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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG


Chronologisch Thread 
  • From: Mike Sigurado <Mike+Sigurado AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG
  • Date: Sun, 13 May 2012 22:13:59 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Was ist mit möglichen Kombinationen von Gegenständen des alltäglichen Lebens (typisches Beispiel: 850ml Erbseneintopf in Jutetasche) die theoretisch möglich sind, aber noch nicht Anlass eines Verfahrens sind?
Interessant sind z.B. auch die Beförderungsrichtlinien Busse und Bahn und die in den AGBs enthaltenen Ausschlüsse.

*AGBs DB gültig ab Januar 2012*

*7.2 Beförderungsausschluss
7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen. Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen, explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende, giftige, radioaktive, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche Güter nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu ergangenen Ge-
fahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), Mopeds oder Mofas und Gegenstände und Stoffe, deren Beförderung aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften verboten ist.

7.2.2 Besteht der begründete Verdacht, dass der Reisende von der Beförderung ausgeschlossene Gegenstände oder Stoffe mit sich führt, so ist er verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen unverzüglich die Begutachtung des betreffenden Gegenstandes oder Stoffes zu gestatten und gegebenenfalls dessen Unbedenklichkeit nachzuweisen. Reisende, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen oder erkennbar ausgeschlossene Gegenstände oder Stoffe mit sich führen,können von der Beförderung oder Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung ausge-
schlossen werden. *

Oder der Flughafenbereich (fängt bereits vor dem eigentlichen Flughafen an).

Finde ich recht realitätsnah, vor allem weil es jeden treffen kann. Siehe die vorhergehenden Zeitungsberichte von Cathy und Volker. Was wollen wir damit erreichen? Wen wollen wir damit erreichen? Soll damit das bestehende Gesetz geändert werden, oder soll lediglich Aufklärung betrieben werden? Ich würde eine Unterschriften Aktion befürworten, im Zusammenhang mit einer Aufklärung Kampagne, die als Ziel eine Entbürokratisierung des momentan bestehenden Waffengesetzes beinhaltet.

LG
Mike




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