DAS Luftgewehre Munition verschiessen ist mir neu !
und Eihnhandmesser ohne berechtigtes Interesse - Wie ist
das Juristisch gemeint. Interessiert sich der 16Jährige nicht für
Messer ?
Ich habe viele Einhandmesser, - gewinne ich meistens beim
Preisschiessen.
Benutzen tue ich sie nur wenn ich mein Sonntagsblatt verteile um das
Packband der Zeitungen zu zerschneiden.
Sind praktisch weil ich ja mit der anderen Hand mein Fahrad
festhalten muss.
Am 12.05.2012 21:16, schrieb techwessel:
On 12.05.2012 18:37, Cathy wrote:
Katja Verstoß 2010
Haftbefehl vollstreckt - Drogen, Sprengstoff
und Waffen gefunden
Pressemeldung der Berliner Polizei: Eingabe: 31.03.2010 - 20:15
Uhr
Drogen: zwei Dutzend Szenetütchen mit Betäubungsmitteln
Sprengstoff: Polenböller
Waffen: Schlagring und zwei verbotene Messer
Gegenstände wurden beschlagnahmt und Strafanzeigen wurden
erstellt wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel-, Waffen-
und Sprengstoffgesetz
Und diese Meldung ist so wichtig, dass sie in 725 Online-News auftaucht. Und zwar Wort
für Wort.
Und dieser Vorfall gehört natürlich zur Statistik der Verstöße
gegen das Waffengesetz.
Und noch ein Verstoß gegen
das Waffengesetz
Am Donnerstag, 1. April, um 21 Uhr, wurde in der Landshuter
Straße ein 16-jähriger Straubinger einer Kontrolle unterzogen.
Dabei stellten die Beamten fest, dass er ein sogenanntes Einhandmesser
ohne berechtigtes Interesse mitführte. Nun wird der junge
Mann wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz
angezeigt.
Und noch ein Verstoß gegen
das Waffengesetz
Neu-Ulm / Verstoß nach dem
Waffengesetz
Bei einer Verkehrskontrolle am gestrigen Spätnachmittag,
stellten die kontrollierenden Beamten auf der Rücksitzbank eines
26jährigen Pkw-Fahrers ein Luftdruckgewehr fest. Die dazugehörige
Munition führte der 26Jährige im Handschuhfach mit. Da
der Pkw-Fahrer keine waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen dieses
Gewehr hat, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Wie gut die Polizei doch mit dem WaffG vertraut ist:
Es gibt keine Erlaunis zum Führen von Freien Waffen.
Freie Waffe und Munition wurden getrennt aufbewahrt.
M.E. hat der junge Mann die Sachen transportiert.
Bleibt nur die Frage offen, ob das LG sich in einem Futteral
befand - oder nicht.
Und hier gleich drei Verstöße
Reichlich
Waffen an der Grenze
Zöllner werden dreimal fündig.
1. Schweizer gab bei der Einreise nach Deutschland an, eine
Schusswaffe dabei zu haben. In seinem Kofferraum fanden sich
neben seiner durchgeladenen Pistole samt Holster zwei
in Deutschland nicht zugelassene Pfeffersprays.
Folge: Anzeige, Waffe sichergestellt und 500 Euro wurden als
Sicherheitsleistung einbehalten.
2. Schreckschusspistole ohne das erforderliche PTB-Kennzeichen
Folge: Anzeige und 100 Euro wurden zur Sicherheit einbehalten.
3. Schweizerin mit SSW, aber ohne den kleinen
Waffenschein.Folge: Anzeige
Und das alles
kommt in die Statistik
Der Beitrag wurde von Katja Triebel
bearbeitet: 02.04.2010 - 18:37
Und hier noch ein Verstoß
Waffen und Drogen
gefunden
Burghausen. Seine Liebe zu Waffen dürfte einem 41-jährigen
Burghausener teuer zu stehen kommen. Bei einer im Auftrag der
Staatsanwaltschaft Traunstein durchgeführten Durchsuchung nach
Betäubungsmitteln wurden neben diesen auch mehrere nach dem
Waffengesetz verbotene Gegenstände, vier Schlagringe und
sechs Wurfsterne, gefunden und sichergestellt. Zudem hatte
der Mann noch elf so genannte Einhandmesser in Besitz,
die ebenfalls sichergestellt wurden. Gegen den
41-Jährigen wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen nach dem
Waffengesetz und dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Ich wusste nicht, das der Besitz von Einhandmessern verboten
ist.
P.S.
Alle Meldungen sind von den letzten 6 Tagen.
Und noch ein Verstoß vom 24.03.2010
Ordnungsamt stellt
8500 Messer in chinesischem Geschäft sicher
Frankfurt (lhe). Fast 8500 Messer hat das Ordnungsamt bei der
Kontrolle eines chinesischen Import- und Exportgeschäfts in
Griesheim sichergestellt.
Bei der Routineüberprüfung wurde eine Regalwand mit Messern
entdeckt, die dem ersten Anschein nach dem Waffengesetz
unterlagen und dann die Stadtpolizei informiert, wie die Stadt
am Mittwoch berichtete. Unter den sichergestellten Messern waren
verbotene Spring- und Butterflymesser sowie viele
gefälschte Einhandmesser. Drei Menschen wurden vorübergehend
festgenommen. Zwei von ihnen hielten sich illegal in Deutschland
auf, die dritte ist die Betreiberin des Geschäfts. Gegen sie
wird ermittelt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, der
Einfuhr sowie dem Vertrieb von Plagiaten, der Einfuhr sowie dem
gewerbsmäßigen Handel mit verbotenen Gegenständen und der
Beihilfe zum Verstoß gegen das
Aufenthaltsgesetz in mehreren Fällen.
Und noch ein Verstoß
Frankenthal - Mutterstadterin als Drogenkur vor Gericht
31.03.2010 - 14:40:44
Frankenthal / Metropolregion Rheinneckar - Am 16.04.2010 um 9.00
Uhr verhandelt die II. Große Strafkammer gegen eine 25-jährige
Angeklagte aus Mutterstadt, der Beihilfe zum unerlaubten
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Verstoß gegen das Waffengesetz zur
Last gelegt werden. Sie soll am 29.11.2009 als Drogenkurier mit
ihrem Pkw knapp 5 kg Haschisch von Rüsselsheim nach Mannheim und
anschließend nach Ludwigshafen am Rhein befördert haben, wobei
ihr bekannt gewesen sein soll, dass mit dem Rauschgift Handel
getrieben werden soll. Hierbei soll sie ein unter das
Waffengesetz fallendes Einhandmesser bei sich getragen haben;
Und noch ein Verstoß
Mit
Butterfly-Messer vom Zoll geschnappt
Das fällt nur im jugendlichem Leichtsinn ein: Im Urlaub in
Thailand zwei Butterfly-Messer kaufen, diese in den
Koffer stecken und damit einfach mal schnell nach Hause fahren.
Es war klar, daß der 19Jährige aus dem Raum Aichach damit nicht
durchkommen würde. Prompt nahm ihn am 25. Januar am Münchener
Flughafen der Zoll zur Seite. Für den Verstoß gegen das Waffengesetz erhielt
der inzwischen 20jährige am 9. Juni vom Aichacher Jugendgericht
eine Verwarnung und 400 Euro Geldauflage.
99 Feststellungen nach dem Waffengesetz
Jahresbericht 2009
- Schleierfahndung: 99 Verstöße nach dem Waffengesetz
Bei der verdachtsunabhängigen Schleierkontrolle kam es zu 99
Feststellungen nach dem Waffengesetz. Sichergestellt wurden Schlagringe,
Stahlruten, Würgehölzer und verbotene Messer verschiedener
Ausführungen. Ein tschechischer Taxifahrer nannte für den Besitz
eines Teleskopschlagstockes, CS-Gas-Abwehrsprays und überlangen
Messers vor allem Eigensicherungsgründe.
Bei den sichergestellten Waffen handelte es sich überwiegend um
Gas-, Schreckschuss- und Softairwaffen. Die gefährlichen
Gegenstände lagen teilweise griffbereit im Handschuhfach, der
Fahrertür oder im Kofferraum.
Alle Verstöße gegen das Waffengesetz, die
ich gefunden habe, resultieren aus den WaffG-Änderungen der
letzten 10 Jahre.
Davor waren:
- Butterfly- und Springmesser, sowie Wurfsterne nicht verboten
- war das Führen von SSW nicht an einen kleinen Waffenschein
gebunden
- war das Führen von Einhandmessern nicht verboten
- war das Führen von Teleskop-Schlagstücken nicht verboten
- hatte es gereicht, F-Waffen und EWB-Waffen in einem Futteral
zu transportieren
Alle Meldungen wären im Jahr 2000 bei gleichem Verhalten keine
Verstöße gegen das Waffengesetz gewesen.
Nichts davon wäre eine Schlagzeile wert gewesen.
Und wenn man bedenkt, dass die meisten Leute NUR die
Schlagzeilen lesen, muss doch der Eindruck entstehen, dass jeden
Tag mehrere Leute schlimme Sachen mit Waffen machen.
Und all diese Verstöße fließen in die Statistik ein.
Da sich doch ein paar Leute das hier
ansehen, mach ich mal weiter, wobei ich mich auf die letzte
Woche konzentriere.
Wir können dann später mal hochrechnen, wieviele der Verstöße
gegen das WaffG im Jahresbericht durch Messer u.ä. verursacht
wurden.
Polizei nimmt bewaffnete Jugendliche fest
Donnerstag, 1. April 2010 12:24
Die Bundespolizei hat am Mittwochabend zwei Jugendliche in
Berlin-Grünau wegen unerlaubten Waffenbesitzes festgenommen.
Die Zivilbeamten bemerkten die beiden 17-Jährigen gegen 22:40
Uhr am Bahndamm an der Fernbahnstrecke zwischen Schönefeld und
Karlshorst. Bei einer Kontrolle der Verdächtigen fanden sie zwei
Schlagringe, ein Butterfly-Messer, einen Teleskop-Schlagstock
sowie eine Schreckschuss-Pistole mit sechs Platzpatronen.
Da die Jugendlichen keinen Waffenschein vorweisen konnten, nahm
die Polizei sie fest. Nach der Erfassung ihrer Personalien
setzten die Beamten sie später wieder auf freien Fuß. Die
Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes
gegen das Waffengesetz ein
Amoklauf befürchtet: Polizei räumt Hamburg
Wasser
30.03.2010
Hamburg/Haselau. Die Elitepolizisten des Schleswig-Holsteiner
Sondereinsatzkommandos (SEK) machten kurzen Prozess und
überwältigten den völlig überraschten Matthias S. (43) in der
Küche seiner Wohnung in Haselau (Kreis Pinneberg).
„Ich komme mal vorbei. Es gibt was zu klären." So hatte ein
freigestellter Mitarbeiter sein Kommen in der Zentrale der
Wasserwerke angekündigt.
...Die Beamten stellten bei dem Mann später eine Schreckschusspistole
sowie eine Kalaschnikow sicher.
...Wie sich später heraus stellte, war die Kalaschnikow
allerdings unbrauchbar gemacht worden.
...war bekannt, dass S. im Besitz der beiden Waffen war..
...Aufgrund des Verdachtfalls umstellten am Mittag rund
50 Polizisten die Zentrale der Wasserwerke und räumten
das Gebäude. Unterdessen spürten Zivilfahnder den
43-Jährigen in dessen Wohnung in Schleswig-Holstein auf und
ließen ihn wenig später vom SEK festnehmen.
...Auf jeden Fall wird er sich wegen des Verstoßes gegen das
Waffengesetz verantworten müssen.
Betrunkener schießt auf Passanten
02.04.2010
Kassel. 4,21 Promille und eine Schreckschusswaffe: Ein
Betrunkener hat in Kassel gestern Abend Passanten bedroht und
die Polizei auf den Plan gerufen. Kurz vor 22 Uhr hatte der Mann
im Stadtteil Rothenditmold vier Erwachsenen und drei Kindern von
seinem Balkon aus etwas zugerufen und auf sie geschossen.
Die alarmierten Polizisten nahmen den 23-Jährigen fest, als er
das Haus verließ. Ein Alkoholtest ergab bei dem Täter einen Wert
von 4,21 Promille. In der Wohnung fanden die Beamten eine
Schreckschusswaffe. Das Motiv war am Morgen noch unklar. Den
Mann erwartet ein Verfahren wegen Bedrohung und Verstoßes gegen
das Waffengesetz
Diskobesucher durch Pfefferspray verletzt
Bürdenbach. Am Sonntagmorgen, 28. März, wurden gegen 5.45 Uhr
zwei Diskothekenbesucher in Bürdenbach durch Pfefferspray leicht
verletzt. Eine 29-jährige Frau aus Horhausen versprühte das
Mittel im Eingangsbereich der Diskothek, als sie sich mit einem
Bekannten stritt. Hierbei wurden die zuvor unbeteiligten
Personen verletzt. Gegen die Beschuldigte wird nun wegen
versuchter gefährlicher Körperverletzung, fahrlässiger
Körperverletzung und dem Verstoß
gegen das Waffengesetz ermittelt.
Wahres Waffenarsenal
Herford/Löhne. Drei schwer bewaffnete Männer im Alter
von 50, 45 und 34 Jahren wurden am frühen Sonntagmorgen auf der
Koblenzer Straße in Löhne-Gohfeld im Kreis Herford festgenommen.
Die Polizei, die den Fall erst Montag bekannt gab, sprach von
wahren Waffenarsenal.
...Im Handschuhfach fanden sie eine Schusswaffe (Schreckschuss)
in einem Holster. In einer Rückenlehntasche befand sich Reizgas,
das die Täter in Herford zum Einsatz gebracht hatten. In der
Mittelkonsole befand sich in einer Bauchtasche ein Klappmesser
mit feststehender Klinge. Im Kofferraum fanden die Beamten
die Baseballschläger und das Nun-Chaku.
"Ein Waffenarsenal, das sich sehen lassen kann, das aber
rechtliche Konsequenzen haben wird. Alle genannten
Gegenstände, auch die Baseballschläger, wenn sie für
andere als sportliche Zwecke eingesetzt werden, sind
verbotene Gegenstände im Sinne des Waffenrechts",
kommentiert die Polizei. Ein Ermittlungsverfahren wegen
gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das
Waffengesetz wurden eingeleitet.
Butterflymesser bei Pegnitz sichergestellt
Donnerstag Nachmittag wurde ein 26-jähriger Fahrer eines Opel
aus Sachsen von Streifenbeamten der Verkehrspolizei Bayreuth im
Bereich der Anschlussstelle Trockau einer Kontrolle unterzogen.
Bei der Durchsuchung des Opel wurde im Ablagefach der Fahrertüre
ein „Butterflymesser“ aufgefunden.
Bei diesem Messer handelt es sich bereits seit geraumer Zeit um
einen verbotenen Gegenstand im Sinne des Waffengesetztes. Der
Sachse erhält nun eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen
das Waffengesetz.
Polizei findet Schreckschussrevolver
(LAICHINGEN/sz)
Die Polizei ist am Freitagmorgen gegen 4 Uhr von einem
30-jährigen Laichinger zu Hilfe gerufen worden, da mehrere Leute
seine Wohnungstüre eingeschlagen hätten. Vor Ort konnten die
Beamten jedoch keine eingeschlagene Türe feststellen, dafür aber
eine größere und aggressive Personengruppe. Ein 24-jähriger
Mann aus dem Alb-Donau-Kreis warf einen
9-Millimeter- Schreckschussrevolver beim Erkennen der
Polizei auf den Gehweg und wollte weglaufen. Noch vor
Ort konnte er von den Beamten gestellt werden. Er sieht nun
einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz auf
sich zukommen, da er nicht im Besitz eines kleinen
Waffenscheines ist. Die Waffe wurde von der Polizei
beschlagnahmt. Der Grund für die Streitigkeiten konnte nicht
ermittelt werden. Bei der Abklärung des Sachverhaltes tat sich
ein 28-jähriger aus dem Kreis Friedrichshafen besonders
aggressiv hervor und musste nach einem mehrmaligen Platzverweis
auf richterliche Anordnung in Gewahrsam genommen werden. Diesen
Mann erwartet nun eine Kostenrechnung für die polizeilichen
Maßnahmen.
(Erschienen: 02.04.2010 18:20)
Bleckede - Mofa "frisiert" ohne
Fahrerlaubnis
... Darüber hinaus fanden die Beamten im Helmfach einen Teleskopschlagstock.
Dieser wurde sichergestellt und ein Strafverfahren wegen des
Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Polizei kontrolliert in Stadtbahnen -
Steinewerfer gesucht
01.04.2010
Heilbronn/Weinsberg - Am Mittwochabend führten Polizeibeamte des
Bundespolizeireviers Heilbronn verstärkte Kontrollen in den
Stadtbahnen von Heilbronn nach Öhringen durch.
Bei einem 32-jährigen Mann wurde im Heilbronner Hauptbahnhof ein
Teleskopschlagstock sichergestellt. Er muss nun mit
einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen.
Und jetzt
leider auch EWB-Waffe und nachfolgend sogar LWB
Mann am Flughafen wegen Waffenbesitz
festgenommen
29.03.2010 Düsseldorf
Mit einer scharfen Pistole in der Jacke wollte ein
52-jähriger Vater seine Tochter zum Flugzeug begleiten. Er wurde
an einer Airport-Kontrollstelle vorläufig festgenommen. Gegen
den Mann wird nun wegen Verstöße gegen das Luftsicherheits- und
Waffengesetz ermittelt.
Offenbar hatte sich einr Mann am Sonntagmittag nichts dabei
gedacht, mit einer Schusswaffe in der Jackentasche den Terminal
B des Flughafens betreten zu wollen. Bei der
Luftsicherheitskontrolle legte der italienische Staatsbürger aus
Arnsberg die Jacke zur Durchleuchtung auf das Band.
Die zuständige Sicherheitsassistentin erkannte auf dem Monitor
sofort die Schusswaffe: Es war eine geladene Pistole der
Marke Browning, Kaliber 6,35 mit sechs Patronen im Magazin....
Kassel: Polizei hob Waffenlager aus
Offenbar zum größten Teil aus seiner Bundeswehrzeit Ende der
80-erJahre stammen Waffen und Sprengstoffe, die Beamte des K 11
der Kasseler Kripo zusammen mit einem Sach-verständigen für
Sprengtechnikdes Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) bereits
am Dienstag bei einer Hausdurchsuchung in Immenhausen
sicherstellten. Langwierige Ermittlungen hatten auf die Spur des
44-Jährigen geführt, der legal als Waffenbesitzkarteninhaber
über drei eingetragene Schusswaffen verfügt. Auch diese
Waffen und die Waffenbesitzkarte des Immenhäuserswurden von den
Polizeibeamten sichergestellt. Der Landkreis Kassel als
zuständige Waffenbehörde wurde eingeschaltet.
Funde im Keller: Munition, Waffen, Sprengkörper und
Schwarzpulver in unverschlossenen Holzkisten. ...
20-Jähriger nach Bedrohung eines Busfahrers
mit Waffe festgenommen
Hannover 26.03.2010
Wegen der Bedrohung eines Busfahrers mit einer Schusswaffe in
Burgdorf (Region Hannover) ist ein 20-jähriger Tatverdächtiger
festgenommen worden. Wie die Polizei am Freitag mitteilte,
räumte der aus dem Irak stammende Mann die Tat ein. Die
Ermittler hatten ihn anhand der Videoüberwachung im Bus
identifiziert. Gegen den 20-Jährigen wird nun wegen Bedrohung
und Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Er war am
Mittwoch wegen der Mitnahme seines Fahrrads mit dem Busfahrer in
Streit geraten. Dieser hatte ihn mehrfach aufgefordert, sein
Fahrrad an dem dafür im Bus vorgesehenen Platz abzustellen. Am
Ende der Auseinandersetzung richtete der Iraker eine Waffe, vermutlich
eine Gas- oder Schreckschusspistole, auf den Fahrer. Als
sich ein Fahrgast zwischen die beiden Männer stellte, verließ
der Tatverdächtige schließlich den Bus. Der junge Mann, über den
bisher keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, ist
mittlerweile wieder auf freiem Fuß
Nachtrag zu dieser Meldung
Nach seinen Angaben hatte er die Waffe von der Brücke aus in die
Aue geworfen. Daher leisteten gestern Burgdorfer
Feuerwehrtaucher der Polizei Amtshilfe. ...Nach zwei Stunden
wurde die Suche abgebrochen.
...Bei der Durchsuchung der Wohnung fanden sie noch den Verpackungskarton
der mutmaßlichen Tatwaffe, einer Schreckschussgaspistole.
(So werden Steuergelder verschleudert.)
Schlagstock griffbereit im Auto
31.03.2010
Teilheim – Eine Streife der Autobahnpolizei fand am
Dienstagmorgen im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf
der A 3 einen Schlagstock. Der 42-jährige Pkw-Fahrer hatte den
verbotenen Gegenstand griffbereit in der Türablage seines
Fahrzeugs abgelegt. Der Schlagstock wurde sichergestellt.
Auf den Autofahrer wartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes
gegen das Waffengesetz.
Verstoß
gegen das Waffengesetz
Am Donnerstag, 1. April, um 21 Uhr, wurde in der Landshuter
Straße ein 16-jähriger Straubinger einer Kontrolle unterzogen.
Dabei stellten die Beamten fest, dass er ein sogenanntes Einhandmesser
ohne berechtigtes Interesse mitführte. Nun wird der junge
Mann wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz
angezeigt.
Kriminalstatistik 2009 in Titisee-Neustadt
03.04.2010
...In der Häufigkeit der Straftaten steht der Diebstahl
an der Spitze. Gefolgt von Sonstigem (Hausfriedensbruch,
Widerstand gegen Polizisten, Vortäuschen einer Straftat,
Hehlerei, Verstöße gegen das Waffengesetz, Beleidigung).
Fast gleichauf mit Sachbeschädigung vor Betrug und
Rohheit/Gewalt und Rauschgiftde.
Ja, da tauchen
sie auf!
Im Helmfach eine geladene
Schreckschusspistole
Freitag, 02. April 2010
ASBACH - Verstoß gegen das
Waffengesetzt - Im Rahmen der Kontrolle eines Mofarollers in der
Bahnhofstraße in Asbach fand am Donnerstag, 01. April, gegen
16.00 Uhr, im Helmfach des Rollers eine geladene
Schreckschusspistole. Sie befand sich, zugriffsbereit, in
einem sogenannten „Schnellziehholster“. Da der 18jährige
Mofafahrer nicht im Besitz eines „kleinen Waffenscheines“ ist
wurde die Schreckschusspistole sichergestellt.
Spielzeugwaffen beschlagnahmt
29.03.2010 Tübingen
Tübingen. Spielende Jugendliche haben kürzlich in der Tübinger
Südstadt einen Polizeieinsatz ausgelöst. Eine Anruferin hatte
mitgeteilt, dass Jugendliche in einem Waldstück nahe der
Panzerstraße mit Waffen unterwegs seien, so die Polizei. Die
alarmierte Polizeistreife stellte wenig später vier Jugendliche
im Alter zwischen 13 und 14 Jahren fest, die teilweise in
Tarnanzügen mit sieben täuschend echt aussehenden
»Anscheinswaffen« bewehrt waren. Die Jugendlichen schossen mit
Plastikkügelchen umher.
Diese Soft-Air- Waffen werden mit einer Geschoss-Energie von
weniger als 0,5 Joule vom Waffengesetz als Spielzeug eingestuft.
Allerdings unterliegen sie den besonderen Bestimmungen des
Waffengesetzes, weil sie den echten Vorbildern oft täuschend
ähnlich nachgebaut sind. Diese »Anscheinswaffen« können
zwar erlaubnisfrei gekauft werden, allerdings ist es wegen des
möglichen Droheffekts verboten, sie in der Öffentlichkeit zu
führen.
Die bei den Jugendlichen aufgefundenen Waffen wurden von der
Polizei sichergestellt. Ihre Besitzer, bis auf den 13-Jährigen,
werden wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt.
Keine Papiere, Messer dabei und THC geraucht
31.03.2010 Altötting
...Im Verlauf der Überprüfung wurde in einem Ablagefach ein verbotenes
Messer aufgefunden und sichergestellt
...Den Mann erwartet nun eine Anzeige wegen des Fahrens unter
Drogeneinflußes und wegen des Führens eines verbotenen Messers
gemäß dem Waffengesetz.
Polizei Tangstedt stellte bei 13-Jährigem 6
Softair-Waffen sicher
31.03.2010
Aufgrund eines Hinweises stellte die Polizei Tangstedt in der
vergangenen Woche auf einem Baustellengelände an der Schulstraße
drei Kinder fest, die mit so genannten Softair-Waffen (' 0,5
Joule) Krieg spielten und sich gegenseitig beschossen hatten.
Bei diesen Waffen, die auf den ersten Blick nicht von scharfen
Waffen zu unterscheiden waren, handelt es sich um Anscheinswaffen.
Das Führen dieser Waffen (Mitnehmen außerhalb des befriedeten
Besitztums) stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem
Waffengesetz dar. Die Kinder selbst sind strafunmündig.
...
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Das war's für diese Woche.
Und nochmal mach ich mir nicht die Mühe.
So gut wie das Web auch für die Informationsvermittlung ist, so
negativ wirkt es sich aus, wenn Pressestellen der Polizei (und
die meisten Meldungen führen auf diese zurück) mit
Überschriften belegt werden, die Angst schüren sollen und
von den Zeitungen so übernommen bzw. sogar verschärft werden.
Bei all den Meldungen waren sicherlich auch "böse Buben"
beteiligt und sogar zweimal scharfe Waffen dabei.
Doch bei all den Meldungen ist nicht richtig "Schlimmes"
passiert, trotzdem wurde Angst geschürt.
Bei zwei Meldungen empfinde ich sogar den Einsatz von Polizei
(Wasserwerk) und Feuerwehr (Busfahrer bedroht) als Schikane.
Ich wage zu behaupten, dass vor einigen Wochen das Hell's Angel
Mitglied bei einem normalen Besuch der Polizei (mit Klingeln und
ausweisen) die Tür geöffnet hätte, statt den für ihn
unerkenntlichen SEK-Beamten zu erschießen.
So wie es in den Wald hineinschallt, so tönt es heraus.
Und wenn in diesem Staat nur noch negative Meldungen und
Stimmung verbreitet werden, die Politiker vor den Bürgern Angst
haben, statt ihnen zu dienen - dann brauchen wir uns nicht
wundern, wie es zurückhallt.
Natürlich passieren schreckliche Dinge - jeden Tag. Doch sind
die Disco-Besucher und frisierte Mofa-Fahrer, die einen
verbotenen Gegenstand (Einhandmesser) dabeihaben, wirklich eine
Bedrohung?
Hatte der junge Mann aus Spandau (erste Meldung) mit seinem
Polenböller, seinen Cannabis-Tütchen und den zwei verbotenen
Messern eine Gewalttat geplant?
Waren die drei Leute an der Schweizer Grenze mit bösen Absichten
unterwegs?
Oder sind die meisten (ausser den beiden EWB-Waffenbesitzer)
einfach in die Fänge der Justiz geraten?
Ich persönlich finde den größten Teil der Gesetze, die zu diesen
Verstößen geführt haben, lächerlich.
Denn Axt, Machete und Teppichmesser unterliegen - als
Werkzeuge - nicht dem WaffG.
P.S.
Lt. irgendeiner Studie soll jeder Bundesbürger pro Wochen mind.
3 Straftaten begehen (vom Zuschnellfahren über Rasenmähen am
Feiertag, unerlaubtes Grillen und kleiner Steuerhinterziehung
u.ä). Ob die auch alle angezeigt werden bzw. per
Polizei-Pressebericht veröffentlicht werden?
Viel Spaß bim Nachdenken.
P.P.S.
Die vielen Antworten waren nicht beabsichtigt, um den Thread
hochzupuschen. Ich habe einfach meiner Internetverbindung nicht
getraut und wollte zwischenzeitlich sichern.
Und aus einem anderen Beitrag der Ergebnisliste
STUTTGART (Mainpost
vom 24.06.10)
Waffenbesitz kann viel kosten
In Winnenden drastisch
(dpa) Bei Waffenkontrollen drohen nur wenige Kommunen im
Südwesten mit dem tiefen Griff in den Bußgeldkatalog. Nur
zwei Gemeinden gaben in einer Umfrage des Innenministeriums
an, den Bußgeldrahmen von 10 000 Euro voll ausschöpfen
zu wollen: Das sind die vom Amoklauf betroffene Stadt Winnenden
und der Landkreis Ravensburg. Die Stadt Stuttgart
will Maximal-Bußgelder von 5000 Euro bei
Waffenrechts-Verstößen verhängen.
Theoretisch könne jede Kommune eine 10 000-Euro-Strafzahlung
einfordern, sagte der Stuttgarter Sachgebietsleiter im
Ordnungsamt, Hans-Jörg Longin. Der höchste Strafbetrag könne
bei einem groben Verstoß
gegen das Waffenrecht verhängt werden. Als Beispiel nannte
Longin die Lagerung von mehreren Schusswaffen in einem kaum
gesicherten Holzschrank. Bei schlimmeren Verstößen drohe dann
ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht.
Der Landesjagdverband indes unterstützt die Klage eines
Esslinger Jägers. Er soll zahlen, obwohl er seine Waffen
ordnungsgemäß aufbewahrt hat. Bislang verlangen 14 Prozent der
Südwest-Gemeinden von Jägern und Sportschützen bis zu 320 Euro
– es könnten bald mehr werden.
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