ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
- To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG
- Date: Mon, 14 May 2012 21:46:33 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Hallo,Am 14.05.2012 13:14, schrieb Kilian Wied:Und deshalb soll § 42a WaffG verfassungswidrig sein. Ein Gutachten gibt es darüber schon. Warum steht in § 42a WaffG Absatz 1 Nummer 2 eigentlich der Verweis auf Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1? Und warum ist eine Damenhandtasche eine Waffe und man bekommt ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz an den Hals? Egal wie der Griff der Damenhandtasche gestaltet ist, es ist eine Damenhandtasche! Das Wesen einer Damenhandtasche ist es Utensilien für Damen zu transportieren. § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (1) Es ist verboten 1.Anscheinswaffen, 2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. (2) Absatz 1 gilt nicht 1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, 2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2: Tragbare Gegenstände 1. Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere 1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen), WaffG § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. (2) Waffen sind 1.Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und 2.tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind. (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. (4) Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt. Liebe Grüße Susanne Susanne Putsche Dobert Rechtsanwältin Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim |
- Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG, Kilian Wied, 14.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG, Mike Sigurado, 14.05.2012
- <Mögliche Wiederholung(en)>
- Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG, Kilian Wied, 14.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG, Kilian Wied, 14.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG, Andreas Gutwirth, 14.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG, Peer Ponocny, 14.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG, Michael Malcher, 14.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG, Peer Ponocny, 14.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG, Andreas Gutwirth, 14.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG, Kilian Wied, 14.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG, Kilian Wied, 14.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG, Susanne Putsche Dobert, 14.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG, Kilian Wied, 15.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG, Mike Sigurado, 16.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG, Susanne Putsche Dobert, 17.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG, techwessel, 20.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG, Susanne Putsche Dobert, 20.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG, Cathy, 21.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG, techwessel, 20.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG, Susanne Putsche Dobert, 17.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG, Mike Sigurado, 16.05.2012
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