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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG


Chronologisch Thread 
  • From: "Sebastian Möcker" <S.Moecker AT gmx.net>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG
  • Date: Mon, 14 May 2012 13:05:12 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Könnt ihr etwas derartiges unterstellen? Die Dose Haarspray, mit der eine
Person einem Opfer das Gesicht verbrannt hat, besitzt im Kontext der Tat den
Charakter einer Waffe, für mich unstrittig. Jedoch wird sie erst mit der Tat
zur Waffe, zuvor war es nur Haarspray. Eine Intention wird erst mit ihrer
Durchführung offenbar, zuvor bleibt sie verdeckt, der Person innewohnend.
Würdet ihr die Verwendung von Haarspray in obigem Kontext nicht als
Waffengebrauch definieren?
Natürlich wird mit Implementierung der Intention, der Absicht, eine Variable,
die einen gewissen Spielraum ermöglicht, eingeführt. Auch ein Hammer kann
eine Waffe sein, wenn er denn als solche genutzt wird. Wer mit einem Hammer
angetroffen wird, ist allerdings nicht des Mitführens einer Waffe zu
bezichtigen.

Besten Gruß
Sebastian


-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Mon, 14 May 2012 10:35:22 +0000
> Von: Mike Sigurado <Mike+Sigurado AT news.piratenpartei.de>
> An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG

>
> Merlin schrieb:
> > Es scheint mir darauf hinauszulaufen, daß es darum geht, jedem jedezeit
> > ein Vergehen anhängen zu können. So kann dann ein permanentes Klima
> der
> > Bedrohung und Angst erzeugt werden. Das aber hat mit Demokratie und
> > Freiheitlichkeit gar nichts zu tun.
>
> Genauso sehe ich es auch. Interessanterweise wird damit die ursprüngliche
> Eigenschaft eines Gegenstandes mit der möglichen Intention des Verwenders
> verknüpft. Bisher war ein Teil der Argumentation, Waffen sind von Anfang
> an dafür konzipiert, um zu töten, die Intention des Verwenders war nicht
> relevant. Jetzt ist die Intention, also die Möglichkeit einen Gegenstand
> zweck zu entfremden ausschlaggebend, um präventiv ein Verbot
> auszusprechen.
>
> LG
> Mike
> --
> Ag-waffenrecht mailing list
> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht

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