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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG


Chronologisch Thread 
  • From: "Kilian Wied" <K_Wied AT gmx.de>
  • To: "Mailingliste der AG Waffenrecht" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG
  • Date: Mon, 14 May 2012 07:13:14 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Weder eine Konservendose noch eine Jutetasche sind ihrem Wesen nach dazu
bestimmt, die Verteidigungsfähigkeit usw. usf.

Das Waffengesetz ist zwar schwammig, soo schwammig dann aber wieder auch
nicht.



> ----- Ursprüngliche Nachricht -----
> Von: Mike Sigurado
> Gesendet: 14.05.12 00:13 Uhr
> An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG
>
> Was ist mit möglichen Kombinationen von Gegenständen des alltäglichen
> Lebens (typisches Beispiel: 850ml Erbseneintopf in Jutetasche) die
> theoretisch möglich sind, aber noch nicht Anlass eines Verfahrens sind?
> Interessant sind z.B. auch die Beförderungsrichtlinien Busse und Bahn und
> die in den AGBs enthaltenen Ausschlüsse.
>
> *AGBs DB gültig ab Januar 2012*
>
> *7.2 Beförderungsausschluss
> 7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und
> Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu
> verletzen oder den Wagen zu beschädigen. Ausgeschlossen sind insbesondere
> gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen, explosive und
> entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende, giftige,
> radioaktive, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige
> gefährliche Güter nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher
> Güter (GGBefG) und der hierzu ergangenen Ge-
> fahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB),
> Mopeds oder Mofas und Gegenstände und Stoffe, deren Beförderung aufgrund
> sonstiger Rechtsvorschriften verboten ist.
>
> 7.2.2 Besteht der begründete Verdacht, dass der Reisende von der
> Beförderung ausgeschlossene Gegenstände oder Stoffe mit sich führt, so
> ist er verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen unverzüglich die
> Begutachtung des betreffenden Gegenstandes oder Stoffes zu gestatten und
> gegebenenfalls dessen Unbedenklichkeit nachzuweisen. Reisende, die dieser
> Verpflichtung nicht nachkommen oder erkennbar ausgeschlossene Gegenstände
> oder Stoffe mit sich führen,können von der Beförderung oder
> Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung ausge-
> schlossen werden. *
>
> Oder der Flughafenbereich (fängt bereits vor dem eigentlichen Flughafen
> an).
>
> Finde ich recht realitätsnah, vor allem weil es jeden treffen kann. Siehe
> die vorhergehenden Zeitungsberichte von Cathy und Volker. Was wollen wir
> damit erreichen? Wen wollen wir damit erreichen? Soll damit das bestehende
> Gesetz geändert werden, oder soll lediglich Aufklärung betrieben werden?
> Ich würde eine Unterschriften Aktion befürworten, im Zusammenhang mit
> einer Aufklärung Kampagne, die als Ziel eine Entbürokratisierung des
> momentan bestehenden Waffengesetzes beinhaltet.
>
> LG
> Mike
> --
> Ag-waffenrecht mailing list
> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht





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