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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Dicker Engel am 21.7 Mittags

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Dicker Engel am 21.7 Mittags


Chronologisch Thread 
  • From: zykez <zykez AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Dicker Engel am 21.7 Mittags
  • Date: Wed, 25 Jul 2012 11:58:44 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

ukw schrieb:
zykez schrieb:
ukw schrieb:
Weil Du das Privileg besitzt eine Waffe führen, darum hast Du Pflichten.
/Eine sehr ernst zu nehmende Pflicht ist folgende: Sei immer und in jeder Situation Erwachsen und vernünftig./
Er meint sicherlich den ersten Satz, denn dieser ist mit dem hiesigen Waffengesetz gar nicht möglich. Ebenso sprichst du was von Privilegien und den daraus ergebenden Pflichten der Vernunft und Verantwortung.
Der Waffenbesitz in DE ist kein Privileg, sondern ein schlichtes Bürgerrecht, mit rechtlichen Voraussetzungen. Rechtliche Voraussetzungen ergeben kein Privileg, das sind dann gesellschaftliche Voraussetzungen, aber die sind hier nicht gefordert.

Moin zykez
Jeder, der 18 Jahre alt ist hat das Recht ein Auto zu kaufen und zu fahren.
Warum also ein Füherschein machen?

Also: Erst mit dem Führerschein habe ich das Privielg - Auto fahren zu dürfen - erworben. Ich bin priviligiert gegenüber denjenigen, die keinen Führerschein haben. Mit dem Recht ein Auto steuern zu dürfen (wenn man denn einen Führerschein hat) - geht die Pflicht einher, sich verantwortungsvoll zu verhalten. Es gibt neuerdings eine Probezeit, in der man seinen Lappen schneller wieder los ist, als man ihn bekommen hat. Mit 100km/h in der geschlossenen Ortschaft zu fahren reicht auch nach der Probezeit, um den Lappen erstmal wieder los zu sein. Alkohol und ein Fahrzeug führen? Nach deutschem Recht und Gesetz kannst Du - wenn Du besoffen Fahrrad fährst - deine Fahrerlaubnis verlieren.

Soviel zu Deinem Argument es sei ein "schlichtes Bürgerrechtt eine Waffe führen zu dürfen".

Ich finde, Du betreibst Haarspalterei. Aber ich gebe zu, Du hast nicht ganz unrecht. Es ist ein schlichtes Bürgerrecht eine Waffe führen zu dürfen. Und wer all die Mühen auf sich genommen hat, die in dem Poster der AG Waffenrecht aufgezählt werden, der ist so etwas wie ein privilegierter Bürger. Vielleicht so, wie der (Handwerks) Meister das Privileg hat einen Handwerksbetrieb zu führen. Das darf ein normaler Handwerksgeselle nämlich nicht. Es sei denn, es sind Architekten oder Ingenieure oder staatlich geprüfte Techniker in dem / aus dem Fachbereich. Es gibt den Begriff "Meisterprivileg" nicht nur in meiner Fantasie sondern auch ...
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:rot-gruene-koalition-ruettelt-am-meisterprivileg/1033808036134.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbefreiheit#Die_Restriktionen_der_Handwerksordnung

Es gibt in diesem (durchaus vergleichbaren Fall) den Begiff "Privileg" - was auf ein privilegiert sein hindeuten /kann/. Es ist ein Bürgerrecht den Meistertitel zu erwerben, indem man die Meisterprüfung ablegt. Ist aber natürlich nicht das Waffenrecht. Da legt man zwar auch eine Prüfung ab, ist aber Deiner Meinung nach dadurch nicht privilegiert. Das habe ich jetzt gelernt. Kein Privileg also. Mea Culpa. Das hab ich vielleicht falsch gedeutet, das ein Sportschütze privilegiert ist.

Antwort:
Ich betreibe Haarspalterei? Wer benutzt denn hier absichtlich einen Begriff um eine Situation zu assoziieren die in DE rechtlich schon gar nicht für Normal-LWB überhaupt möglich ist? Oder wieso verwendest du das Wort "führen" so durchgängig? Auch dir sollte der Unterschied zwischen "führen" und "Besitz" klar sein, wenn nicht, dann informiere dich. Es ist als unhöflich zu betrachten, sich in ein Thema einzuharken und über Sachverhalte diskutieren zu wollen, wenn man nicht mal die grundlegendsten Basis-Informationen besitzt. Lies dir ggf. die dt. Waffengesetze durch, das sollte dir etwas Einblick geben.
Ansonsten bleibt es ein schlichtes Bürgerrecht mit rechtlichen Voraussetzungen; denn wie du selbst schreibst ist das Autofahren erst mit 18 Jahren möglich = rechtliche Voraussetzung.
Ein Privileg ist etwas ganz bestimmtes, auf einen gesellschaftlich-bedingten Bürgerteil grundsätzlich ausgelegt, das zB. bestimmte Politiker im Rahmen ihrer Arbeit (höhere Positionen) ein gewisses Immunitätsrecht haben, wenn sie mal wieder Millionen von Euros für Förderungen oder Subventionen verbrennen, aber die Investionen sich dennoch nicht gelohnt haben und dafür eben nicht belangt werden können. Ein Privileg erachtet einer Person ein bestimmtes Vorteilsrecht, das andere Personen trotz der rechtlichen Gleichheit, eben nicht haben. Diese Privilegien sind gesellschaftspolitisch geprägt. Da hilft es hier nicht aus einem Bürgerrecht mit rechtlichen Vorausetzungen ein Privileg machen zu wollen, denn erstmal hat jeder Bürger das Recht auf Waffenbesitz, aber eben auch nur solange die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Das mag dir jezze sicherlich ein Justiziar ganz anders dargelegt haben, ändert aber nix an der grundsätzlichen Prämisse - denn diese ist historisch bedingt und jedwede sonstige Auslegung ist "Harrspalterei", genauso wie mit dem "führen", obwohl es sich um "Besitzrechte" handelt. /Aber das wissen auch die Justiziare, nur das es bei ihnen zum Job gehört./

zykez schrieb:
Zum zweiten Satz (von mir kursiv gestellt):
Die Tatsache ist, das *jeder Mensch diese Pflicht[/i] hat.

Ich weiß nicht ob es Absicht oder schlicht Unwissentheit ist, das dich hier zu bestimmten Aussagen und Begrifflichkeiten verleiten läßt, aber du solltest deine Worte bedachter wählen und selbst weniger um den heißen Brei reden.*

Beispiel Führerschein: Es gibt neuerdings eine Probezeit, in der man seinen Lappen schneller wieder los ist, als man ihn bekommen hat. Mit 100km/h in der geschlossenen Ortschaft zu fahren reicht auch nach der Probezeit, um den Lappen erstmal wieder los zu sein. Alkohol und ein Fahrzeug führen? Nach deutschem Recht und Gesetz kannst Du - wenn Du besoffen Fahrrad fährst - deine Fahrerlaubnis verlieren.
Du torkelst von der Kneipe aus nach Hause und hast kein Führerschein? Du wirst den Führerschein nicht los.
Jeder hat Alkohol getrunken, aber nur der Führerscheininhaber wird bestraft. Das meine ich und habe ich auch aufs Waffenrecht übertragen. q.e.d.
War das nun auch wieder falsch? Mea Culpa! Schon wieder liege ich daneben.

Antwort:
Wo ist die genaue Verbindung zum Waffenrecht bzw. was möchtest du damit genau sagen? Waffenscheine analog zum Führerschein werden ja nicht an Normal-LWB ausgegeben. Worauf willste also hinaus?

zykez schrieb:
Worauf möchtest du eigentlich die ganze Zeit hinaus? Irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, dir liegt etwas auf der Zunge, was du dich aber bisher nicht getraut hast du fragen bzw. zu sagen.

Trau dich. ;)
Sag, was Du zu sagen hast.

grüße,
zykez

Moin zykez
Ich habe ganz gut geschlafen und bin frisch und fröhlich aufgewacht. Kann es sein, das Du mich zum Schluss noch etwas provozieren wolltest? Worauf wolltest DiDaDu eigentlich hinaus? Ich habe hier in den letzten Tagen soviel klare und eindeutige Gedanken geäuußert und dabei auch mehrfach auf meine Motive zu meinen Ausführungen preisgegeben. Ich glaube nicht, mir fehlte der Mut oder die Möglichkeit etwas zu sagen, was ich nicht schon längst gesagt hätte.
Ist wohl unnötig, das ich überhaupt drauf eingehe. Du willst mich testen ob ich rechthaberisch bin und immer das letzte Wort haben muss? Nein das muss ich nicht. Das letzte Wort überlasse ich jetzt einem anderen. Da kommt bestimmt einer, der noch was zu sagen hat. Hoffentlich ;-)

Antwort:
Ich hab eher das Gefühl du möchtest die LWB provozieren, sie emotional angreifbar machen, ihnen ihre Zuverlässigkeit damit nehmen oder sonst irgendetwas, was dir vor Augen schwebt. Ein paar simple Meinungen machen leider noch keine Argumente, da du die Faktenbasis ständig ignorierst bzw. drum herum redest und nach außen wirkt das nun mal das auf bestimmte Wortbegriffe (als Argumente deklariert) sehr wohl wert auf "Recht zu haben" legst. Anders ist das halt nicht zu interpretieren, sonst würdest du mit den reellen Fakten umgehen und nicht nur mit persönlichen Sichtweisen.

/Antworten farblich eingefügt./

Ansonsten verstehe ich immer noch nicht deine Intention. Einerseits willste mit diskutieren, ignorierst aber Tatsachenbestände. (sowie einige andere auch, die lediglich auf einige Schlagworte agieren, woher das Wissen dazu auch immer stammt) Bleib doch wenigstens beim Kern der Sache. Und ja, sorry, aber du redest immer noch um den heißen Brei. Auch wenn das Waffengesetz Waffenführerlaubnisse (/Waffenschein http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenschein/) als Erlaubnisgrund vorsieht, wird dieses [b]reell von den Waffenbehörden nicht ausgegeben. In DE haben LWBs vorsätzlich eine Waffenbesitzkarte, die lediglich die Besitzansprüche regelt. Selbst mit ein paar Minuten Wikipedia weiß man das. Deshalb bin ich mir nicht sicher, ob du mit Absicht /falsche/ Sichtweise streuen willst oder warum du sonst so argumentierst, außer das du dich kein bissel schlau gemacht hast. /Wirkt halt auf mich so./

Ich besitze auch keinerlei Waffen, nehme mir aber das Recht der Information wahr - gerade in Zeiten des Internets doch echt kein Problem mehr. Es gehört doch einfach zum Anstand sich schon etwas informiert in eine Diskussion mit Leuten zu begeben, die eben vom Fach sind, wenn man schon auf deren Fachniveau mit reden möchte. Das ständige Ansprechen bestimmter Sachverhalten und das auch noch fälschlich interpretiert, macht nicht die anderen zu schlechten Gesprächspartner, die halt irgendwann auch keine Lust mehr haben "falsche Diskussionen" zu führen, sondern sind wie immer nur eigene Wissensmängel. Aber auch das ist heutzutage leider Gottes internetbedingt auch so, von kaum bis von nix eine Ahnung, aber Hauptsache etwas dazu gesagt. Wenn aber ich es geschafft habe mich zu informieren - hierfür reicht sogar Wiki erstmal grundlegend aus - dann schaffen es auch alle anderen; und wer wirklich nicht möchte, soll sich bitte auch nicht beteiligen bzw. eben solange nur mitlesen, bis er/sie meint genügend Hintergrundinformationen mit bekommen zu haben, um eine sachlich-fundierte Meinung abgeben zu können.
Ist das denn wirklich zu viel verlangt?

Das war kein Angriff, aber du solltest dich wirklich mal etwas umfassender informieren, bevor du mitredest und worbegabte /Unterstellungen/ lassen. Ist wirklich nur ein gutgemeinter Rat, denn so disqualifizierst nur du dich aus der Diskussion und das ganz von selbst.

grüße,
zykez




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