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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA198

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA198


Chronologisch Thread 
  • From: Kaspardavid <Kaspardavid AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA198
  • Date: Thu, 19 Jul 2012 22:31:36 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Ahoi ukw,

zunächst einmal ehrt es Dich, dass Du Dir Gedanken über ein vernünftiges Maß an Ausgewogenheit der Interessen machst. Du bist eine rühmliche Ausnahme, denn normalerweise haben wir es mit Anträgen zu tun, die entweder den gesamten privaten Waffenbesitz oder einzelne Sparten (z.B. Großkaliber) verbieten wollen.

Allerdings haben wir das Thema zentrale Lagerung schon zig mal diskutiert. Es wird deshalb für einen aktiven Sportschützen (und das sind wir alle, denn einem inaktiven würde die WBK widerrufen) aber nicht praktikabler, von der Unmöglichkeit der praktischen Umsetzung ganz zu schweigen. Sicher ist es für einen Nichtschützen schwer nachzuvollziehen und in der Regel wird uns unterstellt, wir wären nur zu faul oder zu bequem, ich kann Dir aber versichern, dass dies nicht der Fall ist. Bevor Du den Antrag in der von Dir vorgeschlagenen Form stellst, bitte ich Dich, einen Schützen mal auf zwei oder drei Wettkämpfe und zu ein paar Trainings zu begleiten, dann wirst Du es verstehen.

Mit piratigem Gruß
Kaspardavid

ukw schrieb:

Hallo

Ich möchte einen Alternativantrag stellen.

Ich schreibe es gleich vorweg: Mein Antrag geht wohl nicht in eure Richtung, aber ich stelle meinen Gedanken zur Diskussion und Mehrheiten werden sich finden oder auch nicht. Das ist Demokratie.

Antragstext:

Ich stelle den Antrag die Piratenpartei möge beschließen, den Waffenbesitz so gestalten, das ein vernünftiges Maß an Ausgewogenheit der Interessen gewahrt werden kann.
Das Interesse einer Minderheit Waffen zu besitzen und zu benutzen steht auf der einen Seite. Das Interesse der Mehrheit besteht darin dieser Minderheit den Waffengebrauch und Waffenbesitz zu ermöglichen, ohne das eine unnötig große Gefahr für die unbewaffnete Mehrheit besteht.

Ich unterscheide 5 Kategorien von Waffenbesitzern.

- Polizei/Militär
- Personenschutz+Wachpersonal
- Jäger
- Sportschützen
- Sammler

Mein Antrag geht in die Richtung, daß der Waffenbesitz dem Gebrauch der Waffe angemessen ist. Der Gebrauch der Waffe ist notwendig und zulässig. Die Aufbewahrung der Waffe *nach dem Gebrauch* ist der Punkt, der mit meinem Antrag gesetzlich neu geregelt werden soll.

Dabei ist die Art der Waffennutzung entscheidend.

Polizei und Militär bewahren "Dienstwaffen" innerhalb der Dienstgebäude auf. Dafür stehen geeignete Räume zur Verfügung.

Sportschützen können ihre Waffen nur innerhalb dafür vorgesehener Gebäude oder Anlagen (Schießplätze) benutzen.
Ist es abwegig, die Sportwaffen ausschließlich dort zu lagern und aufzubewahren, wo sie ausschließlich gebraucht werden /dürfen/? Die notwendige Waffenpflege kann innerhalb der Schießplätze stattfinden. Anschlagsübungen und ähnliches Training setzt keine funktionsfähige Waffe voraus. Ich rede hier nicht von Luftgewehren, sondern von großkalibrigen Waffen.

Jäger benötigen die Waffe im Revier oder auf Jagden, zu denen sie eingeladen sind. Jäger, deren Wohnsitz in oder unmittelbar an dem gepachteten Jagdrevier gelegen ist, können die zur Jagd notwendigen Waffen dort aufbewahren. Dabei sind die bestehenden Vorschriften imo ausreichend, um die Sicherheit der unbewaffneten Bevölkerung zu gewähren.
Jäger, deren ständiger (tatsächlich zum Aufenthalt genutzter) Wohnsitz nicht im Revier ist, sollten ihre Waffen innerhalb von Polizeigebäuden oder Kasernen lagern.
Eine Lagerung von voll funktionsfähigen Waffen in der entfernt liegenden Wohnung ist weder sinnvoll noch notwendig und stellt ein unnötiges Sicherheitsrisiko der unbewaffneten Bevölkerung dar.

Personenschutz und Wachpersonal dürfen ihre zum Personenschutz/Wachdienst notwendigen (Dienst) Waffen bei "Nichtgebrauch" wie bisher lagern.

Soweit eine grobe Skizze meines Gedankens, den ich hiermit zur ersten Diskussion stelle.




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