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Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] NRW-Maerkischer-Kreis Nachrichtensammlung, Band 23, Eintrag 3
Chronologisch Thread
- From: Andreas Friebe <friebe AT piratenpartei-nrw.de>
- To: nrw-maerkischer-kreis AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] NRW-Maerkischer-Kreis Nachrichtensammlung, Band 23, Eintrag 3
- Date: Fri, 10 Jan 2014 18:55:57 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-maerkischer-kreis>
- List-id: <nrw-maerkischer-kreis.lists.piratenpartei.de>
Um das ganze abzukürzen würde ich heute Abend eine Mumblerunde vorschlagen.
Muss gleich zum Fußball, denke so zwischen 21:30 und 22:00 Uhr bin ich
da. Wer Interesse hat kann ja vorbeikommen, dann schauen wir mal ob wir
eine Lösung finden.
Bis später
Am 10.01.2014 18:54, schrieb Frank Wollenweber:
> In Anbetracht
>
> der noch folgenden Aufstellungsversammlungen, ist das Einhalten einer
> fristgemäßen, auch formal unanfechtbaren Einladung norwendig.
>
> Die Einladung für morgen entspricht diesen Formalien nicht und ist
> somit nicht fristgemäß.
>
> Der Sachverhalt Stimmrecht - Beitragsrückstand wurde nur im Zusammenhang
> mit dem BWG kommentiert. Die Satzungen der Untergliederungen greifen
> in unserem Fall nicht, da der Punkt Stimmrecht nicht ausgewiesen wurde.
>
> Es bleibt also weiterhin eine offizielle Stellungnahme des LV in der
> Sache zur
> Klärung im Raum - insbesondere, da wir noch die OVs ausstatten müssen.
>
> Sinnvoll wäre die Anpassung der bereit verschickten Einladungen zu den
> ggf. neuen Terminen.
>
> Sollte im Vorfeld die Richtigkeit der Einladung für Morgen vom LV nicht
> bestätigt werden, wäre eine nachträgliche Klärung durch das LSG der
> nächste, richtige Schritt; vorbeugend vor Einsprüchen Dritter.
>
> Frank
>
>
>
>
>
>
> Am 10.01.2014 18:33, schrieb Andreas Friebe:
>> Hallo,
>>
>> da gebe ich dir Recht Frank, darauf wurde bisher noch nie geachtet, aber
>> bei allen Einladungen (BTP/LPT) steht genau drin wann man
>> stimmberechtigt ist, dies haben wir anscheinend bisher versäumt. Sollte
>> man in Zukunft drauf achten.
>>
>> Was die Stimmberechtigungen angeht hat Hans Immanuel recht:
>> AV: Wohnsitz in MK, Pirat, mind. 16, EU-Bürger
>> KMV: Mitglied im LV NRW & vKV MK, Pirat, Beitrag geleistet
>> Das passive Wahlrecht hat jeder, also jeder der im MK wohnt darf sich
>> für uns aufstellen lassen, wählen nur wie oben aufgeführt.
>>
>> Ich sehe jetzt keine großen Probleme für morgen. Und auch nochmal, das
>> BWG ist hier nicht maßgäblich, sondern das Kommunalwahlgesetz ;)
>> Des Weiteren haben wir morgen auch gar keine KMV, so dass jegliche
>> Diskussion darüber eh obsolet ist.
>>
>> Grüße
>> Andreas
>>
>>
>> Am 10.01.2014 18:12, schrieb Frank Wollenweber:
>>> Aufklaren,
>>>
>>> jetzt wird es schwierig, denn auch mit diesem Standpunkt liegts Du
>>> nicht richtig.
>>> Achim schilderte am Telefon, dass lediglich die für Ihn online
>>> abrufbare Mitgliederliste
>>> des LV für die Stimmberechtigung maßgeblich ist. Diese muß nicht
>>> zwingend an
>>> Mitgliedsbeiträge gekoppelt sein, was wiederum der BWG Auffassung
>>> entspräche.
>>>
>>> Aber noch einmal, das größere Problem bleibt unsere fristgemäße
>>> Einladung, die nicht
>>> den erforderlichen Formalien genügt.
>>>
>>> Eine sehr kurzfristige, begründete Prüfung durch den LV wäre hier
>>> hilfreich, nicht
>>> irgendwelche Spekulationen.
>>>
>>> Frank Wollenweber
>>>
>>>
>>>
>>>
>>>
>>>
>>> Am 10.01.2014 17:58, schrieb Hans Immanuel Herbers:
>>>> Ahoi,
>>>>
>>>> Am 10.01.2014 17:36, schrieb Frank Wollenweber:
>>>>> Aufklaren,
>>>>>
>>>>> hmm, leider deckt die unten aufgeführte Darstellung nicht die nach
>>>>> BWG §21 Rn12 geschilderte
>>>>> Ansicht, dass das Recht der Parteimitglieder, an
>>>>> Bewerberaufstellungen mitzuwirken, nicht von der
>>>>> Erfüllung der Beitragspflicht abhängig gemacht werden kann.
>>>> Lies bitte genau eh du zitierst. Ich schreibe ausdrücklich dass die
>>>> Beitragszahlung nur für die MV ein Kriterium ist, nicht für die
>>>> Aufstellungsversammlung. Du widersprichst genau dort, wo ich dasselbe
>>>> sage wie du.
>>>>
>>>> Übrigens ist das Bundeswahlgesetz hier völlig belanglos, das regelt
>>>> nur die Wahl zum Bundestag. Hier greift das NRW Kommunalwahlgesetz.
>>>> Immerhin ist das Wahlrecht bei Kommunalwahlen ja auch breiter
>>>> gestaltet - 16-Jährige und EU Bürger.
>>>>
>>>> Also bitte nicht kontra geben nur um kontra zu geben sondern dann,
>>>> wenn es in der Sache Meinungsverschiedenheiten gibt - und die hast du
>>>> gar nicht geäußert.
>>>>
>>>>
>>>> Viele Grüße
>>>>
>>>>
>>>> Hans Immanuel
>>>>
>>>>
>>>>
>
--
Andreas Friebe - @m4inman
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Mainman
☎ 02354 / 77 90 68
📱 0151 / 6491 5882
📫 friebe AT piratenpartei-nrw.de
Piratenpartei Meinerzhagen
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