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nrw-ak-innenpolitik - Re: [Nrw-ak-innenpolitik] Teilhabe- und Integrationsgesetz

nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-ak-innenpolitik mailing list

Listenarchiv

Re: [Nrw-ak-innenpolitik] Teilhabe- und Integrationsgesetz


Chronologisch Thread 
  • From: amsel <pirat.amsel AT googlemail.com>
  • To: nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Nrw-ak-innenpolitik] Teilhabe- und Integrationsgesetz
  • Date: Thu, 2 Feb 2012 08:04:13 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-innenpolitik>
  • List-id: <nrw-ak-innenpolitik.lists.piratenpartei.de>

Erste mehr oder weniger kurze Zusammenfassung.
eine längere (vielleicht) und eine gekürzte Version der Entwurfes
(inhaltlich) folgen bei Bedarf später.

Bei dem Teilhabe- und Integrationsgesetz handelt es sich im
Wesentlichen um die Formulierung von ZIELEN und GRUNDSÄTZEN für die
fortgesetzte Gestaltung von integrationspolitischen Maßnahmen.
Im Begründungstext wird ausdrücklich auf die Bedeutung der kommunalen
Integrationsanstrengungen hingewiesen und schlägt sich unter anderem
in der Erhöhung des finanziellen Rahmens zur Förderung von kommunalen,
privaten und anderen Trägern bestehenden und zukünftigen Projekten um
über 13 Mio EUR nieder. Ein Schwerpunkt bildet dabei die Bildung und
Ausbildung sowie Maßnahmen der 54 Integrationszentren und die
Gesamtbeschäftigung von weit mehr als 200 qualifizierten Kräften
(Pädagogen, Sozialarbeiter ...) [erfolgt zum Teil schon, soll aber
ausgebaut werden].

Das Gesetz ist in 4 Teile gegliedert.
Teil 1 die Ziele, Grundsätze und Begriffsbestimmung
Teil 2 Maßnahmen die "sich" das Land (NRW und dessen Regierung) auferlegen
Teil 3 Ist die Überführung und Anpassung bestehender Regelungen im
Bezug auf die Eingliederung, Beratung und Begleitung von
Spätaussiedlern in das neue Gesetz.
Teil 4 Schlussvorschriften

Im Teil 1 werden die Ziele zu denen und Grundsätze auf Basis derer die
Maßnahmen im zweiten Teil zu erfolgen haben und der Begriff Menschen
mit Migrationshintergrund sowie interkulturelle Kompetenz erklärt.
Die Ziele in Kürze sind:Schaffung eines gleichberechtigtes Miteinander
(auf Basis der FDGO), Bekämpfung von Diskriminierung, die
Unterstützung und Begleitung in Bildung, Ausbildung und Beschäftigung,
die Förderung und Teilhabe der Personen an Gesellschaft und
demokratischen Prozessen und Strukturen, Unterstützung von Kommunen.
Die Grundsätze auf deren Basis Maßnahmen zur Erreichung der Ziele
ergriffen werden sollen drehen sich um die Förderung von Respekt,
Toleranz, Veränderungsbereitschaft, wollen aber die Lebenssituationen,
Geschlechter, Familienbedürfnisse der Personen und deren kulturelle
Identitäten beachten. Festgestellt wird, dass die deutsche Sprache
eine zentrale Bedeutung einnimmt und Medienkompetenz, Förderung
bürgerschaftlichen Engagements und mehr Anstrengung im Bereich der
Bildung zur Gewinnung von Verständnis Voraussetzungen für erfolgreiche
Integration sind, an deren Ende im Interesse des Landes die
Einbürgerung steht.
Hierzu wird festgeschrieben, dass sämtliche Behörden des Landes diese
Ziele und Grundsätze zu unterstützen haben. Die Unterstützung soll den
konkreten Bedarf der Menschen mit Migrationshintergrund beachten und
bestehende und neue Maßnahmen zur Teilhabe der Personengruppe
gestalten.

Im Teil 2 werden die Aufgaben des Landes oder dessen Verwaltung,
kommunaler Integrationszentren im Bereich des Berufes, die freier
Träger und die Vertretung der Personen auf Landesebene benannt.
Herauszuheben ist hier, dass in ALLEN Landesgremien die Bezug zu
Belangen von Menschen mit Migrationshintergrund haben diese Menschen
angemessen vertreten sein sollen, ähnliches wird für regionale und
kommunale Gremien ebenfalls geäußert. Außerdem wird, gleichlautend mit
den Äußerung vom letzten Bundes-Integrationgipfels, auf die Steigerung
der MmMh im öffentlichen Dienst und die Steigerung der Kompetenzen
bestehender Mitarbeiter benannt. Die Koordinierung und Möglichkeit zu
landesweiten Projekten kommt genauso vor, wie die Absicht zur
Förderung bürgerschaftlichen Engagements.
Sehr piratig ist die Verpflichtung zur Einrichtung von Beiräten oder
die Anhörung von Vertretern der Zuwanderergruppen.

Der Teil 3 stellt die Flexibilisierung und Anpassung des überführten
bisherigen Landesaufnahmegesetzes, das die Verteilung, Begleitung und
Beratung von Spätaussiedlern beschreibt. Es werden dort bereits
bestehende kommunale Aufgaben zur Integration von Spätaussiedlern
benannt und konkretisiert.

Leider und zum Glück zugleich handelt es sich bei dem Gesetz um eine
Fülle von Absichtserklärungen und einzelnen konkreten Maßnahmen/
Anordnungen.
Leider könnte man meinen, weil zur erfolgreichen Umsetzung neben der
"Selbstverpflichtung" des Landes die Kommunen, Kreise und der
Verwaltungen sowie bürgerschaftlichen Vereinigungen ihren Beitrag
leisten müssen und im Rahmen von noch zu Bewertenden
Förderungsrichtlinien und Rechtsverordnungen, zumindest um die
finanzielle Unterstützung werben müssen.
ABER
Zu Glück muss man meinen, weil gerade diese regionale und kommunale
Ebene die Mitwirkung vieler zur Erreichung der Ziele notwendig werden
lässt. Bei ausreichender Offenheit der Verwaltung und ihrer
Mitarbeiter (deren Kompetenzsteigerung im Gesetz ebenfalls verlangt
wird) und welche zumindest für die Behörden des Landes im Gesetz
festgeschrieben ist, ist so die Hoffnung auf die fortgesetzte,
vielfältige Beteiligung der Bürger auch und gerade jener mit
Migrationshintergrund über die Ebene der Kommunen gegeben.
Das Gesetz will, zumindest dem Wortlaut nach, den Belangen und
Bedürfnissen der betroffenen Personengruppe sehr deutlich Beachtung
schenken, wenn es um die Förderung von, den Zielen dienender und auf
den Grundsätzen basierender, Bildungs- und Ausbildungaktivitäten sowie
Begleitungs- und Beratungsaktivitäten / -initiativen / -projekte auf
regionaler und kommunaler Ebene geht. Die Förderung der Teilhabe über
angemessene Vertretung und Beschäftigung mit ihren (Menschen mit
Migrationshintergrund) Problemfeldern wird mehrfach erwähnt und zum
Teil direkt von den im Gesetz benannten Einrichtungen verlangt.

Wie sich das Gesetz in der Praxis schlagen wird, soll durch
verschiedene Berichte (jährlich und einmal groß nach 5 Jahren) dem
Landtag transparent gemacht werden, Bei entsprechend transparenter
Vorgehensweise der Berichtenden, wird sich bereits nach dem ersten
Jahr zeigen, ob es sich bei diesem Gesetz um eine reine
Absichtserklärung, um Worthülsen handelt oder ob sich der aus den
Zielen und Grundsätzen erwachsende Geist "Gemeinsames Miteinander zum
Wohle aller" durchzusetzen vermag.


Am 1. Februar 2012 17:32 schrieb Johannes Clessienne
<jo.clessienne AT googlemail.com>:
> @Frank: "Wir" sind zunächst mal meine Wenigkeit. Außerdem hat in der AG
> Öffentlichkeit acepoint und unser Landesvorsitzender Interesse bekundet.
> Mumbeln schaff' ich heute abend leider nicht.
>
> @Amsel: Wäre prima, wenn du dich auch einlesen könntest. Und eine
> Zusammenfassung ist immer nützlich.
>
> Grüsse, Johannes
>
> --
> NRW-AK-Innenpolitik mailing list
> NRW-AK-Innenpolitik AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/nrw-ak-innenpolitik



--
amsel *zwitscher*
[twttr + id.ca: @amseltier | PPwiki: Amsel]




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