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brb-dos - Re: [BRB-DOS] Verständnisfrage…

brb-dos AT lists.piratenpartei.de

Betreff: ML der DOS-Piraten

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Re: [BRB-DOS] Verständnisfrage…


Chronologisch Thread 
  • From: Holger Hofmann <pirat37304 AT yahoo.de>
  • To: brb-dos AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [BRB-DOS] Verständnisfrage…
  • Date: Sat, 21 Mar 2020 10:46:17 +0000 (UTC)

Hallo Guido,

komm mal wieder runter.

Hier geht es nicht um Nachweis oder Nichtnachweis von Viren.
Ebenso nicht um Beispiele aus der älteren Vergangenheit.

Viel mehr ist die Frage nach der Angemessenheit der behördlichen Maßnahmen zu stellen (von der rechtlichen Einordnung ganz zu schweigen).

Ein angemessener Vergleich zu dem Verhalten der Regierungen und untergeordneten Behörden im Covid-19 Fall dürfte wohl die Grippepandemie 2018 sein.
Dort wurden keine der nun ständig postulierten Maßnahmen verhängt.

Mal ein paar Vergleichszahlen aus Deutschland:
- damals wurden ca. 69.000 Grippe-Patienten in Krankenhäusern behandelt, nun gibt es bisher "lediglich" 15.000 betroffene Patienten, also noch nicht einmal stationär aufgenommene
- damals gab es ca. 25.000 an der Grippe Verstorbene, bisher nicht einmal 50 an Covid-19

Da stellt sich schon die Frage, was sich in den letzten 2 Jahren geändert hat, daß nun derart massiv in die Bürgerrechte eingegriffen wird.
Daß hier ein massiver Grundrechtseingriff erfolgt, dürfte wohl offensichtlich sein.
Betroffene Grundrecht dürften sein:
- Art. 1 GG - Menschenwürde
- Art. 2 GG - Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
- Art. 2 GG, - Freiheit der Person
- Art. 4 GG - Religionsfreiheit
- Art. 5 GG - Kunstfreiheit
- Art. 6 GG - Schutz der Familie - näher hierzu Art. 27, 28 Verf Bbg Erziehungsrecht liegt bei den Eltern, nicht beim Staat
- Art. 7 GG - Schulrecht - näher hierzu Art. 29 Verf Bbg - Recht auf Bildung
- Art. 8 GG - Versammlungsfreiheit
- Art. 9 GG - Vereinigungsfreiheit
- Art. 11 GG - Freizügigkeit
- Art. 12 GG - Berufsfreiheit
- Art. 14 GG - Eigentumsgarantie
- Art. 20, 28 Abs. 3,  GG - demokratischer Rechtsstaat, nun wird in Bayern bei den Stichwahlen die Öffentlichkeit der Wahl und damit die Grundlage für die demokratische Legitimierung der Gewählten abgeschafft

Ob ein derart massiver Grundrechtseingriff verhältnismäßig ist, wenn er vor 2 Jahren noch nicht verhältnismäßig war, darf ja wohl in Frage gestellt werden.

Gruß Holger
"Kein Mensch kann das beim anderen sehen und verstehen, was er nicht selbst erlebt hat" Hermann Hesse


Am Freitag, 20. März 2020, 19:47:23 MEZ hat SK <dos-piraten AT in-ff.de> Folgendes geschrieben:



Hallo Thomas,

ich wollte damit natürlich auf keinen Fall gesagt haben, dass wir die
Situation verharmlosen und die jetzt gegebenen Maßnahmen missachten sollen.

In dem Sinne:
Steckt euch nicht an - aber steckt auch Mitmenschen nicht an.



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