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muenster - Re: [MS Piraten] Fwd: Ratsresolution gegen Rectsextremismus

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] Fwd: Ratsresolution gegen Rectsextremismus


Chronologisch Thread 
  • From: dont_panic <dont_panic AT toxisch.net>
  • To: muenster AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [MS Piraten] Fwd: Ratsresolution gegen Rectsextremismus
  • Date: Wed, 25 Jan 2012 08:03:11 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/private/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

On 25.01.2012 04:43, Martin Schlüter wrote:
>> Als Resolution des Rates der Stadt Münster hat das auch für die
>> Piratenpartei ÜBERHAUPT gar keine rechtlichen Konsequenzen, ganz im
>> gegenteil zu den ethischen und PR - Konsequenzen, wenn Pascal da
>> NICHT mitmacht.
> anstatt einen schwammig formulierten Antrag zu unterstützen, kann er
> doch Bedenken diesbezüglich anmelden, und problemlos selber zur
> Teilnahme an genehmigten Gegendemos aufrufen. Dann muss er auch
> keinerlei Konsequenzen fürchten.
>
> zu den möglichen rechtlichen Konsequenzen verweise ich mal auf eine
> Pressemitteilung der Dortmunder Polizei:
> http://www.polizei.nrw.de/presse/portal/dortmund/110825-111922-62-570/blockaden-staerken-die-falschen
> dort steht ausdrücklich das eine Blockade einer genehmigten
> Versammlung eine Straftat und nicht lediglich eine Ordnungswidrigkeit
> darstellt...
Die Dortmunder Polizei sieht das mittlerweile anders:

"Friedliche Blockaden sind auch ein Mittel der Meinungsäußerung"

http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/dortmund/Polizeipraesident-Blockaden-sind-Meinungsaeusserung;art930,1520861

Das Bundesverfassungsgericht hat dies im März 2011 im Übrigen bestätigt,
als es ausführte, dass Sitzblockaden nicht per se als Nötigung anzusehen
sind, sondern im Einzelfall eine gerichtliche Bewertung vorzunehmen sei:

http://www.tagesschau.de/inland/sitzblockaden100.html
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg11-025.html

Zudem gab es in diesem Rahmen in Münster in den letzten Jahren
Gerichtsverfahren um die Frage, ob eine Blockade eine "grobe
Störung/Versammlungssprengung" darstellt. Unseres Wissens nach gab es
hier auch die Entscheidung, dass dem nicht so ist bzw. im konkreten
Einzelfall dies nicht vorlag. Aber auch hier gilt: Eine generelle
Aussage ist nicht möglich.

Vor dem Hintergrund erscheint es höchst fragwürdig, dass und wie eine an
einen Aufruf angelehnte Ratsresolution oder der Aufruf dieses Bündnisses
selber im voraus als Aufruf zu einer Straftat gewertet werden könnte und
zu den hier aufgeführten rechtlichen Konsequenzen führen sollte.

> und dann kommt der § 111 StGB - "öffentliche Aufforderung zu
> Straftaten" oder eben § 26 StGB - "Anstiftung" ins Spiel....
>
> so gesehen macht sich jetzt schon jeder strafbar der zur Teilnahme an
> einer solchen Blockade aufruft, egal ob sie nun stattfindet oder nicht...
>
Siehe oben. Das ist ziemlich sicher so juristisch nicht haltbar.
Insofern: Vorsicht vor dem Umgang mit gefährlichem Halbwissen.

Wir sind auch keine Juristen, aber das was wir dazu an qualifizierter
Literatur/Quellen gefunden haben, spricht eine andere, deutlich
differenziertere Sprache.

Viele Grüße,

--
// AK Vorrat Münster
// dont_panic AT toxisch.net





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