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nds-wolfenbuettel - Re: [Piraten WF] KV WFSZ

nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen)

Listenarchiv

Re: [Piraten WF] KV WFSZ


Chronologisch Thread 
  • From: b.reschke AT piratenpartei-wolfenbuettel.de
  • To: Ortsgruppe Wolfenbüttel <nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Piraten WF] KV WFSZ
  • Date: Sat, 17 Oct 2009 12:20:25 -0000 (UTC)
  • Importance: Normal
  • List-archive: <http://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfenbuettel>
  • List-id: Ortsgruppe Wolfenbüttel (Niedersachsen) <nds-wolfenbuettel.lists.piratenpartei.de>

Moin,

> Der wichtigste Punkt ist hier für mich:
>
> - Gründen wir einen Kreisverband Wolfenbüttel oder einen Kreisverband
> Wolfenbüttel/Salzgitter?
>
> Das ich gerne einen gemeinsamen Kreisverband sehen würde steht außer
> Frage.
> Zu gut hat hierfür nur die Zusammenarbeit der letzten Wochen funktioniert.
> Und zu nahe stehen sich die beiden Gebiete im Wahlkreis zur
> Bundestagswahl.

Danke, das sehe ich genauso :)

> Die Frage ist vielmehr, können wir rechtlich gesehen auf Bais des
> Parteiengesetzes und der Satzung der Piraten Niedersachsen ein
> Doppelgespann
> gründen?
>
> = Das Parteiengesetz sagt hierzu in §7 "Gliederung"
>
> "(1) Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der
> Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. Die gebietliche
> Gliederung muß so weit ausgebaut sein, daß den einzelnen Mitgliedern eine
> angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei möglich ist.
> Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf das Gebiet eines
> Stadtstaates, braucht sie keine Gebietsverbände zu bilden; sie ist Partei
> im
> Sinne dieses Gesetzes. Organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer
> Gebietsverbände, die den verbandsmäßigen Aufbau der Parteiorganisation
> nicht
> wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig."
>
> Hier sehe ich kein Problem!

Dito

> = Die Satzung der Piraten Niedersachsen sagt hierzu in §10 "Gliederung"
> Abs.
> 4
>
> "Kreis- und Ortsverbände werden von den jeweils dort mit ihrem Wohnsitz
> ansässigen Mitgliedern gebildet. Bei mehreren Wohnsitzen kann das Mitglied
> zwischen den Gebietsverbänden der Wohnsitze wählen. Zur Gründung eines
> Ortsverbandes ist der Antrag von mindestens fünf und der Beschluß der
> Mehrheit der in der Gemeinde wohnenden Mitglieder erforderlich. Die
> Organisation der Gründungsversammlung erfolgt durch den Kreisvorstand.
> Dabei
> sind auf Verlangen der Mehrheit der Mitglieder aus den betroffenen
> Gemeinden
> mehrere Gemeinden zu einem Ortsverband zusammenzufassen. Der räumliche
> Tätigkeitsbereich der Gliederung soll sich mit der entsprechenden
> politischen Gliederung in Gemeinden, kreisfreien Städten, Landkreisen und
> Regionen decken. Regionsverbände sind Verbände im Gebiet einer regionalen
> Gebietskörperschaft. Sie ersetzen in ihrem Gebiet die Kreis- /
> Stadtverbände. Kreisverbände können sich auflösen und zu Regionalverbänden
> zusammenschließen. Über die Anerkennung entscheidet ein Landesparteitag.
> Kreisverbände in kreisfreien Städten können statt Kreisverband den Namen
> Stadtverband führen. Die Landesdelegiertenkonferenz kann auf Antrag der
> Mitgliederversammlungen der betroffenen Kreisverbände eine abweichende
> Regelung treffen. Der räumliche Tätigkeitsbereich der Ortsverbände deckt
> sich mit den Grenzen der jeweiligen (Samt-)Gemeinde. Die Kreisversammlung
> kann auf Antrag der Mitgliederversammlungen der betroffenen Ortsverbände
> eine abweichende Regelung treffen."
>
>
> Hier lese ich im allgemeinen ein SOLL und kein MUSS. Ferner lese ich außer
> dem ersten Satz keine direkte Aussage zur Gründung eines Kreisverbandes.
> Dieser Absatz ist sehr schwammig formuliert.

Mit dem Soll und dem Fehlen der direkten Aussage bezüglich eines KV sehe
ich hier keine Probleme.

> = Leider kommt nun die Satzung der Piratenpartei Deutschland, welche da
> unter 1.7 §7 "Gliederung" Abs. 2 besagt:
>
> "(2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-,
> Kreis-
> und Bezirksverbände,
> die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke,
> Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind."
>
> Das deckungsgleich macht es hier. Zwischen Wolfenbüttel und Salzgitter
> gibt
> es eine politische Grenze.

Und hier kommt es wieder drauf an was mit "politischer Grenze" gemeint ist.
Ist diese "politische Grenze" denn definiert? Ist ein Wahlkreis (51) eine
politsche Grenze, der Landkreis, die Stadt oder gar die angehörigen
Gemeinden?
Wie sollte man dann einen Bezirksverband gründen könne, sollte man etwas
nach "politischen Grenzen" zwischen Städten definieren (vor allem wenn man
bedenkt das es keine! Regierungsbezirke mehr gibt...). Sehe ich ebenso als
schwammig an in dieser Formulierung.

> Jetzt ist die Frage, ob die niedersächsische Satzung die Bundessatzung an
> dieser Stelle aushebelt?

Keine Ahnung...

> Jemand eine Lösung / Ahnung?

Nicht direkt, nein.

Grüsse,

Benjamin





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