ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: "Hubert Bernbeck" <bernbeckh AT web.de>
- To: "Mailingliste der AG Waffenrecht" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA198
- Date: Fri, 20 Jul 2012 02:34:59 +0200 (CEST)
- Importance: normal
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
- Sensitivity: Normal
Ahoi ukw
Dein Antrag ist Müll !
Die Piraten sind ohne Waffenphobie.
Phobien haben die alten verbots parteien genug.
Servus und Ahoi
Hubert Bernbeck
Gesendet: Donnerstag, 19. Juli 2012 um 01:59 Uhr
Von: ukw <ukw AT berlin.com>
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: [Ag-waffenrecht] Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA198
Von: ukw <ukw AT berlin.com>
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: [Ag-waffenrecht] Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA198
Hallo
Ich möchte einen Alternativantrag stellen.
Ich schreibe es gleich vorweg: Mein Antrag geht wohl nicht in eure
Richtung, aber ich stelle meinen Gedanken zur Diskussion und Mehrheiten
werden sich finden oder auch nicht. Das ist Demokratie.
Antragstext:
Ich stelle den Antrag die Piratenpartei möge beschließen, den
Waffenbesitz so gestalten, das ein vernünftiges Maß an Ausgewogenheit
der Interessen gewahrt werden kann.
Das Interesse einer Minderheit Waffen zu besitzen und zu benutzen steht
auf der einen Seite. Das Interesse der Mehrheit besteht darin dieser
Minderheit den Waffengebrauch und Waffenbesitz zu ermöglichen, ohne das
eine unnötig große Gefahr für die unbewaffnete Mehrheit besteht.
Ich unterscheide 5 Kategorien von Waffenbesitzern.
- Polizei/Militär
- Personenschutz+Wachpersonal
- Jäger
- Sportschützen
- Sammler
Mein Antrag geht in die Richtung, daß der Waffenbesitz dem Gebrauch der
Waffe angemessen ist. Der Gebrauch der Waffe ist notwendig und zulässig.
Die Aufbewahrung der Waffe *nach dem Gebrauch* ist der Punkt, der mit
meinem Antrag gesetzlich neu geregelt werden soll.
Dabei ist die Art der Waffennutzung entscheidend.
Polizei und Militär bewahren "Dienstwaffen" innerhalb der Dienstgebäude
auf. Dafür stehen geeignete Räume zur Verfügung.
Sportschützen können ihre Waffen nur innerhalb dafür vorgesehener
Gebäude oder Anlagen (Schießplätze) benutzen.
Ist es abwegig, die Sportwaffen ausschließlich dort zu lagern und
aufzubewahren, wo sie ausschließlich gebraucht werden /dürfen/? Die
notwendige Waffenpflege kann innerhalb der Schießplätze stattfinden.
Anschlagsübungen und ähnliches Training setzt keine funktionsfähige
Waffe voraus. Ich rede hier nicht von Luftgewehren, sondern von
großkalibrigen Waffen.
Jäger benötigen die Waffe im Revier oder auf Jagden, zu denen sie
eingeladen sind. Jäger, deren Wohnsitz in oder unmittelbar an dem
gepachteten Jagdrevier gelegen ist, können die zur Jagd notwendigen
Waffen dort aufbewahren. Dabei sind die bestehenden Vorschriften imo
ausreichend, um die Sicherheit der unbewaffneten Bevölkerung zu gewähren.
Jäger, deren ständiger (tatsächlich zum Aufenthalt genutzter) Wohnsitz
nicht im Revier ist, sollten ihre Waffen innerhalb von Polizeigebäuden
oder Kasernen lagern.
Eine Lagerung von voll funktionsfähigen Waffen in der entfernt liegenden
Wohnung ist weder sinnvoll noch notwendig und stellt ein unnötiges
Sicherheitsrisiko der unbewaffneten Bevölkerung dar.
Personenschutz und Wachpersonal dürfen ihre zum Personenschutz/Wachdienst
notwendigen (Dienst) Waffen bei "Nichtgebrauch" wie bisher lagern.
Soweit eine grobe Skizze meines Gedankens, den ich hiermit zur ersten
Diskussion stelle.
--
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht
Ich möchte einen Alternativantrag stellen.
Ich schreibe es gleich vorweg: Mein Antrag geht wohl nicht in eure
Richtung, aber ich stelle meinen Gedanken zur Diskussion und Mehrheiten
werden sich finden oder auch nicht. Das ist Demokratie.
Antragstext:
Ich stelle den Antrag die Piratenpartei möge beschließen, den
Waffenbesitz so gestalten, das ein vernünftiges Maß an Ausgewogenheit
der Interessen gewahrt werden kann.
Das Interesse einer Minderheit Waffen zu besitzen und zu benutzen steht
auf der einen Seite. Das Interesse der Mehrheit besteht darin dieser
Minderheit den Waffengebrauch und Waffenbesitz zu ermöglichen, ohne das
eine unnötig große Gefahr für die unbewaffnete Mehrheit besteht.
Ich unterscheide 5 Kategorien von Waffenbesitzern.
- Polizei/Militär
- Personenschutz+Wachpersonal
- Jäger
- Sportschützen
- Sammler
Mein Antrag geht in die Richtung, daß der Waffenbesitz dem Gebrauch der
Waffe angemessen ist. Der Gebrauch der Waffe ist notwendig und zulässig.
Die Aufbewahrung der Waffe *nach dem Gebrauch* ist der Punkt, der mit
meinem Antrag gesetzlich neu geregelt werden soll.
Dabei ist die Art der Waffennutzung entscheidend.
Polizei und Militär bewahren "Dienstwaffen" innerhalb der Dienstgebäude
auf. Dafür stehen geeignete Räume zur Verfügung.
Sportschützen können ihre Waffen nur innerhalb dafür vorgesehener
Gebäude oder Anlagen (Schießplätze) benutzen.
Ist es abwegig, die Sportwaffen ausschließlich dort zu lagern und
aufzubewahren, wo sie ausschließlich gebraucht werden /dürfen/? Die
notwendige Waffenpflege kann innerhalb der Schießplätze stattfinden.
Anschlagsübungen und ähnliches Training setzt keine funktionsfähige
Waffe voraus. Ich rede hier nicht von Luftgewehren, sondern von
großkalibrigen Waffen.
Jäger benötigen die Waffe im Revier oder auf Jagden, zu denen sie
eingeladen sind. Jäger, deren Wohnsitz in oder unmittelbar an dem
gepachteten Jagdrevier gelegen ist, können die zur Jagd notwendigen
Waffen dort aufbewahren. Dabei sind die bestehenden Vorschriften imo
ausreichend, um die Sicherheit der unbewaffneten Bevölkerung zu gewähren.
Jäger, deren ständiger (tatsächlich zum Aufenthalt genutzter) Wohnsitz
nicht im Revier ist, sollten ihre Waffen innerhalb von Polizeigebäuden
oder Kasernen lagern.
Eine Lagerung von voll funktionsfähigen Waffen in der entfernt liegenden
Wohnung ist weder sinnvoll noch notwendig und stellt ein unnötiges
Sicherheitsrisiko der unbewaffneten Bevölkerung dar.
Personenschutz und Wachpersonal dürfen ihre zum Personenschutz/Wachdienst
notwendigen (Dienst) Waffen bei "Nichtgebrauch" wie bisher lagern.
Soweit eine grobe Skizze meines Gedankens, den ich hiermit zur ersten
Diskussion stelle.
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- Re: [Ag-waffenrecht] Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA198, (fortgesetzt)
- Re: [Ag-waffenrecht] Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA198, Axel Hammer, 19.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA198, finio.serra, 19.07.2012
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- Re: [Ag-waffenrecht] Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA198, Axel Hammer, 20.07.2012
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