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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG


Chronologisch Thread 
  • From: "Kilian Wied" <K_Wied AT gmx.de>
  • To: "Mailingliste der AG Waffenrecht" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG
  • Date: Mon, 14 May 2012 13:14:18 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>



> ----- Ursprüngliche Nachricht -----
> Von: Sebastian Möcker
> Gesendet: 14.05.12 13:05 Uhr
> An: Mailingliste der AG Waffenrecht
> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG
>
> Könnt ihr etwas derartiges unterstellen? Die Dose Haarspray, mit der eine
> Person einem Opfer das Gesicht verbrannt hat, besitzt im Kontext der Tat
> den Charakter einer Waffe, für mich unstrittig. Jedoch wird sie erst mit
> der Tat zur Waffe, zuvor war es nur Haarspray. Eine Intention wird erst mit
> ihrer Durchführung offenbar, zuvor bleibt sie verdeckt, der Person
> innewohnend. Würdet ihr die Verwendung von Haarspray in obigem Kontext
> nicht als Waffengebrauch definieren?
Doch, ist schon richtig.
> Wer mit einem Hammer angetroffen wird, ist allerdings nicht des Mitführens
> einer Waffe zu bezichtigen.
Genau!
Und das Waffengesetz regelt halt den Umgang mit Waffen. Bzw. sollte es regeln.
Das andere ist Strafgesetz.




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