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nds-wolfenbuettel - Re: [Piraten WF] KV WFSZ

nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen)

Listenarchiv

Re: [Piraten WF] KV WFSZ


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Leukert <wf-pirat AT online.de>
  • To: "Ortsgruppe Wolfenbüttel (Niedersachsen)" <nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Piraten WF] KV WFSZ
  • Date: Sat, 17 Oct 2009 18:15:04 +0200
  • List-archive: <http://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfenbuettel>
  • List-id: Ortsgruppe Wolfenbüttel (Niedersachsen) <nds-wolfenbuettel.lists.piratenpartei.de>

Hallo Werner,

habe noch mal die Mail von Arne hervorgekramt:

Ahoi,

hab mal eben recherchiert ...

1) sobald wir etwas gegründet haben, hat der LV es schwer, etwas dagegen zu
unternehmen (§16 parteiengesetz)
2) Zusammenschlüsse von KV sind Möglich (§7 Parteiengesetz)
3) Piraten ausserhalb von KVeg können - wenn es die Satzung zulässt -
Mitglied werden (Bsp: KV Jena)
4) In KV Brandenburg wird für so eine Mitgliedschaft ein Antrag an den LV
gestellt

Vorschlag:
1) Gründen KV WF, explizit erwähnen, dass jeder Pirat mitglied werden kann
(Aufnahme von Piraten aus anderen Gebieten nur nach Antrag an den KV, damit
wir nicht von Hannover gekapert werden können)
2) Salzgitteraner können KV WF beitreten
3) Ausgründung KV SZ, sobald genug Piraten und gewünscht
4) ggf. Zusammenschluß KV WF und KV SZ nach §7 Parteiengesetz

Gruß
Arne

Vielleicht ist das ein Ansatz, um das Problem zu lösen.

LG
Michael

Werner Heise schrieb:
Hi!

Ich habe jetzt die ganzen Satzungen immer und immer wieder gelesen und komme leider zu der Auffassung das wir keinen gemeinsamen Kreisverband WF-SZ gründen können :-( Maßgebend muss hier die Bundessatzung sein, da sie die oberste Instanz ist. Wie es bei Gesetzen etc. ja normalerweise auch der Fall ist.
Die Bundessatzung regelt unter Abschnitt A § 14

"Die Satzungen der Landesverbände und ihrer Untergliederungen müssen mit den grundsätzlichen Regelungen dieser Satzung übereinstimmen."

Das nächste Problem wird sein Mitglieder aus SZ bei uns aufzunehmen. Wir können dies bei uns in der Satzung verankern. Die Bundessatzung sagt jedoch in Abschnitt A § 3

"(2a) Jeder Pirat gehört grundsätzlich der Parteigliederung an, in dessen Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen. Der Antrag zur Aufnahme in eine andere Gliederung erfolgt in Schriftform und wird von der nächsthöheren Gliederung entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden."

Würde also bedeuten das der LV Nds in jedem Einzelfall zu entscheiden hat ob ein Salzgitteraner bei uns Mitglied werden darf.
Faktisch geht das also auch erst nach der Gründung eines KV.


Also zwei Kreisverbände gründen und per Beschluss eine umfassende Zusammenarbeit festhalten?

Grüße

Werner








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