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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG


Chronologisch Thread 
  • From: techwessel <techwessel AT googlemail.com>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Material Tragbare Gegenstände nach WaffG
  • Date: Sat, 12 May 2012 21:16:47 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

On 12.05.2012 18:37, Cathy wrote: Katja Verstoß 2010

Haftbefehl vollstreckt - Drogen, Sprengstoff und Waffen gefunden

Pressemeldung der Berliner Polizei: Eingabe: 31.03.2010 - 20:15 Uhr

Drogen: zwei Dutzend Szenetütchen mit Betäubungsmitteln
Sprengstoff: Polenböller
Waffen: Schlagring und zwei verbotene Messer

Gegenstände wurden beschlagnahmt und Strafanzeigen wurden erstellt wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel-, Waffen- und Sprengstoffgesetz

Und diese Meldung ist so wichtig, dass sie in 725 Online-News auftaucht. Und zwar Wort für Wort.

Und dieser Vorfall gehört natürlich zur Statistik der Verstöße gegen das Waffengesetz.


Und noch ein Verstoß gegen das Waffengesetz

Am Donnerstag, 1. April, um 21 Uhr, wurde in der Landshuter Straße ein 16-jähriger Straubinger einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellten die Beamten fest, dass er ein sogenanntes Einhandmesser ohne berechtigtes Interesse mitführte. Nun wird der junge Mann wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz angezeigt.


Und noch ein Verstoß gegen das Waffengesetz

Neu-Ulm / Verstoß nach dem Waffengesetz

Bei einer Verkehrskontrolle am gestrigen Spätnachmittag, stellten die kontrollierenden Beamten auf der Rücksitzbank eines 26jährigen Pkw-Fahrers ein Luftdruckgewehr fest. Die dazugehörige Munition führte der 26Jährige im Handschuhfach mit. Da der Pkw-Fahrer keine waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen dieses Gewehr hat, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Wie gut die Polizei doch mit dem WaffG vertraut ist:

Es gibt keine Erlaunis zum Führen von Freien Waffen.
Freie Waffe und Munition wurden getrennt aufbewahrt.
M.E. hat der junge Mann die Sachen transportiert.
Bleibt nur die Frage offen, ob das LG sich in einem Futteral befand - oder nicht.


Und hier gleich drei Verstöße

Reichlich Waffen an der Grenze
Zöllner werden dreimal fündig.

1. Schweizer gab bei der Einreise nach Deutschland an, eine Schusswaffe dabei zu haben. In seinem Kofferraum fanden sich neben seiner durchgeladenen Pistole samt Holster zwei in Deutschland nicht zugelassene Pfeffersprays.
Folge: Anzeige, Waffe sichergestellt und 500 Euro wurden als Sicherheitsleistung einbehalten.

2. Schreckschusspistole ohne das erforderliche PTB-Kennzeichen
Folge: Anzeige und 100 Euro wurden zur Sicherheit einbehalten.

3. Schweizerin mit SSW, aber ohne den kleinen Waffenschein.Folge: Anzeige

Und das alles kommt in die Statistik

Der Beitrag wurde von Katja Triebel bearbeitet: 02.04.2010 - 18:37

Und hier noch ein Verstoß

Waffen und Drogen gefunden

Burghausen. Seine Liebe zu Waffen dürfte einem 41-jährigen Burghausener teuer zu stehen kommen. Bei einer im Auftrag der Staatsanwaltschaft Traunstein durchgeführten Durchsuchung nach Betäubungsmitteln wurden neben diesen auch mehrere nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände, vier Schlagringe und sechs Wurfsterne, gefunden und sichergestellt. Zudem hatte der Mann noch elf so genannte Einhandmesser in Besitz, die ebenfalls sichergestellt wurden. Gegen den 41-Jährigen wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen nach dem Waffengesetz und dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Ich wusste nicht, das der Besitz von Einhandmessern verboten ist.

P.S.
Alle Meldungen sind von den letzten 6 Tagen.


Und noch ein Verstoß vom 24.03.2010

Ordnungsamt stellt 8500 Messer in chinesischem Geschäft sicher

Frankfurt (lhe). Fast 8500 Messer hat das Ordnungsamt bei der Kontrolle eines chinesischen Import- und Exportgeschäfts in Griesheim sichergestellt.
Bei der Routineüberprüfung wurde eine Regalwand mit Messern entdeckt, die dem ersten Anschein nach dem Waffengesetz unterlagen und dann die Stadtpolizei informiert, wie die Stadt am Mittwoch berichtete. Unter den sichergestellten Messern waren verbotene Spring- und Butterflymesser sowie viele gefälschte Einhandmesser. Drei Menschen wurden vorübergehend festgenommen. Zwei von ihnen hielten sich illegal in Deutschland auf, die dritte ist die Betreiberin des Geschäfts. Gegen sie wird ermittelt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, der Einfuhr sowie dem Vertrieb von Plagiaten, der Einfuhr sowie dem gewerbsmäßigen Handel mit verbotenen Gegenständen und der Beihilfe zum Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz in mehreren Fällen.

Und noch ein Verstoß

Frankenthal - Mutterstadterin als Drogenkur vor Gericht
31.03.2010 - 14:40:44

Frankenthal / Metropolregion Rheinneckar - Am 16.04.2010 um 9.00 Uhr verhandelt die II. Große Strafkammer gegen eine 25-jährige Angeklagte aus Mutterstadt, der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt werden. Sie soll am 29.11.2009 als Drogenkurier mit ihrem Pkw knapp 5 kg Haschisch von Rüsselsheim nach Mannheim und anschließend nach Ludwigshafen am Rhein befördert haben, wobei ihr bekannt gewesen sein soll, dass mit dem Rauschgift Handel getrieben werden soll. Hierbei soll sie ein unter das Waffengesetz fallendes Einhandmesser bei sich getragen haben;

Und noch ein Verstoß

Mit Butterfly-Messer vom Zoll geschnappt

Das fällt nur im jugendlichem Leichtsinn ein: Im Urlaub in Thailand zwei Butterfly-Messer kaufen, diese in den Koffer stecken und damit einfach mal schnell nach Hause fahren.

Es war klar, daß der 19Jährige aus dem Raum Aichach damit nicht durchkommen würde. Prompt nahm ihn am 25. Januar am Münchener Flughafen der Zoll zur Seite. Für den Verstoß gegen das Waffengesetz erhielt der inzwischen 20jährige am 9. Juni vom Aichacher Jugendgericht eine Verwarnung und 400 Euro Geldauflage.

99 Feststellungen nach dem Waffengesetz

Jahresbericht 2009 - Schleierfahndung: 99 Verstöße nach dem Waffengesetz

Bei der verdachtsunabhängigen Schleierkontrolle kam es zu 99 Feststellungen nach dem Waffengesetz. Sichergestellt wurden Schlagringe, Stahlruten, Würgehölzer und verbotene Messer verschiedener Ausführungen. Ein tschechischer Taxifahrer nannte für den Besitz eines Teleskopschlagstockes, CS-Gas-Abwehrsprays und überlangen Messers vor allem Eigensicherungsgründe.
Bei den sichergestellten Waffen handelte es sich überwiegend um Gas-, Schreckschuss- und Softairwaffen. Die gefährlichen Gegenstände lagen teilweise griffbereit im Handschuhfach, der Fahrertür oder im Kofferraum.

Alle Verstöße gegen das Waffengesetz, die ich gefunden habe, resultieren aus den WaffG-Änderungen der letzten 10 Jahre.

Davor waren:

- Butterfly- und Springmesser, sowie Wurfsterne nicht verboten
- war das Führen von SSW nicht an einen kleinen Waffenschein gebunden
- war das Führen von Einhandmessern nicht verboten
- war das Führen von Teleskop-Schlagstücken nicht verboten
- hatte es gereicht, F-Waffen und EWB-Waffen in einem Futteral zu transportieren

Alle Meldungen wären im Jahr 2000 bei gleichem Verhalten keine Verstöße gegen das Waffengesetz gewesen.

Nichts davon wäre eine Schlagzeile wert gewesen.

Und wenn man bedenkt, dass die meisten Leute NUR die Schlagzeilen lesen, muss doch der Eindruck entstehen, dass jeden Tag mehrere Leute schlimme Sachen mit Waffen machen.

Und all diese Verstöße fließen in die Statistik ein.

Da sich doch ein paar Leute das hier ansehen, mach ich mal weiter, wobei ich mich auf die letzte Woche konzentriere.

Wir können dann später mal hochrechnen, wieviele der Verstöße gegen das WaffG im Jahresbericht durch Messer u.ä. verursacht wurden.

Polizei nimmt bewaffnete Jugendliche fest

Donnerstag, 1. April 2010 12:24

Die Bundespolizei hat am Mittwochabend zwei Jugendliche in Berlin-Grünau wegen unerlaubten Waffenbesitzes festgenommen. Die Zivilbeamten bemerkten die beiden 17-Jährigen gegen 22:40 Uhr am Bahndamm an der Fernbahnstrecke zwischen Schönefeld und Karlshorst. Bei einer Kontrolle der Verdächtigen fanden sie zwei Schlagringe, ein Butterfly-Messer, einen Teleskop-Schlagstock sowie eine Schreckschuss-Pistole mit sechs Platzpatronen. Da die Jugendlichen keinen Waffenschein vorweisen konnten, nahm die Polizei sie fest. Nach der Erfassung ihrer Personalien setzten die Beamten sie später wieder auf freien Fuß. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein

Amoklauf befürchtet: Polizei räumt Hamburg Wasser

30.03.2010
Hamburg/Haselau. Die Elitepolizisten des Schleswig-Holsteiner Sondereinsatzkommandos (SEK) machten kurzen Prozess und überwältigten den völlig überraschten Matthias S. (43) in der Küche seiner Wohnung in Haselau (Kreis Pinneberg).
„Ich komme mal vorbei. Es gibt was zu klären." So hatte ein freigestellter Mitarbeiter sein Kommen in der Zentrale der Wasserwerke angekündigt.

...Die Beamten stellten bei dem Mann später eine Schreckschusspistole sowie eine Kalaschnikow sicher.
...Wie sich später heraus stellte, war die Kalaschnikow allerdings unbrauchbar gemacht worden.
...war bekannt, dass S. im Besitz der beiden Waffen war..
...Aufgrund des Verdachtfalls umstellten am Mittag rund 50 Polizisten die Zentrale der Wasserwerke und räumten das Gebäude. Unterdessen spürten Zivilfahnder den 43-Jährigen in dessen Wohnung in Schleswig-Holstein auf und ließen ihn wenig später vom SEK festnehmen.
...Auf jeden Fall wird er sich wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.

Betrunkener schießt auf Passanten

02.04.2010
Kassel. 4,21 Promille und eine Schreckschusswaffe: Ein Betrunkener hat in Kassel gestern Abend Passanten bedroht und die Polizei auf den Plan gerufen. Kurz vor 22 Uhr hatte der Mann im Stadtteil Rothenditmold vier Erwachsenen und drei Kindern von seinem Balkon aus etwas zugerufen und auf sie geschossen.

Die alarmierten Polizisten nahmen den 23-Jährigen fest, als er das Haus verließ. Ein Alkoholtest ergab bei dem Täter einen Wert von 4,21 Promille. In der Wohnung fanden die Beamten eine Schreckschusswaffe. Das Motiv war am Morgen noch unklar. Den Mann erwartet ein Verfahren wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz

Diskobesucher durch Pfefferspray verletzt

Bürdenbach. Am Sonntagmorgen, 28. März, wurden gegen 5.45 Uhr zwei Diskothekenbesucher in Bürdenbach durch Pfefferspray leicht verletzt. Eine 29-jährige Frau aus Horhausen versprühte das Mittel im Eingangsbereich der Diskothek, als sie sich mit einem Bekannten stritt. Hierbei wurden die zuvor unbeteiligten Personen verletzt. Gegen die Beschuldigte wird nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, fahrlässiger Körperverletzung und dem Verstoß gegen das Waffengesetz ermittelt.

Wahres Waffenarsenal

Herford/Löhne. Drei schwer bewaffnete Männer im Alter von 50, 45 und 34 Jahren wurden am frühen Sonntagmorgen auf der Koblenzer Straße in Löhne-Gohfeld im Kreis Herford festgenommen. Die Polizei, die den Fall erst Montag bekannt gab, sprach von wahren Waffenarsenal.

...Im Handschuhfach fanden sie eine Schusswaffe (Schreckschuss) in einem Holster. In einer Rückenlehntasche befand sich Reizgas, das die Täter in Herford zum Einsatz gebracht hatten. In der Mittelkonsole befand sich in einer Bauchtasche ein Klappmesser mit feststehender Klinge. Im Kofferraum fanden die Beamten die Baseballschläger und das Nun-Chaku.

"Ein Waffenarsenal, das sich sehen lassen kann, das aber rechtliche Konsequenzen haben wird. Alle genannten Gegenstände, auch die Baseballschläger, wenn sie für andere als sportliche Zwecke eingesetzt werden, sind verbotene Gegenstände im Sinne des Waffenrechts", kommentiert die Polizei. Ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz wurden eingeleitet.

Butterflymesser bei Pegnitz sichergestellt

Donnerstag Nachmittag wurde ein 26-jähriger Fahrer eines Opel aus Sachsen von Streifenbeamten der Verkehrspolizei Bayreuth im Bereich der Anschlussstelle Trockau einer Kontrolle unterzogen. Bei der Durchsuchung des Opel wurde im Ablagefach der Fahrertüre ein „Butterflymesser“ aufgefunden.

Bei diesem Messer handelt es sich bereits seit geraumer Zeit um einen verbotenen Gegenstand im Sinne des Waffengesetztes. Der Sachse erhält nun eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Polizei findet Schreckschussrevolver

(LAICHINGEN/sz)
Die Polizei ist am Freitagmorgen gegen 4 Uhr von einem 30-jährigen Laichinger zu Hilfe gerufen worden, da mehrere Leute seine Wohnungstüre eingeschlagen hätten. Vor Ort konnten die Beamten jedoch keine eingeschlagene Türe feststellen, dafür aber eine größere und aggressive Personengruppe. Ein 24-jähriger Mann aus dem Alb-Donau-Kreis warf einen 9-Millimeter- Schreckschussrevolver beim Erkennen der Polizei auf den Gehweg und wollte weglaufen. Noch vor Ort konnte er von den Beamten gestellt werden. Er sieht nun einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz auf sich zukommen, da er nicht im Besitz eines kleinen Waffenscheines ist. Die Waffe wurde von der Polizei beschlagnahmt. Der Grund für die Streitigkeiten konnte nicht ermittelt werden. Bei der Abklärung des Sachverhaltes tat sich ein 28-jähriger aus dem Kreis Friedrichshafen besonders aggressiv hervor und musste nach einem mehrmaligen Platzverweis auf richterliche Anordnung in Gewahrsam genommen werden. Diesen Mann erwartet nun eine Kostenrechnung für die polizeilichen Maßnahmen.
(Erschienen: 02.04.2010 18:20)

Bleckede - Mofa "frisiert" ohne Fahrerlaubnis

... Darüber hinaus fanden die Beamten im Helmfach einen Teleskopschlagstock. Dieser wurde sichergestellt und ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Polizei kontrolliert in Stadtbahnen - Steinewerfer gesucht

01.04.2010
Heilbronn/Weinsberg - Am Mittwochabend führten Polizeibeamte des Bundespolizeireviers Heilbronn verstärkte Kontrollen in den Stadtbahnen von Heilbronn nach Öhringen durch.

Bei einem 32-jährigen Mann wurde im Heilbronner Hauptbahnhof ein Teleskopschlagstock sichergestellt. Er muss nun mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen.

Und jetzt leider auch EWB-Waffe und nachfolgend sogar LWB

Mann am Flughafen wegen Waffenbesitz festgenommen

29.03.2010 Düsseldorf
Mit einer scharfen Pistole in der Jacke wollte ein 52-jähriger Vater seine Tochter zum Flugzeug begleiten. Er wurde an einer Airport-Kontrollstelle vorläufig festgenommen. Gegen den Mann wird nun wegen Verstöße gegen das Luftsicherheits- und Waffengesetz ermittelt.

Offenbar hatte sich einr Mann am Sonntagmittag nichts dabei gedacht, mit einer Schusswaffe in der Jackentasche den Terminal B des Flughafens betreten zu wollen. Bei der Luftsicherheitskontrolle legte der italienische Staatsbürger aus Arnsberg die Jacke zur Durchleuchtung auf das Band.

Die zuständige Sicherheitsassistentin erkannte auf dem Monitor sofort die Schusswaffe: Es war eine geladene Pistole der Marke Browning, Kaliber 6,35 mit sechs Patronen im Magazin....

Kassel: Polizei hob Waffenlager aus

Offenbar zum größten Teil aus seiner Bundeswehrzeit Ende der 80-erJahre stammen Waffen und Sprengstoffe, die Beamte des K 11 der Kasseler Kripo zusammen mit einem Sach-verständigen für Sprengtechnikdes Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) bereits am Dienstag bei einer Hausdurchsuchung in Immenhausen sicherstellten. Langwierige Ermittlungen hatten auf die Spur des 44-Jährigen geführt, der legal als Waffenbesitzkarteninhaber über drei eingetragene Schusswaffen verfügt. Auch diese Waffen und die Waffenbesitzkarte des Immenhäuserswurden von den Polizeibeamten sichergestellt. Der Landkreis Kassel als zuständige Waffenbehörde wurde eingeschaltet.

Funde im Keller: Munition, Waffen, Sprengkörper und Schwarzpulver in unverschlossenen Holzkisten. ...

20-Jähriger nach Bedrohung eines Busfahrers mit Waffe festgenommen

Hannover 26.03.2010
Wegen der Bedrohung eines Busfahrers mit einer Schusswaffe in Burgdorf (Region Hannover) ist ein 20-jähriger Tatverdächtiger festgenommen worden. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, räumte der aus dem Irak stammende Mann die Tat ein. Die Ermittler hatten ihn anhand der Videoüberwachung im Bus identifiziert. Gegen den 20-Jährigen wird nun wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Er war am Mittwoch wegen der Mitnahme seines Fahrrads mit dem Busfahrer in Streit geraten. Dieser hatte ihn mehrfach aufgefordert, sein Fahrrad an dem dafür im Bus vorgesehenen Platz abzustellen. Am Ende der Auseinandersetzung richtete der Iraker eine Waffe, vermutlich eine Gas- oder Schreckschusspistole, auf den Fahrer. Als sich ein Fahrgast zwischen die beiden Männer stellte, verließ der Tatverdächtige schließlich den Bus. Der junge Mann, über den bisher keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, ist mittlerweile wieder auf freiem Fuß

Nachtrag zu dieser Meldung

Nach seinen Angaben hatte er die Waffe von der Brücke aus in die Aue geworfen. Daher leisteten gestern Burgdorfer Feuerwehrtaucher der Polizei Amtshilfe. ...Nach zwei Stunden wurde die Suche abgebrochen.
...Bei der Durchsuchung der Wohnung fanden sie noch den Verpackungskarton der mutmaßlichen Tatwaffe, einer Schreckschussgaspistole.

(So werden Steuergelder verschleudert.)

Schlagstock griffbereit im Auto

31.03.2010
Teilheim – Eine Streife der Autobahnpolizei fand am Dienstagmorgen im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der A 3 einen Schlagstock. Der 42-jährige Pkw-Fahrer hatte den verbotenen Gegenstand griffbereit in der Türablage seines Fahrzeugs abgelegt. Der Schlagstock wurde sichergestellt. Auf den Autofahrer wartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Verstoß gegen das Waffengesetz

Am Donnerstag, 1. April, um 21 Uhr, wurde in der Landshuter Straße ein 16-jähriger Straubinger einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellten die Beamten fest, dass er ein sogenanntes Einhandmesser ohne berechtigtes Interesse mitführte. Nun wird der junge Mann wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz angezeigt.

Kriminalstatistik 2009 in Titisee-Neustadt

03.04.2010
...In der Häufigkeit der Straftaten steht der Diebstahl an der Spitze. Gefolgt von Sonstigem (Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Polizisten, Vortäuschen einer Straftat, Hehlerei, Verstöße gegen das Waffengesetz, Beleidigung). Fast gleichauf mit Sachbeschädigung vor Betrug und Rohheit/Gewalt und Rauschgiftde.

Ja, da tauchen sie auf!

Im Helmfach eine geladene Schreckschusspistole

Freitag, 02. April 2010
ASBACH - Verstoß gegen das Waffengesetzt - Im Rahmen der Kontrolle eines Mofarollers in der Bahnhofstraße in Asbach fand am Donnerstag, 01. April, gegen 16.00 Uhr, im Helmfach des Rollers eine geladene Schreckschusspistole. Sie befand sich, zugriffsbereit, in einem sogenannten „Schnellziehholster“. Da der 18jährige Mofafahrer nicht im Besitz eines „kleinen Waffenscheines“ ist wurde die Schreckschusspistole sichergestellt.

Spielzeugwaffen beschlagnahmt

29.03.2010 Tübingen
Tübingen. Spielende Jugendliche haben kürzlich in der Tübinger Südstadt einen Polizeieinsatz ausgelöst. Eine Anruferin hatte mitgeteilt, dass Jugendliche in einem Waldstück nahe der Panzerstraße mit Waffen unterwegs seien, so die Polizei. Die alarmierte Polizeistreife stellte wenig später vier Jugendliche im Alter zwischen 13 und 14 Jahren fest, die teilweise in Tarnanzügen mit sieben täuschend echt aussehenden »Anscheinswaffen« bewehrt waren. Die Jugendlichen schossen mit Plastikkügelchen umher.

Diese Soft-Air- Waffen werden mit einer Geschoss-Energie von weniger als 0,5 Joule vom Waffengesetz als Spielzeug eingestuft. Allerdings unterliegen sie den besonderen Bestimmungen des Waffengesetzes, weil sie den echten Vorbildern oft täuschend ähnlich nachgebaut sind. Diese »Anscheinswaffen« können zwar erlaubnisfrei gekauft werden, allerdings ist es wegen des möglichen Droheffekts verboten, sie in der Öffentlichkeit zu führen.

Die bei den Jugendlichen aufgefundenen Waffen wurden von der Polizei sichergestellt. Ihre Besitzer, bis auf den 13-Jährigen, werden wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt.

Keine Papiere, Messer dabei und THC geraucht

31.03.2010 Altötting
...Im Verlauf der Überprüfung wurde in einem Ablagefach ein verbotenes Messer aufgefunden und sichergestellt
...Den Mann erwartet nun eine Anzeige wegen des Fahrens unter Drogeneinflußes und wegen des Führens eines verbotenen Messers gemäß dem Waffengesetz.

Polizei Tangstedt stellte bei 13-Jährigem 6 Softair-Waffen sicher

31.03.2010
Aufgrund eines Hinweises stellte die Polizei Tangstedt in der vergangenen Woche auf einem Baustellengelände an der Schulstraße drei Kinder fest, die mit so genannten Softair-Waffen (' 0,5 Joule) Krieg spielten und sich gegenseitig beschossen hatten.

Bei diesen Waffen, die auf den ersten Blick nicht von scharfen Waffen zu unterscheiden waren, handelt es sich um Anscheinswaffen. Das Führen dieser Waffen (Mitnehmen außerhalb des befriedeten Besitztums) stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz dar. Die Kinder selbst sind strafunmündig.
...

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Das war's für diese Woche.
Und nochmal mach ich mir nicht die Mühe.

So gut wie das Web auch für die Informationsvermittlung ist, so negativ wirkt es sich aus, wenn Pressestellen der Polizei (und die meisten Meldungen führen auf diese zurück) mit Überschriften belegt werden, die Angst schüren sollen und von den Zeitungen so übernommen bzw. sogar verschärft werden.

Bei all den Meldungen waren sicherlich auch "böse Buben" beteiligt und sogar zweimal scharfe Waffen dabei.
Doch bei all den Meldungen ist nicht richtig "Schlimmes" passiert, trotzdem wurde Angst geschürt.
Bei zwei Meldungen empfinde ich sogar den Einsatz von Polizei (Wasserwerk) und Feuerwehr (Busfahrer bedroht) als Schikane.

Ich wage zu behaupten, dass vor einigen Wochen das Hell's Angel Mitglied bei einem normalen Besuch der Polizei (mit Klingeln und ausweisen) die Tür geöffnet hätte, statt den für ihn unerkenntlichen SEK-Beamten zu erschießen.

So wie es in den Wald hineinschallt, so tönt es heraus.

Und wenn in diesem Staat nur noch negative Meldungen und Stimmung verbreitet werden, die Politiker vor den Bürgern Angst haben, statt ihnen zu dienen - dann brauchen wir uns nicht wundern, wie es zurückhallt.

Natürlich passieren schreckliche Dinge - jeden Tag. Doch sind die Disco-Besucher und frisierte Mofa-Fahrer, die einen verbotenen Gegenstand (Einhandmesser) dabeihaben, wirklich eine Bedrohung?

Hatte der junge Mann aus Spandau (erste Meldung) mit seinem Polenböller, seinen Cannabis-Tütchen und den zwei verbotenen Messern eine Gewalttat geplant?

Waren die drei Leute an der Schweizer Grenze mit bösen Absichten unterwegs?

Oder sind die meisten (ausser den beiden EWB-Waffenbesitzer) einfach in die Fänge der Justiz geraten?

Ich persönlich finde den größten Teil der Gesetze, die zu diesen Verstößen geführt haben, lächerlich.
Denn Axt, Machete und Teppichmesser unterliegen - als Werkzeuge - nicht dem WaffG.

P.S.
Lt. irgendeiner Studie soll jeder Bundesbürger pro Wochen mind. 3 Straftaten begehen (vom Zuschnellfahren über Rasenmähen am Feiertag, unerlaubtes Grillen und kleiner Steuerhinterziehung u.ä). Ob die auch alle angezeigt werden bzw. per Polizei-Pressebericht veröffentlicht werden?

Viel Spaß bim Nachdenken.

P.P.S.
Die vielen Antworten waren nicht beabsichtigt, um den Thread hochzupuschen. Ich habe einfach meiner Internetverbindung nicht getraut und wollte zwischenzeitlich sichern.


Und aus einem anderen Beitrag der Ergebnisliste

STUTTGART (Mainpost vom 24.06.10)
Waffenbesitz kann viel kosten
In Winnenden drastisch

(dpa) Bei Waffenkontrollen drohen nur wenige Kommunen im Südwesten mit dem tiefen Griff in den Bußgeldkatalog. Nur zwei Gemeinden gaben in einer Umfrage des Innenministeriums an, den Bußgeldrahmen von 10 000 Euro voll ausschöpfen zu wollen: Das sind die vom Amoklauf betroffene Stadt Winnenden und der Landkreis Ravensburg. Die Stadt Stuttgart will Maximal-Bußgelder von 5000 Euro bei Waffenrechts-Verstößen verhängen.

Theoretisch könne jede Kommune eine 10 000-Euro-Strafzahlung einfordern, sagte der Stuttgarter Sachgebietsleiter im Ordnungsamt, Hans-Jörg Longin. Der höchste Strafbetrag könne bei einem groben Verstoß gegen das Waffenrecht verhängt werden. Als Beispiel nannte Longin die Lagerung von mehreren Schusswaffen in einem kaum gesicherten Holzschrank. Bei schlimmeren Verstößen drohe dann ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht.

Der Landesjagdverband indes unterstützt die Klage eines Esslinger Jägers. Er soll zahlen, obwohl er seine Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt hat. Bislang verlangen 14 Prozent der Südwest-Gemeinden von Jägern und Sportschützen bis zu 320 Euro – es könnten bald mehr werden.



















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