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muenster - Re: [MS Piraten] Fwd: Ratsresolution gegen Rectsextremismus

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] Fwd: Ratsresolution gegen Rectsextremismus


Chronologisch Thread 
  • From: Martin Schlüter <admin AT web-data-master.de>
  • To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] Fwd: Ratsresolution gegen Rectsextremismus
  • Date: Wed, 25 Jan 2012 04:43:19 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/private/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>



Niels-Arne Münck schrieb:
nabend
Das "Entgegentreten" ist figurativ gemeint...

nun, wenn man sich jetzt mal http://keinenmeter.noblogs.org/ anschaut, stellt man fest das sich so einige Formulierungen mit denen im Resolutionsvorschlag gleichen, also kommt man zu dem Schluß das der Autor der Resulotion dieses Bündniss und deren Ziele kannte! Und da stellt sich jetzt natürlich die Frage wieso er das Entgegentreten und "kein meter" überlassen wirklich figurativ meint oder doch genauso wie es auf der Webseite des Bündnisses nachzulesen ist, eben als Aufruf zur einer Blockade des Marsches.... Und selbst wenn er es nur figurativ meint, wieso wählt er dann eine solche Formulierung die eben als ein solcher Aufruf angesehen werden kann, wenn er doch von der Planung einer Blockade weis..... Oder isses doch ein solcher Aufruf....

Als Resolution des Rates der Stadt Münster hat das auch für die Piratenpartei ÜBERHAUPT gar keine rechtlichen Konsequenzen, ganz im gegenteil zu den ethischen und PR - Konsequenzen, wenn Pascal da NICHT mitmacht.
anstatt einen schwammig formulierten Antrag zu unterstützen, kann er doch Bedenken diesbezüglich anmelden, und problemlos selber zur Teilnahme an genehmigten Gegendemos aufrufen. Dann muss er auch keinerlei Konsequenzen fürchten.

zu den möglichen rechtlichen Konsequenzen verweise ich mal auf eine Pressemitteilung der Dortmunder Polizei: http://www.polizei.nrw.de/presse/portal/dortmund/110825-111922-62-570/blockaden-staerken-die-falschen
dort steht ausdrücklich das eine Blockade einer genehmigten Versammlung eine Straftat und nicht lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt...

und dann kommt der § 111 StGB - "öffentliche Aufforderung zu Straftaten" oder eben § 26 StGB - "Anstiftung" ins Spiel....

so gesehen macht sich jetzt schon jeder strafbar der zur Teilnahme an einer solchen Blockade aufruft, egal ob sie nun stattfindet oder nicht...

Diese Resolution als Aufruf zur Behinderung des Demonstrationsrechts Anderer zu betrachten halte ich für ausgemachten Quatsch
nun, auf http://keinenmeter.noblogs.org/ wird doch genau soetwas angekündigt, und wie bereits gesagt, vergleiche mal den Wortlaut..... und bei dem Hintergrund kann doch niemand mehr glaubhaft sagen das diese Resolution kein solcher Aufruf sei...


Grüße, Niels

Am 24.01.2012 16:52, schrieb Martin Schlüter:




mich stört etwas die umschreibung "entgegentreten", dies könnte als Aufruf zu der bereits diskutierten Blockade des Marsches verstanden werden, und ist wahrscheinlich auch so gemeint, alleine weil diverse Gruppen eine solche Blockade bereits im Vorfeld öffentlich planen... da aber die Stadt rechtlich gesehen dann diese Blockade auflösen lassen müsste, eben damit der genehmigte Marsch ungestört stattfinden kann, kann der Rat eigentlich auch nicht zu sowas aufrufen... könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen... daher wäre ein Aufruf sich an den (genehmigten) Gegendemos zu beteiligen wesentlich unmißverständlicher und eben rechtlich absolut nicht angreifbar...




Markus Barenhoff schrieb:
Moin!

On 01/24/2012 03:21 PM, Pascal Powroznik wrote:
Meinungen?
Änderungswünsche?


auch wenn mir etwas zu schwurbelig, aber anders gehts wohl als Ratsresolution nicht, von daher +1

greetz
alios










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