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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Dicker Engel am 21.7 Mittags

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Dicker Engel am 21.7 Mittags


Chronologisch Thread 
  • From: Merlin <Merlin AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Dicker Engel am 21.7 Mittags
  • Date: Wed, 25 Jul 2012 07:27:28 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Kilian Wied schrieb:
Soviel zu Deinem Argument es sei ein "schlichtes Bürgerrechtt eine Waffe führen zu dürfen".
Besitzen, es geht ums Besitzen.
Und Besitzen ist != Führen

Besitz von Schusswaffen ist schon an Zuverlässigekeit, Sachkunde, Bedürfnis und den Nachweis der sicheren Verwahrung gebunden.

In der Öffentlichkeit Führen dürfen Sportschützen und Sammler ihre Waffen gar nicht, Jäger nur ins Revier und zurück.

Soweit habe selbst ich als "Messerjockel" und Softairler verstanden.
Ich darf z.B. Dolche, Schwerter und Bajonette besitzen. Führen darf ich sie in der Öffentlichkeit seid 2008 nicht mehr.
Softair- oder Paintballmarkierer dürfen auch nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.
Besitzen darf man sie, soweit volljährig, natürlich schon.

Besitzen ist etwas anderes als Führen.

Ich darf auch ein Auto besitzen ohne Führerschein. Den brauche ich nur für das FÜHREN des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr.

Sehr gut. Besser kann man es nicht sagen!
Nun sollte der Unterschied klar sein und eventuelle Missverständnisse ausgeräumt.




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