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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Dicker Engel am 21.7 Mittags

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Dicker Engel am 21.7 Mittags


Chronologisch Thread 
  • From: ukw <ukw AT berlin.com>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Dicker Engel am 21.7 Mittags
  • Date: Wed, 25 Jul 2012 04:42:41 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

zykez schrieb:
ukw schrieb:
Weil Du das Privileg besitzt eine Waffe führen, darum hast Du Pflichten.
/Eine sehr ernst zu nehmende Pflicht ist folgende: Sei immer und in jeder Situation Erwachsen und vernünftig./
Er meint sicherlich den ersten Satz, denn dieser ist mit dem hiesigen Waffengesetz gar nicht möglich. Ebenso sprichst du was von Privilegien und den daraus ergebenden Pflichten der Vernunft und Verantwortung.
Der Waffenbesitz in DE ist kein Privileg, sondern ein schlichtes Bürgerrecht, mit rechtlichen Voraussetzungen. Rechtliche Voraussetzungen ergeben kein Privileg, das sind dann gesellschaftliche Voraussetzungen, aber die sind hier nicht gefordert.

Moin zykez
Jeder, der 18 Jahre alt ist hat das Recht ein Auto zu kaufen und zu fahren.
Warum also ein Füherschein machen?

Also: Erst mit dem Führerschein habe ich das Privielg - Auto fahren zu dürfen - erworben. Ich bin priviligiert gegenüber denjenigen, die keinen Führerschein haben. Mit dem Recht ein Auto steuern zu dürfen (wenn man denn einen Führerschein hat) - geht die Pflicht einher, sich verantwortungsvoll zu verhalten. Es gibt neuerdings eine Probezeit, in der man seinen Lappen schneller wieder los ist, als man ihn bekommen hat. Mit 100km/h in der geschlossenen Ortschaft zu fahren reicht auch nach der Probezeit, um den Lappen erstmal wieder los zu sein. Alkohol und ein Fahrzeug führen? Nach deutschem Recht und Gesetz kannst Du - wenn Du besoffen Fahrrad fährst - deine Fahrerlaubnis verlieren.

Soviel zu Deinem Argument es sei ein "schlichtes Bürgerrechtt eine Waffe führen zu dürfen".

Ich finde, Du betreibst Haarspalterei. Aber ich gebe zu, Du hast nicht ganz unrecht. Es ist ein schlichtes Bürgerrecht eine Waffe führen zu dürfen. Und wer all die Mühen auf sich genommen hat, die in dem Poster der AG Waffenrecht aufgezählt werden, der ist so etwas wie ein privilegierter Bürger. Vielleicht so, wie der (Handwerks) Meister das Privileg hat einen Handwerksbetrieb zu führen. Das darf ein normaler Handwerksgeselle nämlich nicht. Es sei denn, es sind Architekten oder Ingenieure oder staatlich geprüfte Techniker in dem / aus dem Fachbereich. Es gibt den Begriff "Meisterprivileg" nicht nur in meiner Fantasie sondern auch ...
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:rot-gruene-koalition-ruettelt-am-meisterprivileg/1033808036134.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbefreiheit#Die_Restriktionen_der_Handwerksordnung

Es gibt in diesem (durchaus vergleichbaren Fall) den Begiff "Privileg" - was auf ein privilegiert sein hindeuten /kann/. Es ist ein Bürgerrecht den Meistertitel zu erwerben, indem man die Meisterprüfung ablegt. Ist aber natürlich nicht das Waffenrecht. Da legt man zwar auch eine Prüfung ab, ist aber Deiner Meinung nach dadurch nicht privilegiert. Das habe ich jetzt gelernt. Kein Privileg also. Mea Culpa. Das hab ich vielleicht falsch gedeutet, das ein Sportschütze privilegiert ist.

zykez schrieb:
Zum zweiten Satz (von mir kursiv gestellt):
Die Tatsache ist, das [b]jeder Mensch diese Pflicht[/i] hat.

Ich weiß nicht ob es Absicht oder schlicht Unwissentheit ist, das dich hier zu bestimmten Aussagen und Begrifflichkeiten verleiten läßt, aber du solltest deine Worte bedachter wählen und selbst weniger um den heißen Brei reden.

Beispiel Führerschein: Es gibt neuerdings eine Probezeit, in der man seinen Lappen schneller wieder los ist, als man ihn bekommen hat. Mit 100km/h in der geschlossenen Ortschaft zu fahren reicht auch nach der Probezeit, um den Lappen erstmal wieder los zu sein. Alkohol und ein Fahrzeug führen? Nach deutschem Recht und Gesetz kannst Du - wenn Du besoffen Fahrrad fährst - deine Fahrerlaubnis verlieren.
Du torkelst von der Kneipe aus nach Hause und hast kein Führerschein? Du wirst den Führerschein nicht los.
Jeder hat Alkohol getrunken, aber nur der Führerscheininhaber wird bestraft. Das meine ich und habe ich auch aufs Waffenrecht übertragen. q.e.d.
War das nun auch wieder falsch? Mea Culpa! Schon wieder liege ich daneben.

zykez schrieb:
Worauf möchtest du eigentlich die ganze Zeit hinaus? Irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, dir liegt etwas auf der Zunge, was du dich aber bisher nicht getraut hast du fragen bzw. zu sagen.

Trau dich. ;)
Sag, was Du zu sagen hast.

grüße,
zykez

Moin zykez
Ich habe ganz gut geschlafen und bin frisch und fröhlich aufgewacht. Kann es sein, das Du mich zum Schluss noch etwas provozieren wolltest? Worauf wolltest DiDaDu eigentlich hinaus? Ich habe hier in den letzten Tagen soviel klare und eindeutige Gedanken geäuußert und dabei auch mehrfach auf meine Motive zu meinen Ausführungen preisgegeben. Ich glaube nicht, mir fehlte der Mut oder die Möglichkeit etwas zu sagen, was ich nicht schon längst gesagt hätte.
Ist wohl unnötig, das ich überhaupt drauf eingehe. Du willst mich testen ob ich rechthaberisch bin und immer das letzte Wort haben muss? Nein das muss ich nicht. Das letzte Wort überlasse ich jetzt einem anderen. Da kommt bestimmt einer, der noch was zu sagen hat. Hoffentlich ;-)

einen schönen Tag wünscht euch
ukw
von dänemarks sonniger Westküste.




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