DAS Luftgewehre Munition verschiessen ist mir neu ! 
    und Eihnhandmesser ohne berechtigtes Interesse -   Wie ist
    das Juristisch gemeint. Interessiert sich der 16Jährige nicht für
    Messer ? 
    Ich habe viele Einhandmesser, - gewinne ich meistens beim
    Preisschiessen. 
    Benutzen tue ich sie nur wenn ich mein Sonntagsblatt verteile um das
    Packband der Zeitungen zu zerschneiden. 
    Sind praktisch weil ich ja mit der anderen Hand mein Fahrad
    festhalten muss. 
     
     
     
    Am 12.05.2012 21:16, schrieb techwessel:
    
      
      On 12.05.2012 18:37, Cathy wrote:
      Katja Verstoß 2010 
       
       
      Haftbefehl vollstreckt - Drogen, Sprengstoff
            und Waffen gefunden 
         
        Pressemeldung der Berliner Polizei: Eingabe: 31.03.2010 - 20:15
        Uhr 
         
        Drogen: zwei Dutzend Szenetütchen mit Betäubungsmitteln 
        Sprengstoff: Polenböller 
        Waffen: Schlagring und zwei verbotene Messer 
         
        Gegenstände wurden beschlagnahmt und Strafanzeigen wurden
        erstellt wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel-, Waffen-
        und Sprengstoffgesetz 
         
        Und diese Meldung ist so wichtig, dass sie in 725 Online-News auftaucht. Und zwar Wort
        für Wort. 
         
        Und dieser Vorfall gehört natürlich zur Statistik der Verstöße
        gegen das Waffengesetz.  
       
       
      Und noch ein Verstoß gegen
          das Waffengesetz 
         
        Am Donnerstag, 1. April, um 21 Uhr, wurde in der Landshuter
        Straße ein 16-jähriger Straubinger einer Kontrolle unterzogen.
        Dabei stellten die Beamten fest, dass er ein sogenanntes Einhandmesser
          ohne berechtigtes Interesse mitführte. Nun wird der junge
        Mann wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz
        angezeigt.  
       
       
      Und noch ein Verstoß gegen
          das Waffengesetz 
         
        Neu-Ulm / Verstoß nach dem
        Waffengesetz 
         
        Bei einer Verkehrskontrolle am gestrigen Spätnachmittag,
        stellten die kontrollierenden Beamten auf der Rücksitzbank eines
        26jährigen Pkw-Fahrers ein Luftdruckgewehr fest. Die dazugehörige
          Munition führte der 26Jährige im Handschuhfach mit. Da
        der Pkw-Fahrer keine waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen dieses
        Gewehr hat, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
         
         
        Wie gut die Polizei doch mit dem WaffG vertraut ist: 
         
        Es gibt keine Erlaunis zum Führen von Freien Waffen. 
        Freie Waffe und Munition wurden getrennt aufbewahrt. 
        M.E. hat der junge Mann die Sachen transportiert. 
        Bleibt nur die Frage offen, ob das LG sich in einem Futteral
        befand - oder nicht.  
       
       
      Und hier gleich drei Verstöße 
         
        Reichlich
            Waffen an der Grenze 
        Zöllner werden dreimal fündig.  
         
        1. Schweizer gab bei der Einreise nach Deutschland an, eine
        Schusswaffe dabei zu haben. In seinem Kofferraum fanden sich
        neben seiner durchgeladenen Pistole samt Holster zwei
        in Deutschland nicht zugelassene Pfeffersprays. 
        Folge: Anzeige, Waffe sichergestellt und 500 Euro wurden als
        Sicherheitsleistung einbehalten. 
         
        2. Schreckschusspistole ohne das erforderliche PTB-Kennzeichen 
        Folge: Anzeige und 100 Euro wurden zur Sicherheit einbehalten. 
         
        3. Schweizerin mit SSW, aber ohne den kleinen
          Waffenschein.Folge: Anzeige 
         
        Und das alles
          kommt in die Statistik  
         
        Der Beitrag wurde von Katja Triebel
          bearbeitet: 02.04.2010 - 18:37 
       
      Und hier noch ein Verstoß 
         
        Waffen und Drogen
          gefunden 
         
        Burghausen. Seine Liebe zu Waffen dürfte einem 41-jährigen
        Burghausener teuer zu stehen kommen. Bei einer im Auftrag der
        Staatsanwaltschaft Traunstein durchgeführten Durchsuchung nach
        Betäubungsmitteln wurden neben diesen auch mehrere nach dem
        Waffengesetz verbotene Gegenstände, vier Schlagringe und
          sechs Wurfsterne, gefunden und sichergestellt. Zudem hatte
        der Mann noch elf so genannte Einhandmesser in Besitz,
        die ebenfalls sichergestellt wurden. Gegen den
        41-Jährigen wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen nach dem
        Waffengesetz und dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. 
         
        Ich wusste nicht, das der Besitz von Einhandmessern verboten
        ist. 
         
        P.S. 
        Alle Meldungen sind von den letzten 6 Tagen.  
       
       
      Und noch ein Verstoß vom 24.03.2010 
         
        Ordnungsamt stellt
          8500 Messer in chinesischem Geschäft sicher 
         
        Frankfurt (lhe). Fast 8500 Messer hat das Ordnungsamt bei der
        Kontrolle eines chinesischen Import- und Exportgeschäfts in
        Griesheim sichergestellt.  
        Bei der Routineüberprüfung wurde eine Regalwand mit Messern
        entdeckt, die dem ersten Anschein nach dem Waffengesetz
        unterlagen und dann die Stadtpolizei informiert, wie die Stadt
        am Mittwoch berichtete. Unter den sichergestellten Messern waren
        verbotene Spring- und Butterflymesser sowie viele
        gefälschte Einhandmesser. Drei Menschen wurden vorübergehend
        festgenommen. Zwei von ihnen hielten sich illegal in Deutschland
        auf, die dritte ist die Betreiberin des Geschäfts. Gegen sie
        wird ermittelt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, der
        Einfuhr sowie dem Vertrieb von Plagiaten, der Einfuhr sowie dem
        gewerbsmäßigen Handel mit verbotenen Gegenständen und der
        Beihilfe zum Verstoß gegen das
        Aufenthaltsgesetz in mehreren Fällen. 
       
       
      Und noch ein Verstoß 
         
        Frankenthal - Mutterstadterin als Drogenkur vor Gericht 
        31.03.2010 - 14:40:44 
         
        Frankenthal / Metropolregion Rheinneckar - Am 16.04.2010 um 9.00
        Uhr verhandelt die II. Große Strafkammer gegen eine 25-jährige
        Angeklagte aus Mutterstadt, der Beihilfe zum unerlaubten
        Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Verstoß gegen das Waffengesetz zur
        Last gelegt werden. Sie soll am 29.11.2009 als Drogenkurier mit
        ihrem Pkw knapp 5 kg Haschisch von Rüsselsheim nach Mannheim und
        anschließend nach Ludwigshafen am Rhein befördert haben, wobei
        ihr bekannt gewesen sein soll, dass mit dem Rauschgift Handel
        getrieben werden soll. Hierbei soll sie ein unter das
          Waffengesetz fallendes Einhandmesser bei sich getragen haben;
       
       
      Und noch ein Verstoß 
         
        Mit
          Butterfly-Messer vom Zoll geschnappt 
         
        Das fällt nur im jugendlichem Leichtsinn ein: Im Urlaub in
        Thailand zwei Butterfly-Messer kaufen, diese in den
        Koffer stecken und damit einfach mal schnell nach Hause fahren. 
         
        Es war klar, daß der 19Jährige aus dem Raum Aichach damit nicht
        durchkommen würde. Prompt nahm ihn am 25. Januar am Münchener
        Flughafen der Zoll zur Seite. Für den Verstoß gegen das Waffengesetz erhielt
        der inzwischen 20jährige am 9. Juni vom Aichacher Jugendgericht
        eine Verwarnung und 400 Euro Geldauflage.  
       
      99 Feststellungen nach dem Waffengesetz 
         
        Jahresbericht 2009
          - Schleierfahndung: 99 Verstöße nach dem Waffengesetz 
         
        Bei der verdachtsunabhängigen Schleierkontrolle kam es zu 99
        Feststellungen nach dem Waffengesetz. Sichergestellt wurden Schlagringe,
          Stahlruten, Würgehölzer und verbotene Messer verschiedener
        Ausführungen. Ein tschechischer Taxifahrer nannte für den Besitz
        eines Teleskopschlagstockes, CS-Gas-Abwehrsprays und überlangen
        Messers vor allem Eigensicherungsgründe.  
        Bei den sichergestellten Waffen handelte es sich überwiegend um
        Gas-, Schreckschuss- und Softairwaffen. Die gefährlichen
        Gegenstände lagen teilweise griffbereit im Handschuhfach, der
        Fahrertür oder im Kofferraum.  
       
      Alle Verstöße gegen das Waffengesetz, die
        ich gefunden habe, resultieren aus den WaffG-Änderungen der
        letzten 10 Jahre. 
         
        Davor waren: 
         
        - Butterfly- und Springmesser, sowie Wurfsterne nicht verboten 
        - war das Führen von SSW nicht an einen kleinen Waffenschein
        gebunden 
        - war das Führen von Einhandmessern nicht verboten 
        - war das Führen von Teleskop-Schlagstücken nicht verboten 
        - hatte es gereicht, F-Waffen und EWB-Waffen in einem Futteral
        zu transportieren 
         
        Alle Meldungen wären im Jahr 2000 bei gleichem Verhalten keine
        Verstöße gegen das Waffengesetz gewesen. 
         
        Nichts davon wäre eine Schlagzeile wert gewesen. 
         
        Und wenn man bedenkt, dass die meisten Leute NUR die
        Schlagzeilen lesen, muss doch der Eindruck entstehen, dass jeden
        Tag mehrere Leute schlimme Sachen mit Waffen machen. 
         
        Und all diese Verstöße fließen in die Statistik ein. 
       
      Da sich doch ein paar Leute das hier
        ansehen, mach ich mal weiter, wobei ich mich auf die letzte
        Woche konzentriere. 
         
        Wir können dann später mal hochrechnen, wieviele der Verstöße
        gegen das WaffG im Jahresbericht durch Messer u.ä. verursacht
        wurden. 
         
        Polizei nimmt bewaffnete Jugendliche fest 
         
        Donnerstag, 1. April 2010 12:24 
         
        Die Bundespolizei hat am Mittwochabend zwei Jugendliche in
        Berlin-Grünau wegen unerlaubten Waffenbesitzes festgenommen.
        Die Zivilbeamten bemerkten die beiden 17-Jährigen gegen 22:40
        Uhr am Bahndamm an der Fernbahnstrecke zwischen Schönefeld und
        Karlshorst. Bei einer Kontrolle der Verdächtigen fanden sie zwei
          Schlagringe, ein Butterfly-Messer, einen Teleskop-Schlagstock
          sowie eine Schreckschuss-Pistole mit sechs Platzpatronen.
        Da die Jugendlichen keinen Waffenschein vorweisen konnten, nahm
        die Polizei sie fest. Nach der Erfassung ihrer Personalien
        setzten die Beamten sie später wieder auf freien Fuß. Die
        Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes
        gegen das Waffengesetz ein 
         
        Amoklauf befürchtet: Polizei räumt Hamburg
            Wasser 
         
        30.03.2010 
        Hamburg/Haselau. Die Elitepolizisten des Schleswig-Holsteiner
        Sondereinsatzkommandos (SEK) machten kurzen Prozess und
        überwältigten den völlig überraschten Matthias S. (43) in der
        Küche seiner Wohnung in Haselau (Kreis Pinneberg).  
        „Ich komme mal vorbei. Es gibt was zu klären." So hatte ein
        freigestellter Mitarbeiter sein Kommen in der Zentrale der
        Wasserwerke angekündigt. 
         
        ...Die Beamten stellten bei dem Mann später eine Schreckschusspistole
          sowie eine Kalaschnikow sicher. 
        ...Wie sich später heraus stellte, war die Kalaschnikow
          allerdings unbrauchbar gemacht worden.  
        ...war bekannt, dass S. im Besitz der beiden Waffen war.. 
        ...Aufgrund des Verdachtfalls umstellten am Mittag rund
        50 Polizisten die Zentrale der Wasserwerke und räumten
          das Gebäude. Unterdessen spürten Zivilfahnder den
        43-Jährigen in dessen Wohnung in Schleswig-Holstein auf und
        ließen ihn wenig später vom SEK festnehmen. 
        ...Auf jeden Fall wird er sich wegen des Verstoßes gegen das
        Waffengesetz verantworten müssen.  
         
        Betrunkener schießt auf Passanten 
         
        02.04.2010 
        Kassel. 4,21 Promille und eine Schreckschusswaffe: Ein
        Betrunkener hat in Kassel gestern Abend Passanten bedroht und
        die Polizei auf den Plan gerufen. Kurz vor 22 Uhr hatte der Mann
        im Stadtteil Rothenditmold vier Erwachsenen und drei Kindern von
        seinem Balkon aus etwas zugerufen und auf sie geschossen.  
         
        Die alarmierten Polizisten nahmen den 23-Jährigen fest, als er
        das Haus verließ. Ein Alkoholtest ergab bei dem Täter einen Wert
        von 4,21 Promille. In der Wohnung fanden die Beamten eine
        Schreckschusswaffe. Das Motiv war am Morgen noch unklar. Den
        Mann erwartet ein Verfahren wegen Bedrohung und Verstoßes gegen
        das Waffengesetz 
       
       
      Diskobesucher durch Pfefferspray verletzt 
         
        Bürdenbach. Am Sonntagmorgen, 28. März, wurden gegen 5.45 Uhr
        zwei Diskothekenbesucher in Bürdenbach durch Pfefferspray leicht
        verletzt. Eine 29-jährige Frau aus Horhausen versprühte das
        Mittel im Eingangsbereich der Diskothek, als sie sich mit einem
        Bekannten stritt. Hierbei wurden die zuvor unbeteiligten
        Personen verletzt. Gegen die Beschuldigte wird nun wegen
        versuchter gefährlicher Körperverletzung, fahrlässiger
        Körperverletzung und dem Verstoß
          gegen das Waffengesetz ermittelt. 
         
        Wahres Waffenarsenal 
         
        Herford/Löhne. Drei schwer bewaffnete Männer im Alter
        von 50, 45 und 34 Jahren wurden am frühen Sonntagmorgen auf der
        Koblenzer Straße in Löhne-Gohfeld im Kreis Herford festgenommen.
        Die Polizei, die den Fall erst Montag bekannt gab, sprach von
        wahren Waffenarsenal. 
         
        ...Im Handschuhfach fanden sie eine Schusswaffe (Schreckschuss)
        in einem Holster. In einer Rückenlehntasche befand sich Reizgas,
        das die Täter in Herford zum Einsatz gebracht hatten. In der
        Mittelkonsole befand sich in einer Bauchtasche ein Klappmesser
          mit feststehender Klinge. Im Kofferraum fanden die Beamten
        die Baseballschläger und das Nun-Chaku. 
         
        "Ein Waffenarsenal, das sich sehen lassen kann, das aber
        rechtliche Konsequenzen haben wird. Alle genannten
          Gegenstände, auch die Baseballschläger, wenn sie für
        andere als sportliche Zwecke eingesetzt werden, sind
          verbotene Gegenstände im Sinne des Waffenrechts",
        kommentiert die Polizei. Ein Ermittlungsverfahren wegen
        gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das
        Waffengesetz wurden eingeleitet. 
         
        Butterflymesser bei Pegnitz sichergestellt 
         
        Donnerstag Nachmittag wurde ein 26-jähriger Fahrer eines Opel
        aus Sachsen von Streifenbeamten der Verkehrspolizei Bayreuth im
        Bereich der Anschlussstelle Trockau einer Kontrolle unterzogen.
        Bei der Durchsuchung des Opel wurde im Ablagefach der Fahrertüre
        ein „Butterflymesser“ aufgefunden. 
         
        Bei diesem Messer handelt es sich bereits seit geraumer Zeit um
        einen verbotenen Gegenstand im Sinne des Waffengesetztes. Der
        Sachse erhält nun eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen
        das Waffengesetz.  
         
        Polizei findet Schreckschussrevolver 
         
        (LAICHINGEN/sz)  
        Die Polizei ist am Freitagmorgen gegen 4 Uhr von einem
        30-jährigen Laichinger zu Hilfe gerufen worden, da mehrere Leute
        seine Wohnungstüre eingeschlagen hätten. Vor Ort konnten die
        Beamten jedoch keine eingeschlagene Türe feststellen, dafür aber
        eine größere und aggressive Personengruppe. Ein 24-jähriger
          Mann aus dem Alb-Donau-Kreis warf einen
        9-Millimeter- Schreckschussrevolver beim Erkennen der
        Polizei auf den Gehweg und wollte weglaufen. Noch vor
        Ort konnte er von den Beamten gestellt werden. Er sieht nun
        einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz auf
          sich zukommen, da er nicht im Besitz eines kleinen
          Waffenscheines ist. Die Waffe wurde von der Polizei
        beschlagnahmt. Der Grund für die Streitigkeiten konnte nicht
        ermittelt werden. Bei der Abklärung des Sachverhaltes tat sich
        ein 28-jähriger aus dem Kreis Friedrichshafen besonders
        aggressiv hervor und musste nach einem mehrmaligen Platzverweis
        auf richterliche Anordnung in Gewahrsam genommen werden. Diesen
        Mann erwartet nun eine Kostenrechnung für die polizeilichen
        Maßnahmen. 
        (Erschienen: 02.04.2010 18:20) 
         
         Bleckede - Mofa "frisiert" ohne
            Fahrerlaubnis 
         
        ... Darüber hinaus fanden die Beamten im Helmfach einen Teleskopschlagstock.
        Dieser wurde sichergestellt und ein Strafverfahren wegen des
        Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. 
       
      Polizei kontrolliert in Stadtbahnen -
            Steinewerfer gesucht 
         
        01.04.2010 
        Heilbronn/Weinsberg - Am Mittwochabend führten Polizeibeamte des
        Bundespolizeireviers Heilbronn verstärkte Kontrollen in den
        Stadtbahnen von Heilbronn nach Öhringen durch.  
         
        Bei einem 32-jährigen Mann wurde im Heilbronner Hauptbahnhof ein
        Teleskopschlagstock sichergestellt. Er muss nun mit
        einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen. 
         
        Und jetzt
            leider auch EWB-Waffe und nachfolgend sogar LWB 
         
        Mann am Flughafen wegen Waffenbesitz
            festgenommen 
         
        29.03.2010 Düsseldorf 
        Mit einer scharfen Pistole in der Jacke wollte ein
        52-jähriger Vater seine Tochter zum Flugzeug begleiten. Er wurde
        an einer Airport-Kontrollstelle vorläufig festgenommen. Gegen
        den Mann wird nun wegen Verstöße gegen das Luftsicherheits- und
        Waffengesetz ermittelt. 
         
        Offenbar hatte sich einr Mann am Sonntagmittag nichts dabei
        gedacht, mit einer Schusswaffe in der Jackentasche den Terminal
        B des Flughafens betreten zu wollen. Bei der
        Luftsicherheitskontrolle legte der italienische Staatsbürger aus
        Arnsberg die Jacke zur Durchleuchtung auf das Band. 
         
        Die zuständige Sicherheitsassistentin erkannte auf dem Monitor
        sofort die Schusswaffe: Es war eine geladene Pistole der
          Marke Browning, Kaliber 6,35 mit sechs Patronen im Magazin.... 
         
        Kassel: Polizei hob Waffenlager aus 
         
        Offenbar zum größten Teil aus seiner Bundeswehrzeit Ende der
        80-erJahre stammen Waffen und Sprengstoffe, die Beamte des K 11
        der Kasseler Kripo zusammen mit einem Sach-verständigen für
        Sprengtechnikdes Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) bereits
        am Dienstag bei einer Hausdurchsuchung in Immenhausen
        sicherstellten. Langwierige Ermittlungen hatten auf die Spur des
        44-Jährigen geführt, der legal als Waffenbesitzkarteninhaber
          über drei eingetragene Schusswaffen verfügt. Auch diese
        Waffen und die Waffenbesitzkarte des Immenhäuserswurden von den
        Polizeibeamten sichergestellt. Der Landkreis Kassel als
        zuständige Waffenbehörde wurde eingeschaltet. 
         
        Funde im Keller: Munition, Waffen, Sprengkörper und
        Schwarzpulver in unverschlossenen Holzkisten. ... 
       
      20-Jähriger nach Bedrohung eines Busfahrers
            mit Waffe festgenommen  
         
        Hannover 26.03.2010 
        Wegen der Bedrohung eines Busfahrers mit einer Schusswaffe in
        Burgdorf (Region Hannover) ist ein 20-jähriger Tatverdächtiger
        festgenommen worden. Wie die Polizei am Freitag mitteilte,
        räumte der aus dem Irak stammende Mann die Tat ein. Die
        Ermittler hatten ihn anhand der Videoüberwachung im Bus
        identifiziert. Gegen den 20-Jährigen wird nun wegen Bedrohung
        und Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Er war am
        Mittwoch wegen der Mitnahme seines Fahrrads mit dem Busfahrer in
        Streit geraten. Dieser hatte ihn mehrfach aufgefordert, sein
        Fahrrad an dem dafür im Bus vorgesehenen Platz abzustellen. Am
        Ende der Auseinandersetzung richtete der Iraker eine Waffe, vermutlich
          eine Gas- oder Schreckschusspistole, auf den Fahrer. Als
        sich ein Fahrgast zwischen die beiden Männer stellte, verließ
        der Tatverdächtige schließlich den Bus. Der junge Mann, über den
        bisher keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, ist
        mittlerweile wieder auf freiem Fuß 
         
        Nachtrag zu dieser Meldung 
         
        Nach seinen Angaben hatte er die Waffe von der Brücke aus in die
        Aue geworfen. Daher leisteten gestern Burgdorfer
        Feuerwehrtaucher der Polizei Amtshilfe. ...Nach zwei Stunden
          wurde die Suche abgebrochen. 
        ...Bei der Durchsuchung der Wohnung fanden sie noch den Verpackungskarton
          der mutmaßlichen Tatwaffe, einer Schreckschussgaspistole. 
         
        (So werden Steuergelder verschleudert.) 
         
        Schlagstock griffbereit im Auto 
         
        31.03.2010 
        Teilheim – Eine Streife der Autobahnpolizei fand am
        Dienstagmorgen im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf
        der A 3 einen Schlagstock. Der 42-jährige Pkw-Fahrer hatte den
        verbotenen Gegenstand griffbereit in der Türablage seines
        Fahrzeugs abgelegt. Der Schlagstock wurde sichergestellt.
        Auf den Autofahrer wartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes
        gegen das Waffengesetz. 
         
        Verstoß
            gegen das Waffengesetz 
         
        Am Donnerstag, 1. April, um 21 Uhr, wurde in der Landshuter
        Straße ein 16-jähriger Straubinger einer Kontrolle unterzogen.
        Dabei stellten die Beamten fest, dass er ein sogenanntes Einhandmesser
        ohne berechtigtes Interesse mitführte. Nun wird der junge
        Mann wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz
        angezeigt.  
         
        Kriminalstatistik 2009 in Titisee-Neustadt 
         
        03.04.2010 
        ...In der Häufigkeit der Straftaten steht der Diebstahl
        an der Spitze. Gefolgt von Sonstigem (Hausfriedensbruch,
        Widerstand gegen Polizisten, Vortäuschen einer Straftat,
        Hehlerei, Verstöße gegen das Waffengesetz, Beleidigung).
        Fast gleichauf mit Sachbeschädigung vor Betrug und
        Rohheit/Gewalt und Rauschgiftde. 
         
        Ja, da tauchen
            sie auf!  
       
      Im Helmfach eine geladene
            Schreckschusspistole 
         
        Freitag, 02. April 2010 
        ASBACH - Verstoß gegen das
        Waffengesetzt - Im Rahmen der Kontrolle eines Mofarollers in der
        Bahnhofstraße in Asbach fand am Donnerstag, 01. April, gegen
        16.00 Uhr, im Helmfach des Rollers eine geladene
          Schreckschusspistole. Sie befand sich, zugriffsbereit, in
        einem sogenannten „Schnellziehholster“. Da der 18jährige
        Mofafahrer nicht im Besitz eines „kleinen Waffenscheines“ ist
        wurde die Schreckschusspistole sichergestellt. 
         
        Spielzeugwaffen beschlagnahmt 
         
        29.03.2010 Tübingen 
        Tübingen. Spielende Jugendliche haben kürzlich in der Tübinger
        Südstadt einen Polizeieinsatz ausgelöst. Eine Anruferin hatte
        mitgeteilt, dass Jugendliche in einem Waldstück nahe der
        Panzerstraße mit Waffen unterwegs seien, so die Polizei. Die
        alarmierte Polizeistreife stellte wenig später vier Jugendliche
        im Alter zwischen 13 und 14 Jahren fest, die teilweise in
        Tarnanzügen mit sieben täuschend echt aussehenden
        »Anscheinswaffen« bewehrt waren. Die Jugendlichen schossen mit
        Plastikkügelchen umher. 
         
        Diese Soft-Air- Waffen werden mit einer Geschoss-Energie von
        weniger als 0,5 Joule vom Waffengesetz als Spielzeug eingestuft.
        Allerdings unterliegen sie den besonderen Bestimmungen des
        Waffengesetzes, weil sie den echten Vorbildern oft täuschend
        ähnlich nachgebaut sind. Diese »Anscheinswaffen« können
        zwar erlaubnisfrei gekauft werden, allerdings ist es wegen des
        möglichen Droheffekts verboten, sie in der Öffentlichkeit zu
        führen. 
         
        Die bei den Jugendlichen aufgefundenen Waffen wurden von der
        Polizei sichergestellt. Ihre Besitzer, bis auf den 13-Jährigen,
        werden wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt. 
         
        Keine Papiere, Messer dabei und THC geraucht 
         
        31.03.2010 Altötting 
        ...Im Verlauf der Überprüfung wurde in einem Ablagefach ein verbotenes
          Messer aufgefunden und sichergestellt 
        ...Den Mann erwartet nun eine Anzeige wegen des Fahrens unter
        Drogeneinflußes und wegen des Führens eines verbotenen Messers
        gemäß dem Waffengesetz. 
         
        Polizei Tangstedt stellte bei 13-Jährigem 6
            Softair-Waffen sicher 
         
        31.03.2010 
        Aufgrund eines Hinweises stellte die Polizei Tangstedt in der
        vergangenen Woche auf einem Baustellengelände an der Schulstraße
        drei Kinder fest, die mit so genannten Softair-Waffen (' 0,5
        Joule) Krieg spielten und sich gegenseitig beschossen hatten. 
         
        Bei diesen Waffen, die auf den ersten Blick nicht von scharfen
        Waffen zu unterscheiden waren, handelt es sich um Anscheinswaffen.
        Das Führen dieser Waffen (Mitnehmen außerhalb des befriedeten
        Besitztums) stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem
          Waffengesetz dar. Die Kinder selbst sind strafunmündig. 
        ... 
         
------------------------------------------------------------------------------ 
         
        Das war's für diese Woche. 
        Und nochmal mach ich mir nicht die Mühe. 
         
        So gut wie das Web auch für die Informationsvermittlung ist, so
        negativ wirkt es sich aus, wenn Pressestellen der Polizei (und
        die meisten Meldungen führen auf diese zurück) mit
          Überschriften belegt werden, die Angst schüren sollen und
        von den Zeitungen so übernommen bzw. sogar verschärft werden. 
         
        Bei all den Meldungen waren sicherlich auch "böse Buben"
        beteiligt und sogar zweimal scharfe Waffen dabei. 
        Doch bei all den Meldungen ist nicht richtig "Schlimmes"
        passiert, trotzdem wurde Angst geschürt. 
        Bei zwei Meldungen empfinde ich sogar den Einsatz von Polizei
        (Wasserwerk) und Feuerwehr (Busfahrer bedroht) als Schikane. 
         
        Ich wage zu behaupten, dass vor einigen Wochen das Hell's Angel
        Mitglied bei einem normalen Besuch der Polizei (mit Klingeln und
        ausweisen) die Tür geöffnet hätte, statt den für ihn
        unerkenntlichen SEK-Beamten zu erschießen. 
         
        So wie es in den Wald hineinschallt, so tönt es heraus. 
         
        Und wenn in diesem Staat nur noch negative Meldungen und
        Stimmung verbreitet werden, die Politiker vor den Bürgern Angst
        haben, statt ihnen zu dienen - dann brauchen wir uns nicht
        wundern, wie es zurückhallt. 
         
        Natürlich passieren schreckliche Dinge - jeden Tag. Doch sind
        die Disco-Besucher und frisierte Mofa-Fahrer, die einen
        verbotenen Gegenstand (Einhandmesser) dabeihaben, wirklich eine
        Bedrohung? 
         
        Hatte der junge Mann aus Spandau (erste Meldung) mit seinem
        Polenböller, seinen Cannabis-Tütchen und den zwei verbotenen
        Messern eine Gewalttat geplant? 
         
        Waren die drei Leute an der Schweizer Grenze mit bösen Absichten
        unterwegs? 
         
        Oder sind die meisten (ausser den beiden EWB-Waffenbesitzer)
        einfach in die Fänge der Justiz geraten? 
         
        Ich persönlich finde den größten Teil der Gesetze, die zu diesen
        Verstößen geführt haben, lächerlich. 
        Denn Axt, Machete und Teppichmesser unterliegen - als
          Werkzeuge - nicht dem WaffG. 
         
        P.S. 
        Lt. irgendeiner Studie soll jeder Bundesbürger pro Wochen mind.
        3 Straftaten begehen (vom Zuschnellfahren über Rasenmähen am
        Feiertag, unerlaubtes Grillen und kleiner Steuerhinterziehung
        u.ä). Ob die auch alle angezeigt werden bzw. per
        Polizei-Pressebericht veröffentlicht werden? 
         
        Viel Spaß bim Nachdenken. 
         
        P.P.S. 
        Die vielen Antworten waren nicht beabsichtigt, um den Thread
        hochzupuschen. Ich habe einfach meiner Internetverbindung nicht
        getraut und wollte zwischenzeitlich sichern. 
       
       
      Und aus einem anderen Beitrag der Ergebnisliste 
       
      
         STUTTGART (Mainpost
          vom 24.06.10) 
          Waffenbesitz kann viel kosten 
          In Winnenden drastisch 
           
          (dpa) Bei Waffenkontrollen drohen nur wenige Kommunen im
          Südwesten mit dem tiefen Griff in den Bußgeldkatalog. Nur
            zwei Gemeinden gaben in einer Umfrage des Innenministeriums
            an, den Bußgeldrahmen von 10 000 Euro voll ausschöpfen
          zu wollen: Das sind die vom Amoklauf betroffene Stadt Winnenden
          und der Landkreis Ravensburg. Die Stadt Stuttgart
            will Maximal-Bußgelder von 5000 Euro bei
          Waffenrechts-Verstößen verhängen. 
           
          Theoretisch könne jede Kommune eine 10 000-Euro-Strafzahlung
          einfordern, sagte der Stuttgarter Sachgebietsleiter im
          Ordnungsamt, Hans-Jörg Longin. Der höchste Strafbetrag könne
          bei einem groben Verstoß
          gegen das Waffenrecht verhängt werden. Als Beispiel nannte
          Longin die Lagerung von mehreren Schusswaffen in einem kaum
          gesicherten Holzschrank. Bei schlimmeren Verstößen drohe dann
          ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht. 
           
          Der Landesjagdverband indes unterstützt die Klage eines
          Esslinger Jägers. Er soll zahlen, obwohl er seine Waffen
          ordnungsgemäß aufbewahrt hat. Bislang verlangen 14 Prozent der
          Südwest-Gemeinden von Jägern und Sportschützen bis zu 320 Euro
          – es könnten bald mehr werden. 
         
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
      
       
    
     
  
 |