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muenster - Re: [MS Piraten] Fwd: Ratsresolution gegen Rectsextremismus

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] Fwd: Ratsresolution gegen Rectsextremismus


Chronologisch Thread 
  • From: "Markus Gronotte" <markus.gronotte AT gmx.de>
  • To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] Fwd: Ratsresolution gegen Rectsextremismus
  • Date: Wed, 25 Jan 2012 11:17:01 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/private/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>


Das Wichtigste an der Sache sollte wohl sein, dass es von unserer Seite gewaltfrei abläuft,
weil uns die Presse meiner Vermutung nach sonst mit Linken Gewaltdemonstranten in einen Topf schmeißt.
 
Die rechtliche Sache sehe ich nicht so als Problem.
Das kann man im Notfall schätzungsweise auf Behinderung des Straßenverkehrs herunterspielen.
 
BTW: §111 ist "Anstiftung zu einer Straftat".
http://dejure.org/gesetze/StGB/111.html
 
In einem Punkt gebe ich Martin auf jeden Fall recht:
Sofern das Ganze eine "Piratenaktion" wird, sollte man in jedem Fall explizit darauf hinweisen,
dass wir keine direkte Aufforderung aussprechen dort mitzumachen, sondern es prinzipiell darauf reduzieren,
dass wir sagen, dass wir die Aktion gut finden, damit man uns keine Aufforderung nachsagen kann.
Mitzumachen sollte IMHO unbedingt freiwillig von privater Seite sein, um §111 aus dem Weg zu gehen.
Falls meine Erkältung bis Freitag wieder halbwegs weg ist, werde ich versuchen auf dem Grünentreffen nachzuhaken,
wie die das rechtlich machen, und anschließend hier kurz berichten.
 
Gruß,
Markus Gronotte

Overmannstr. 60
48268 Greven
mail markus.gronotte AT gmx.de
web1 www.markusgronotte.de
web2 www.chengwen.de
 
 
 
 
----- Original Message -----
From: "Martin Schlüter" <admin AT web-data-master.de>
To: "Kreis Münster/ NRW" <muenster AT lists.piratenpartei.de>
Sent: Wednesday, January 25, 2012 10:45 AM
Subject: Re: [MS Piraten] Fwd: Ratsresolution gegen Rectsextremismus

>
>
> dont_panic schrieb:
>> Die Dortmunder Polizei sieht das mittlerweile anders:
>> "Friedliche Blockaden sind auch ein Mittel der Meinungsäußerung"
>>
>>
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/dortmund/Polizeipraesident-Blockaden-sind-Meinungsaeusserung;art930,1520861
>>  
>
> aber auch dort steht das eine Blockade eines Marsches immernoch als
> Straftat bewertet werden kann.
>
> hier mal ein Urteil des VG Aachen, dabei ging es um ein Training für
> eine solche Blockade:
> http://www.vg-aachen.nrw.de/presse/pressemitteilungen/archiv/2011/20_110704/index.php
> und dort wurde explizit auch auf den §111 StGB verwiesen.
>
> soweit ich recherchieren konnte ist eine Entscheidung der nächsthöheren
> Instanz, OVG Münster, noch anhängig, habe zumindest nix gefunden.
>
> hier auch mal ein Bericht zu einem ähnlichen Urteil des OVG Lüneburg:
> http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/ueben-einer-probeblockade-332088
>
> auch hier wurde festgestellt das bereits das Üben einer solchen Blockade
> gegen das Versammlungsgesetz verstößt, hierbei ist aber zu beachten das
> die Versammlungsgesetze jeweils Landessache sind, es also zwischen
> Niedersachsen und NRW Unterschiede bestehen können.
>
>> Das Bundesverfassungsgericht hat dies im März 2011 im Übrigen bestätigt,
>> als es ausführte, dass Sitzblockaden nicht per se als Nötigung anzusehen
>> sind, sondern im Einzelfall eine gerichtliche Bewertung vorzunehmen sei:
>>
>> http://www.tagesschau.de/inland/sitzblockaden100.html
>> http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg11-025.html
>>  
>
> hier ist aber zu beachten das unterschiedliche Gesetzbücher zur
> Anwendung kommen, in dem BVG Urteil geht es um Nötigung also StGB, aber
> bei der Störrung einer Versammlung kommt das Versammlungsgesetz zum
> tragen....
>
>> Zudem gab es in diesem Rahmen in Münster in den letzten Jahren
>> Gerichtsverfahren um die Frage, ob eine Blockade eine "grobe
>> Störung/Versammlungssprengung" darstellt. Unseres Wissens nach gab es
>> hier auch die Entscheidung, dass dem nicht so ist bzw. im konkreten
>> Einzelfall dies nicht vorlag. Aber auch hier gilt: Eine generelle
>> Aussage ist nicht möglich.
>>  
> kann man das irgendwo online nachlesen?
>> Vor dem Hintergrund erscheint es höchst fragwürdig, dass und wie eine an
>> einen Aufruf angelehnte Ratsresolution oder der Aufruf dieses Bündnisses
>> selber im voraus als Aufruf zu einer Straftat gewertet werden könnte und
>> zu den hier aufgeführten rechtlichen Konsequenzen führen sollte.
>>
>>  
>>> und dann kommt der § 111 StGB - "öffentliche Aufforderung zu
>>> Straftaten" oder eben § 26 StGB - "Anstiftung" ins Spiel....
>>>
>>> so gesehen macht sich jetzt schon jeder strafbar der zur Teilnahme an
>>> einer solchen Blockade aufruft, egal ob sie nun stattfindet oder nicht...
>>>
>>>    
>> Siehe oben. Das ist ziemlich sicher so juristisch nicht haltbar.
>> Insofern: Vorsicht vor dem Umgang mit gefährlichem Halbwissen.
>>  
> siehe oben, es gibt bereits Urteile die diese Schlußfolgerungen bestätigen
>> Wir sind auch keine Juristen, aber das was wir dazu an qualifizierter
>> Literatur/Quellen gefunden haben, spricht eine andere, deutlich
>> differenziertere Sprache.
>>
>> Viele Grüße,
>>
>>  
>
>
> --
> Muenster mailing list
> Muenster AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/muenster


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