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nds-wolfenbuettel - Re: [Piraten WF] KV WFSZ

nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen)

Listenarchiv

Re: [Piraten WF] KV WFSZ


Chronologisch Thread 
  • From: Werner Heise <werner.heise AT lessingstadt.de>
  • To: Ortsgruppe Wolfenbüttel (Niedersachsen) <nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Piraten WF] KV WFSZ
  • Date: Sat, 17 Oct 2009 17:02:33 +0200
  • List-archive: <http://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfenbuettel>
  • List-id: Ortsgruppe Wolfenbüttel (Niedersachsen) <nds-wolfenbuettel.lists.piratenpartei.de>

Hi!

Ich habe jetzt die ganzen Satzungen immer und immer wieder gelesen und komme leider zu der Auffassung das wir keinen gemeinsamen Kreisverband WF-SZ gründen können :-( Maßgebend muss hier die Bundessatzung sein, da sie die oberste Instanz ist. Wie es bei Gesetzen etc. ja normalerweise auch der Fall ist. 

Die Bundessatzung regelt unter Abschnitt A § 14

"Die Satzungen der Landesverbände und ihrer Untergliederungen müssen mit den grundsätzlichen Regelungen dieser Satzung übereinstimmen."

Das nächste Problem wird sein Mitglieder aus SZ bei uns aufzunehmen. Wir können dies bei uns in der Satzung verankern. Die Bundessatzung sagt jedoch in Abschnitt A § 3

"(2a) Jeder Pirat gehört grundsätzlich der Parteigliederung an, in dessen Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen. Der Antrag zur Aufnahme in eine andere Gliederung erfolgt in Schriftform und wird von der nächsthöheren Gliederung entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden."

Würde also bedeuten das der LV Nds in jedem Einzelfall zu entscheiden hat ob ein Salzgitteraner bei uns Mitglied werden darf.
Faktisch geht das also auch erst nach der Gründung eines KV.


Also zwei Kreisverbände gründen und per Beschluss eine umfassende Zusammenarbeit festhalten?

Grüße

Werner





Am 17. Oktober 2009 14:20 schrieb <b.reschke AT piratenpartei-wolfenbuettel.de>:
Moin,

> Der wichtigste Punkt ist hier für mich:
>
> - Gründen wir einen Kreisverband Wolfenbüttel oder einen Kreisverband
> Wolfenbüttel/Salzgitter?
>
> Das ich gerne einen gemeinsamen Kreisverband sehen würde steht außer
> Frage.
> Zu gut hat hierfür nur die Zusammenarbeit der letzten Wochen funktioniert.
> Und zu nahe stehen sich die beiden Gebiete im Wahlkreis zur
> Bundestagswahl.

Danke, das sehe ich genauso :)

> Die Frage ist vielmehr, können wir rechtlich gesehen auf Bais des
> Parteiengesetzes und der Satzung der Piraten Niedersachsen ein
> Doppelgespann
> gründen?
>
> = Das Parteiengesetz sagt hierzu in §7 "Gliederung"
>
> "(1) Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der
> Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. Die gebietliche
> Gliederung muß so weit ausgebaut sein, daß den einzelnen Mitgliedern eine
> angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei möglich ist.
> Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf das Gebiet eines
> Stadtstaates, braucht sie keine Gebietsverbände zu bilden; sie ist Partei
> im
> Sinne dieses Gesetzes. Organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer
> Gebietsverbände, die den verbandsmäßigen Aufbau der Parteiorganisation
> nicht
> wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig."
>
> Hier sehe ich kein Problem!

Dito

> = Die Satzung der Piraten Niedersachsen sagt hierzu in §10 "Gliederung"
> Abs.
> 4
>
> "Kreis- und Ortsverbände werden von den jeweils dort mit ihrem Wohnsitz
> ansässigen Mitgliedern gebildet. Bei mehreren Wohnsitzen kann das Mitglied
> zwischen den Gebietsverbänden der Wohnsitze wählen. Zur Gründung eines
> Ortsverbandes ist der Antrag von mindestens fünf und der Beschluß der
> Mehrheit der in der Gemeinde wohnenden Mitglieder erforderlich. Die
> Organisation der Gründungsversammlung erfolgt durch den Kreisvorstand.
> Dabei
> sind auf Verlangen der Mehrheit der Mitglieder aus den betroffenen
> Gemeinden
> mehrere Gemeinden zu einem Ortsverband zusammenzufassen. Der räumliche
> Tätigkeitsbereich der Gliederung soll sich mit der entsprechenden
> politischen Gliederung in Gemeinden, kreisfreien Städten, Landkreisen und
> Regionen decken. Regionsverbände sind Verbände im Gebiet einer regionalen
> Gebietskörperschaft. Sie ersetzen in ihrem Gebiet die Kreis- /
> Stadtverbände. Kreisverbände können sich auflösen und zu Regionalverbänden
> zusammenschließen. Über die Anerkennung entscheidet ein Landesparteitag.
> Kreisverbände in kreisfreien Städten können statt Kreisverband den Namen
> Stadtverband führen. Die Landesdelegiertenkonferenz kann auf Antrag der
> Mitgliederversammlungen der betroffenen Kreisverbände eine abweichende
> Regelung treffen. Der räumliche Tätigkeitsbereich der Ortsverbände deckt
> sich mit den Grenzen der jeweiligen (Samt-)Gemeinde. Die Kreisversammlung
> kann auf Antrag der Mitgliederversammlungen der betroffenen Ortsverbände
> eine abweichende Regelung treffen."
>
>
> Hier lese ich im allgemeinen ein SOLL und kein MUSS. Ferner lese ich außer
> dem ersten Satz keine direkte Aussage zur Gründung eines Kreisverbandes.
> Dieser Absatz ist sehr schwammig formuliert.

Mit dem Soll und dem Fehlen der direkten Aussage bezüglich eines KV sehe
ich hier keine Probleme.

> = Leider kommt nun die Satzung der Piratenpartei Deutschland, welche da
> unter 1.7 §7 "Gliederung" Abs. 2 besagt:
>
> "(2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-,
> Kreis-
> und Bezirksverbände,
> die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke,
> Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind."
>
> Das deckungsgleich macht es hier. Zwischen Wolfenbüttel und Salzgitter
> gibt
> es eine politische Grenze.

Und hier kommt es wieder drauf an was mit "politischer Grenze" gemeint ist.
Ist diese "politische Grenze" denn definiert? Ist ein Wahlkreis (51) eine
politsche Grenze, der Landkreis, die Stadt oder gar die angehörigen
Gemeinden?
Wie sollte man dann einen Bezirksverband gründen könne, sollte man etwas
nach "politischen Grenzen" zwischen Städten definieren (vor allem wenn man
bedenkt das es keine! Regierungsbezirke mehr gibt...). Sehe ich ebenso als
schwammig an in dieser Formulierung.

> Jetzt ist die Frage, ob die niedersächsische Satzung die Bundessatzung an
> dieser Stelle aushebelt?

Keine Ahnung...

> Jemand eine Lösung / Ahnung?

Nicht direkt, nein.

Grüsse,

Benjamin

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Mit freundlichen Grüßen aus Wolfenbüttel

Werner Heise

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Werner Heise
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38300 Wolfenbüttel

Tel: 05331 / 90 98 63 - Mobil: 0170 / 24 24 555 - E-Mail: werner.heise AT lessingstadt.de

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