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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA198

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA198


Chronologisch Thread 
  • From: John Gun <John AT Johngun.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA198
  • Date: Thu, 19 Jul 2012 12:47:30 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Moin,

ich schiesse die Diszlin Western 1890 im BDS. Dafür werden 4 Schusswaffen benötigt. wer 2 Disziplinen schießt benötigt mindestens 6.
Mein Verein ist in Oldenburg und mietet nur stundenweise einen Schießstand an.
Man kann also davon ausgehen das die Mitglieder zusammen 150 Schusswaffen besitzen.
Eine zentrale Lagerung ist daher schon aus Platzgünden nicht möglich.

Ich und noch jemand wohnen in der Region Hannover und nehmen überregional an Wettkämpfen in ganz Norddeutschlan und auch manchmal etwas weiter Teil
Erst nach Oldenburg und dann zum Wettkampf zb. im Südharz fahren ist aus Kosten und Zeitgründen nicht möglich.

Gruß

John







Am 19.07.2012 01:59, schrieb ukw:
Hallo

Ich möchte einen Alternativantrag stellen.

Ich schreibe es gleich vorweg: Mein Antrag geht wohl nicht in eure Richtung, aber ich stelle meinen Gedanken zur Diskussion und Mehrheiten werden sich finden oder auch nicht. Das ist Demokratie.

Antragstext:

Ich stelle den Antrag die Piratenpartei möge beschließen, den Waffenbesitz so gestalten, das ein vernünftiges Maß an Ausgewogenheit der Interessen gewahrt werden kann.
Das Interesse einer Minderheit Waffen zu besitzen und zu benutzen steht auf der einen Seite. Das Interesse der Mehrheit besteht darin dieser Minderheit den Waffengebrauch und Waffenbesitz zu ermöglichen, ohne das eine unnötig große Gefahr für die unbewaffnete Mehrheit besteht.

Ich unterscheide 5 Kategorien von Waffenbesitzern.

- Polizei/Militär
- Personenschutz+Wachpersonal
- Jäger
- Sportschützen
- Sammler

Mein Antrag geht in die Richtung, daß der Waffenbesitz dem Gebrauch der Waffe angemessen ist. Der Gebrauch der Waffe ist notwendig und zulässig. Die Aufbewahrung der Waffe *nach dem Gebrauch* ist der Punkt, der mit meinem Antrag gesetzlich neu geregelt werden soll.

Dabei ist die Art der Waffennutzung entscheidend.

Polizei und Militär bewahren "Dienstwaffen" innerhalb der Dienstgebäude auf. Dafür stehen geeignete Räume zur Verfügung.

Sportschützen können ihre Waffen nur innerhalb dafür vorgesehener Gebäude oder Anlagen (Schießplätze) benutzen.
Ist es abwegig, die Sportwaffen ausschließlich dort zu lagern und aufzubewahren, wo sie ausschließlich gebraucht werden /dürfen/? Die notwendige Waffenpflege kann innerhalb der Schießplätze stattfinden. Anschlagsübungen und ähnliches Training setzt keine funktionsfähige Waffe voraus. Ich rede hier nicht von Luftgewehren, sondern von großkalibrigen Waffen.

Jäger benötigen die Waffe im Revier oder auf Jagden, zu denen sie eingeladen sind. Jäger, deren Wohnsitz in oder unmittelbar an dem gepachteten Jagdrevier gelegen ist, können die zur Jagd notwendigen Waffen dort aufbewahren. Dabei sind die bestehenden Vorschriften imo ausreichend, um die Sicherheit der unbewaffneten Bevölkerung zu gewähren.
Jäger, deren ständiger (tatsächlich zum Aufenthalt genutzter) Wohnsitz nicht im Revier ist, sollten ihre Waffen innerhalb von Polizeigebäuden oder Kasernen lagern.
Eine Lagerung von voll funktionsfähigen Waffen in der entfernt liegenden Wohnung ist weder sinnvoll noch notwendig und stellt ein unnötiges Sicherheitsrisiko der unbewaffneten Bevölkerung dar.

Personenschutz und Wachpersonal dürfen ihre zum Personenschutz/Wachdienst notwendigen (Dienst) Waffen bei "Nichtgebrauch" wie bisher lagern.

Soweit eine grobe Skizze meines Gedankens, den ich hiermit zur ersten Diskussion stelle.






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