße
Andreas


Am 10.01.2014 18:12, schrieb Frank Wollenweber:
> Aufklaren,
>
> jetzt wird es schwierig, denn auch mit diesem Standpunkt liegts Du
> nicht richtig.
> Achim schilderte am Telefon, dass lediglich die für Ihn online
> abrufbare Mitgliederliste
> des LV für die Stimmberechtigung maßgeblich ist. Diese muß nicht
> zwingend an
> Mitgliedsbeiträge gekoppelt sein, was wiederum der BWG Auffassung
> entspräche.
>
> Aber noch einmal, das größere Problem bleibt unsere fristgemäße
> Einladung, die nicht
> den erforderlichen Formalien genügt.
>
> Eine sehr kurzfristige, begründete Prüfung durch den LV wäre hier
> hilfreich, nicht
> irgendwelche Spekulationen.
>
> Frank Wollenweber
>
>
>
>
>
>
> Am 10.01.2014 17:58, schrieb Hans Immanuel Herbers:
>> Ahoi,
>>
>> Am 10.01.2014 17:36, schrieb Frank Wollenweber:
>>> Aufklaren,
>>>
>>> hmm, leider deckt die unten aufgeführte Darstellung nicht die nach
>>> BWG §21 Rn12 geschilderte
>>> Ansicht, dass das Recht der Parteimitglieder, an
>>> Bewerberaufstellungen mitzuwirken, nicht von der
>>> Erfüllung der Beitragspflicht abhängig gemacht werden kann.
>>
>> Lies bitte genau eh du zitierst. Ich schreibe ausdrücklich dass die
>> Beitragszahlung nur für die MV ein Kriterium ist, nicht für die
>> Aufstellungsversammlung. Du widersprichst genau dort, wo ich dasselbe
>> sage wie du.
>>
>> Übrigens ist das Bundeswahlgesetz hier völlig belanglos, das regelt
>> nur die Wahl zum Bundestag. Hier greift das NRW Kommunalwahlgesetz.
>> Immerhin ist das Wahlrecht bei Kommunalwahlen ja auch breiter
>> gestaltet - 16-Jährige und EU Bürger.
>>
>> Also bitte nicht kontra geben nur um kontra zu geben sondern dann,
>> wenn es in der Sache Meinungsverschiedenheiten gibt - und die hast du
>> gar nicht geäußert.
>>
>>
>> Viele Grüße
>>
>>
>> Hans Immanuel
>>
>>
>>
>

--
Andreas Friebe - @m4inman
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Mainman
☎ 02354 / 77 90 68
📱 0151 / 6491 5882
📫 friebe AT piratenpartei-nrw.de
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