On 12.05.2012 18:37, Cathy wrote:
Katja Verstoß 2010
Haftbefehl vollstreckt - Drogen, Sprengstoff
und Waffen gefunden
Pressemeldung der Berliner Polizei: Eingabe: 31.03.2010 - 20:15
Uhr
Drogen: zwei Dutzend Szenetütchen mit Betäubungsmitteln
Sprengstoff: Polenböller
Waffen: Schlagring und zwei verbotene Messer
Gegenstände wurden beschlagnahmt und Strafanzeigen wurden erstellt
wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel-, Waffen- und
Sprengstoffgesetz
Und diese Meldung ist so wichtig, dass sie in 725 Online-News auftaucht. Und zwar Wort für
Wort.
Und dieser Vorfall gehört natürlich zur Statistik der Verstöße
gegen das Waffengesetz.
Und noch ein Verstoß gegen
das Waffengesetz
Am Donnerstag, 1. April, um 21 Uhr, wurde in der Landshuter Straße
ein 16-jähriger Straubinger einer Kontrolle unterzogen. Dabei
stellten die Beamten fest, dass er ein sogenanntes Einhandmesser
ohne berechtigtes Interesse mitführte. Nun wird der junge
Mann wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz
angezeigt.
Und noch ein Verstoß gegen
das Waffengesetz
Neu-Ulm / Verstoß nach dem
Waffengesetz
Bei einer Verkehrskontrolle am gestrigen Spätnachmittag, stellten
die kontrollierenden Beamten auf der Rücksitzbank eines 26jährigen
Pkw-Fahrers ein Luftdruckgewehr fest. Die dazugehörige
Munition führte der 26Jährige im Handschuhfach mit. Da der
Pkw-Fahrer keine waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen dieses
Gewehr hat, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Wie gut die Polizei doch mit dem WaffG vertraut ist:
Es gibt keine Erlaunis zum Führen von Freien Waffen.
Freie Waffe und Munition wurden getrennt aufbewahrt.
M.E. hat der junge Mann die Sachen transportiert.
Bleibt nur die Frage offen, ob das LG sich in einem Futteral
befand - oder nicht.
Und hier gleich drei Verstöße
Reichlich Waffen
an der Grenze
Zöllner werden dreimal fündig.
1. Schweizer gab bei der Einreise nach Deutschland an, eine
Schusswaffe dabei zu haben. In seinem Kofferraum fanden sich neben
seiner durchgeladenen Pistole samt Holster zwei in
Deutschland nicht zugelassene Pfeffersprays.
Folge: Anzeige, Waffe sichergestellt und 500 Euro wurden als
Sicherheitsleistung einbehalten.
2. Schreckschusspistole ohne das erforderliche PTB-Kennzeichen
Folge: Anzeige und 100 Euro wurden zur Sicherheit einbehalten.
3. Schweizerin mit SSW, aber ohne den kleinen
Waffenschein.Folge: Anzeige
Und das alles kommt
in die Statistik
Der Beitrag wurde von Katja Triebel
bearbeitet: 02.04.2010 - 18:37
Und hier noch ein Verstoß
Waffen und Drogen
gefunden
Burghausen. Seine Liebe zu Waffen dürfte einem 41-jährigen
Burghausener teuer zu stehen kommen. Bei einer im Auftrag der
Staatsanwaltschaft Traunstein durchgeführten Durchsuchung nach
Betäubungsmitteln wurden neben diesen auch mehrere nach dem
Waffengesetz verbotene Gegenstände, vier Schlagringe und sechs
Wurfsterne, gefunden und sichergestellt. Zudem hatte der
Mann noch elf so genannte Einhandmesser in Besitz, die
ebenfalls sichergestellt wurden. Gegen den 41-Jährigen
wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen nach dem Waffengesetz
und dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Ich wusste nicht, das der Besitz von Einhandmessern verboten ist.
P.S.
Alle Meldungen sind von den letzten 6 Tagen.
Und noch ein Verstoß vom 24.03.2010
Ordnungsamt stellt
8500 Messer in chinesischem Geschäft sicher
Frankfurt (lhe). Fast 8500 Messer hat das Ordnungsamt bei der
Kontrolle eines chinesischen Import- und Exportgeschäfts in
Griesheim sichergestellt.
Bei der Routineüberprüfung wurde eine Regalwand mit Messern
entdeckt, die dem ersten Anschein nach dem Waffengesetz unterlagen
und dann die Stadtpolizei informiert, wie die Stadt am Mittwoch
berichtete. Unter den sichergestellten Messern waren verbotene
Spring- und Butterflymesser sowie viele gefälschte
Einhandmesser. Drei Menschen wurden vorübergehend festgenommen.
Zwei von ihnen hielten sich illegal in Deutschland auf, die dritte
ist die Betreiberin des Geschäfts. Gegen sie wird ermittelt wegen
Verstoßes gegen das Waffengesetz, der Einfuhr sowie dem Vertrieb
von Plagiaten, der Einfuhr sowie dem gewerbsmäßigen Handel mit
verbotenen Gegenständen und der Beihilfe zum Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz in
mehreren Fällen.
Und noch ein Verstoß
Frankenthal - Mutterstadterin als Drogenkur vor Gericht
31.03.2010 - 14:40:44
Frankenthal / Metropolregion Rheinneckar - Am 16.04.2010 um 9.00
Uhr verhandelt die II. Große Strafkammer gegen eine 25-jährige
Angeklagte aus Mutterstadt, der Beihilfe zum unerlaubten
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Verstoß gegen das Waffengesetz zur
Last gelegt werden. Sie soll am 29.11.2009 als Drogenkurier mit
ihrem Pkw knapp 5 kg Haschisch von Rüsselsheim nach Mannheim und
anschließend nach Ludwigshafen am Rhein befördert haben, wobei ihr
bekannt gewesen sein soll, dass mit dem Rauschgift Handel
getrieben werden soll. Hierbei soll sie ein unter das
Waffengesetz fallendes Einhandmesser bei sich getragen haben;
Und noch ein Verstoß
Mit Butterfly-Messer
vom Zoll geschnappt
Das fällt nur im jugendlichem Leichtsinn ein: Im Urlaub in
Thailand zwei Butterfly-Messer kaufen, diese in den
Koffer stecken und damit einfach mal schnell nach Hause fahren.
Es war klar, daß der 19Jährige aus dem Raum Aichach damit nicht
durchkommen würde. Prompt nahm ihn am 25. Januar am Münchener
Flughafen der Zoll zur Seite. Für den Verstoß
gegen das Waffengesetz erhielt der inzwischen 20jährige am
9. Juni vom Aichacher Jugendgericht eine Verwarnung und 400 Euro
Geldauflage.
99 Feststellungen nach dem Waffengesetz
Jahresbericht 2009 -
Schleierfahndung: 99 Verstöße nach dem Waffengesetz
Bei der verdachtsunabhängigen Schleierkontrolle kam es zu 99
Feststellungen nach dem Waffengesetz. Sichergestellt wurden Schlagringe,
Stahlruten, Würgehölzer und verbotene Messer verschiedener
Ausführungen. Ein tschechischer Taxifahrer nannte für den Besitz
eines Teleskopschlagstockes, CS-Gas-Abwehrsprays und überlangen
Messers vor allem Eigensicherungsgründe.
Bei den sichergestellten Waffen handelte es sich überwiegend um Gas-,
Schreckschuss- und Softairwaffen. Die gefährlichen
Gegenstände lagen teilweise griffbereit im Handschuhfach, der
Fahrertür oder im Kofferraum.
Alle Verstöße gegen das Waffengesetz, die
ich gefunden habe, resultieren aus den WaffG-Änderungen der
letzten 10 Jahre.
Davor waren:
- Butterfly- und Springmesser, sowie Wurfsterne nicht verboten
- war das Führen von SSW nicht an einen kleinen Waffenschein
gebunden
- war das Führen von Einhandmessern nicht verboten
- war das Führen von Teleskop-Schlagstücken nicht verboten
- hatte es gereicht, F-Waffen und EWB-Waffen in einem Futteral zu
transportieren
Alle Meldungen wären im Jahr 2000 bei gleichem Verhalten keine
Verstöße gegen das Waffengesetz gewesen.
Nichts davon wäre eine Schlagzeile wert gewesen.
Und wenn man bedenkt, dass die meisten Leute NUR die Schlagzeilen
lesen, muss doch der Eindruck entstehen, dass jeden Tag mehrere
Leute schlimme Sachen mit Waffen machen.
Und all diese Verstöße fließen in die Statistik ein.
Da sich doch ein paar Leute das hier
ansehen, mach ich mal weiter, wobei ich mich auf die letzte Woche
konzentriere.
Wir können dann später mal hochrechnen, wieviele der Verstöße
gegen das WaffG im Jahresbericht durch Messer u.ä. verursacht
wurden.
Polizei nimmt bewaffnete Jugendliche fest
Donnerstag, 1. April 2010 12:24
Die Bundespolizei hat am Mittwochabend zwei Jugendliche in
Berlin-Grünau wegen unerlaubten Waffenbesitzes festgenommen.
Die Zivilbeamten bemerkten die beiden 17-Jährigen gegen 22:40 Uhr
am Bahndamm an der Fernbahnstrecke zwischen Schönefeld und
Karlshorst. Bei einer Kontrolle der Verdächtigen fanden sie zwei
Schlagringe, ein Butterfly-Messer, einen Teleskop-Schlagstock
sowie eine Schreckschuss-Pistole mit sechs Platzpatronen.
Da die Jugendlichen keinen Waffenschein vorweisen konnten, nahm
die Polizei sie fest. Nach der Erfassung ihrer Personalien setzten
die Beamten sie später wieder auf freien Fuß. Die Bundespolizei
leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das
Waffengesetz ein
Amoklauf befürchtet: Polizei räumt Hamburg
Wasser
30.03.2010
Hamburg/Haselau. Die Elitepolizisten des Schleswig-Holsteiner
Sondereinsatzkommandos (SEK) machten kurzen Prozess und
überwältigten den völlig überraschten Matthias S. (43) in der
Küche seiner Wohnung in Haselau (Kreis Pinneberg).
„Ich komme mal vorbei. Es gibt was zu klären." So hatte ein
freigestellter Mitarbeiter sein Kommen in der Zentrale der
Wasserwerke angekündigt.
...Die Beamten stellten bei dem Mann später eine Schreckschusspistole
sowie eine Kalaschnikow sicher.
...Wie sich später heraus stellte, war die Kalaschnikow
allerdings unbrauchbar gemacht worden.
...war bekannt, dass S. im Besitz der beiden Waffen war..
...Aufgrund des Verdachtfalls umstellten am Mittag rund 50
Polizisten die Zentrale der Wasserwerke und räumten das
Gebäude. Unterdessen spürten Zivilfahnder den 43-Jährigen in
dessen Wohnung in Schleswig-Holstein auf und ließen ihn wenig
später vom SEK festnehmen.
...Auf jeden Fall wird er sich wegen des Verstoßes gegen das
Waffengesetz verantworten müssen.
Betrunkener schießt auf Passanten
02.04.2010
Kassel. 4,21 Promille und eine Schreckschusswaffe: Ein Betrunkener
hat in Kassel gestern Abend Passanten bedroht und die Polizei auf
den Plan gerufen. Kurz vor 22 Uhr hatte der Mann im Stadtteil
Rothenditmold vier Erwachsenen und drei Kindern von seinem Balkon
aus etwas zugerufen und auf sie geschossen.
Die alarmierten Polizisten nahmen den 23-Jährigen fest, als er das
Haus verließ. Ein Alkoholtest ergab bei dem Täter einen Wert von
4,21 Promille. In der Wohnung fanden die Beamten eine
Schreckschusswaffe. Das Motiv war am Morgen noch unklar. Den Mann
erwartet ein Verfahren wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das
Waffengesetz
Diskobesucher durch Pfefferspray verletzt
Bürdenbach. Am Sonntagmorgen, 28. März, wurden gegen 5.45 Uhr zwei
Diskothekenbesucher in Bürdenbach durch Pfefferspray leicht
verletzt. Eine 29-jährige Frau aus Horhausen versprühte das Mittel
im Eingangsbereich der Diskothek, als sie sich mit einem Bekannten
stritt. Hierbei wurden die zuvor unbeteiligten Personen verletzt.
Gegen die Beschuldigte wird nun wegen versuchter gefährlicher
Körperverletzung, fahrlässiger Körperverletzung und dem Verstoß gegen das Waffengesetz ermittelt.
Wahres Waffenarsenal
Herford/Löhne. Drei schwer bewaffnete Männer im Alter von
50, 45 und 34 Jahren wurden am frühen Sonntagmorgen auf der
Koblenzer Straße in Löhne-Gohfeld im Kreis Herford festgenommen.
Die Polizei, die den Fall erst Montag bekannt gab, sprach von
wahren Waffenarsenal.
...Im Handschuhfach fanden sie eine Schusswaffe (Schreckschuss)
in einem Holster. In einer Rückenlehntasche befand sich Reizgas,
das die Täter in Herford zum Einsatz gebracht hatten. In der
Mittelkonsole befand sich in einer Bauchtasche ein Klappmesser
mit feststehender Klinge. Im Kofferraum fanden die Beamten
die Baseballschläger und das Nun-Chaku.
"Ein Waffenarsenal, das sich sehen lassen kann, das aber
rechtliche Konsequenzen haben wird. Alle genannten
Gegenstände, auch die Baseballschläger, wenn sie für andere
als sportliche Zwecke eingesetzt werden, sind verbotene
Gegenstände im Sinne des Waffenrechts", kommentiert die
Polizei. Ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher
Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz wurden
eingeleitet.
Butterflymesser bei Pegnitz sichergestellt
Donnerstag Nachmittag wurde ein 26-jähriger Fahrer eines Opel aus
Sachsen von Streifenbeamten der Verkehrspolizei Bayreuth im
Bereich der Anschlussstelle Trockau einer Kontrolle unterzogen.
Bei der Durchsuchung des Opel wurde im Ablagefach der Fahrertüre
ein „Butterflymesser“ aufgefunden.
Bei diesem Messer handelt es sich bereits seit geraumer Zeit um
einen verbotenen Gegenstand im Sinne des Waffengesetztes. Der
Sachse erhält nun eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen
das Waffengesetz.
Polizei findet Schreckschussrevolver
(LAICHINGEN/sz)
Die Polizei ist am Freitagmorgen gegen 4 Uhr von einem 30-jährigen
Laichinger zu Hilfe gerufen worden, da mehrere Leute seine
Wohnungstüre eingeschlagen hätten. Vor Ort konnten die Beamten
jedoch keine eingeschlagene Türe feststellen, dafür aber eine
größere und aggressive Personengruppe. Ein 24-jähriger Mann aus
dem Alb-Donau-Kreis warf einen 9-Millimeter- Schreckschussrevolver
beim Erkennen der Polizei auf den Gehweg und wollte
weglaufen. Noch vor Ort konnte er von den Beamten gestellt
werden. Er sieht nun einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das
Waffengesetz auf sich zukommen, da er nicht im Besitz eines
kleinen Waffenscheines ist. Die Waffe wurde von der Polizei
beschlagnahmt. Der Grund für die Streitigkeiten konnte nicht
ermittelt werden. Bei der Abklärung des Sachverhaltes tat sich ein
28-jähriger aus dem Kreis Friedrichshafen besonders aggressiv
hervor und musste nach einem mehrmaligen Platzverweis auf
richterliche Anordnung in Gewahrsam genommen werden. Diesen Mann
erwartet nun eine Kostenrechnung für die polizeilichen Maßnahmen.
(Erschienen: 02.04.2010 18:20)
Bleckede - Mofa "frisiert" ohne Fahrerlaubnis
... Darüber hinaus fanden die Beamten im Helmfach einen Teleskopschlagstock.
Dieser wurde sichergestellt und ein Strafverfahren wegen des
Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Polizei kontrolliert in Stadtbahnen -
Steinewerfer gesucht
01.04.2010
Heilbronn/Weinsberg - Am Mittwochabend führten Polizeibeamte des
Bundespolizeireviers Heilbronn verstärkte Kontrollen in den
Stadtbahnen von Heilbronn nach Öhringen durch.
Bei einem 32-jährigen Mann wurde im Heilbronner Hauptbahnhof ein Teleskopschlagstock
sichergestellt. Er muss nun mit einer Anzeige wegen Verstoßes
gegen das Waffengesetz rechnen.
Und jetzt leider
auch EWB-Waffe und nachfolgend sogar LWB
Mann am Flughafen wegen Waffenbesitz
festgenommen
29.03.2010 Düsseldorf
Mit einer scharfen Pistole in der Jacke wollte ein
52-jähriger Vater seine Tochter zum Flugzeug begleiten. Er wurde
an einer Airport-Kontrollstelle vorläufig festgenommen. Gegen den
Mann wird nun wegen Verstöße gegen das Luftsicherheits- und
Waffengesetz ermittelt.
Offenbar hatte sich einr Mann am Sonntagmittag nichts dabei
gedacht, mit einer Schusswaffe in der Jackentasche den Terminal B
des Flughafens betreten zu wollen. Bei der
Luftsicherheitskontrolle legte der italienische Staatsbürger aus
Arnsberg die Jacke zur Durchleuchtung auf das Band.
Die zuständige Sicherheitsassistentin erkannte auf dem Monitor
sofort die Schusswaffe: Es war eine geladene Pistole der Marke
Browning, Kaliber 6,35 mit sechs Patronen im Magazin....
Kassel: Polizei hob Waffenlager aus
Offenbar zum größten Teil aus seiner Bundeswehrzeit Ende der
80-erJahre stammen Waffen und Sprengstoffe, die Beamte des K 11
der Kasseler Kripo zusammen mit einem Sach-verständigen für
Sprengtechnikdes Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) bereits am
Dienstag bei einer Hausdurchsuchung in Immenhausen sicherstellten.
Langwierige Ermittlungen hatten auf die Spur des 44-Jährigen
geführt, der legal als Waffenbesitzkarteninhaber über drei
eingetragene Schusswaffen verfügt. Auch diese Waffen und
die Waffenbesitzkarte des Immenhäuserswurden von den
Polizeibeamten sichergestellt. Der Landkreis Kassel als zuständige
Waffenbehörde wurde eingeschaltet.
Funde im Keller: Munition, Waffen, Sprengkörper und Schwarzpulver
in unverschlossenen Holzkisten. ...
20-Jähriger nach Bedrohung eines Busfahrers
mit Waffe festgenommen
Hannover 26.03.2010
Wegen der Bedrohung eines Busfahrers mit einer Schusswaffe in
Burgdorf (Region Hannover) ist ein 20-jähriger Tatverdächtiger
festgenommen worden. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, räumte
der aus dem Irak stammende Mann die Tat ein. Die Ermittler hatten
ihn anhand der Videoüberwachung im Bus identifiziert. Gegen den
20-Jährigen wird nun wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das
Waffengesetz ermittelt. Er war am Mittwoch wegen der Mitnahme
seines Fahrrads mit dem Busfahrer in Streit geraten. Dieser hatte
ihn mehrfach aufgefordert, sein Fahrrad an dem dafür im Bus
vorgesehenen Platz abzustellen. Am Ende der Auseinandersetzung
richtete der Iraker eine Waffe, vermutlich eine Gas- oder
Schreckschusspistole, auf den Fahrer. Als sich ein Fahrgast
zwischen die beiden Männer stellte, verließ der Tatverdächtige
schließlich den Bus. Der junge Mann, über den bisher keine
polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, ist mittlerweile wieder auf
freiem Fuß
Nachtrag zu dieser Meldung
Nach seinen Angaben hatte er die Waffe von der Brücke aus in die
Aue geworfen. Daher leisteten gestern Burgdorfer Feuerwehrtaucher
der Polizei Amtshilfe. ...Nach zwei Stunden wurde die Suche
abgebrochen.
...Bei der Durchsuchung der Wohnung fanden sie noch den Verpackungskarton
der mutmaßlichen Tatwaffe, einer Schreckschussgaspistole.
(So werden Steuergelder verschleudert.)
Schlagstock griffbereit im Auto
31.03.2010
Teilheim – Eine Streife der Autobahnpolizei fand am Dienstagmorgen
im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der A 3 einen
Schlagstock. Der 42-jährige Pkw-Fahrer hatte den verbotenen
Gegenstand griffbereit in der Türablage seines Fahrzeugs abgelegt.
Der Schlagstock wurde sichergestellt. Auf den Autofahrer
wartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das
Waffengesetz.
Verstoß gegen
das Waffengesetz
Am Donnerstag, 1. April, um 21 Uhr, wurde in der Landshuter Straße
ein 16-jähriger Straubinger einer Kontrolle unterzogen. Dabei
stellten die Beamten fest, dass er ein sogenanntes Einhandmesser
ohne berechtigtes Interesse mitführte. Nun wird der junge Mann
wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz angezeigt.
Kriminalstatistik 2009 in Titisee-Neustadt
03.04.2010
...In der Häufigkeit der Straftaten steht der Diebstahl
an der Spitze. Gefolgt von Sonstigem (Hausfriedensbruch,
Widerstand gegen Polizisten, Vortäuschen einer Straftat, Hehlerei,
Verstöße gegen das Waffengesetz, Beleidigung). Fast
gleichauf mit Sachbeschädigung vor Betrug und Rohheit/Gewalt und
Rauschgiftde.
Ja, da tauchen
sie auf!
Im Helmfach eine geladene Schreckschusspistole
Freitag, 02. April 2010
ASBACH - Verstoß gegen das
Waffengesetzt - Im Rahmen der Kontrolle eines Mofarollers in der
Bahnhofstraße in Asbach fand am Donnerstag, 01. April, gegen 16.00
Uhr, im Helmfach des Rollers eine geladene
Schreckschusspistole. Sie befand sich, zugriffsbereit, in
einem sogenannten „Schnellziehholster“. Da der 18jährige
Mofafahrer nicht im Besitz eines „kleinen Waffenscheines“ ist
wurde die Schreckschusspistole sichergestellt.
Spielzeugwaffen beschlagnahmt
29.03.2010 Tübingen
Tübingen. Spielende Jugendliche haben kürzlich in der Tübinger
Südstadt einen Polizeieinsatz ausgelöst. Eine Anruferin hatte
mitgeteilt, dass Jugendliche in einem Waldstück nahe der
Panzerstraße mit Waffen unterwegs seien, so die Polizei. Die
alarmierte Polizeistreife stellte wenig später vier Jugendliche im
Alter zwischen 13 und 14 Jahren fest, die teilweise in Tarnanzügen
mit sieben täuschend echt aussehenden »Anscheinswaffen« bewehrt
waren. Die Jugendlichen schossen mit Plastikkügelchen umher.
Diese Soft-Air- Waffen werden mit einer Geschoss-Energie von
weniger als 0,5 Joule vom Waffengesetz als Spielzeug eingestuft.
Allerdings unterliegen sie den besonderen Bestimmungen des
Waffengesetzes, weil sie den echten Vorbildern oft täuschend
ähnlich nachgebaut sind. Diese »Anscheinswaffen« können
zwar erlaubnisfrei gekauft werden, allerdings ist es wegen des
möglichen Droheffekts verboten, sie in der Öffentlichkeit zu
führen.
Die bei den Jugendlichen aufgefundenen Waffen wurden von der
Polizei sichergestellt. Ihre Besitzer, bis auf den 13-Jährigen,
werden wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt.
Keine Papiere, Messer dabei und THC geraucht
31.03.2010 Altötting
...Im Verlauf der Überprüfung wurde in einem Ablagefach ein verbotenes
Messer aufgefunden und sichergestellt
...Den Mann erwartet nun eine Anzeige wegen des Fahrens unter
Drogeneinflußes und wegen des Führens eines verbotenen Messers
gemäß dem Waffengesetz.
Polizei Tangstedt stellte bei 13-Jährigem 6
Softair-Waffen sicher
31.03.2010
Aufgrund eines Hinweises stellte die Polizei Tangstedt in der
vergangenen Woche auf einem Baustellengelände an der Schulstraße
drei Kinder fest, die mit so genannten Softair-Waffen (' 0,5
Joule) Krieg spielten und sich gegenseitig beschossen hatten.
Bei diesen Waffen, die auf den ersten Blick nicht von scharfen
Waffen zu unterscheiden waren, handelt es sich um Anscheinswaffen.
Das Führen dieser Waffen (Mitnehmen außerhalb des befriedeten
Besitztums) stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem
Waffengesetz dar. Die Kinder selbst sind strafunmündig.
...
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Das war's für diese Woche.
Und nochmal mach ich mir nicht die Mühe.
So gut wie das Web auch für die Informationsvermittlung ist, so
negativ wirkt es sich aus, wenn Pressestellen der Polizei (und
die meisten Meldungen führen auf diese zurück) mit
Überschriften belegt werden, die Angst schüren sollen und
von den Zeitungen so übernommen bzw. sogar verschärft werden.
Bei all den Meldungen waren sicherlich auch "böse Buben" beteiligt
und sogar zweimal scharfe Waffen dabei.
Doch bei all den Meldungen ist nicht richtig "Schlimmes" passiert,
trotzdem wurde Angst geschürt.
Bei zwei Meldungen empfinde ich sogar den Einsatz von Polizei
(Wasserwerk) und Feuerwehr (Busfahrer bedroht) als Schikane.
Ich wage zu behaupten, dass vor einigen Wochen das Hell's Angel
Mitglied bei einem normalen Besuch der Polizei (mit Klingeln und
ausweisen) die Tür geöffnet hätte, statt den für ihn
unerkenntlichen SEK-Beamten zu erschießen.
So wie es in den Wald hineinschallt, so tönt es heraus.
Und wenn in diesem Staat nur noch negative Meldungen und Stimmung
verbreitet werden, die Politiker vor den Bürgern Angst haben,
statt ihnen zu dienen - dann brauchen wir uns nicht wundern, wie
es zurückhallt.
Natürlich passieren schreckliche Dinge - jeden Tag. Doch sind die
Disco-Besucher und frisierte Mofa-Fahrer, die einen verbotenen
Gegenstand (Einhandmesser) dabeihaben, wirklich eine Bedrohung?
Hatte der junge Mann aus Spandau (erste Meldung) mit seinem
Polenböller, seinen Cannabis-Tütchen und den zwei verbotenen
Messern eine Gewalttat geplant?
Waren die drei Leute an der Schweizer Grenze mit bösen Absichten
unterwegs?
Oder sind die meisten (ausser den beiden EWB-Waffenbesitzer)
einfach in die Fänge der Justiz geraten?
Ich persönlich finde den größten Teil der Gesetze, die zu diesen
Verstößen geführt haben, lächerlich.
Denn Axt, Machete und Teppichmesser unterliegen - als Werkzeuge
- nicht dem WaffG.
P.S.
Lt. irgendeiner Studie soll jeder Bundesbürger pro Wochen mind. 3
Straftaten begehen (vom Zuschnellfahren über Rasenmähen am
Feiertag, unerlaubtes Grillen und kleiner Steuerhinterziehung
u.ä). Ob die auch alle angezeigt werden bzw. per
Polizei-Pressebericht veröffentlicht werden?
Viel Spaß bim Nachdenken.
P.P.S.
Die vielen Antworten waren nicht beabsichtigt, um den Thread
hochzupuschen. Ich habe einfach meiner Internetverbindung nicht
getraut und wollte zwischenzeitlich sichern.
Und aus einem anderen Beitrag der Ergebnisliste
STUTTGART (Mainpost vom
24.06.10)
Waffenbesitz kann viel kosten
In Winnenden drastisch
(dpa) Bei Waffenkontrollen drohen nur wenige Kommunen im
Südwesten mit dem tiefen Griff in den Bußgeldkatalog. Nur
zwei Gemeinden gaben in einer Umfrage des Innenministeriums
an, den Bußgeldrahmen von 10 000 Euro voll ausschöpfen zu
wollen: Das sind die vom Amoklauf betroffene Stadt Winnenden
und der Landkreis Ravensburg. Die Stadt Stuttgart
will Maximal-Bußgelder von 5000 Euro bei
Waffenrechts-Verstößen verhängen.
Theoretisch könne jede Kommune eine 10 000-Euro-Strafzahlung
einfordern, sagte der Stuttgarter Sachgebietsleiter im
Ordnungsamt, Hans-Jörg Longin. Der höchste Strafbetrag könne bei
einem groben Verstoß gegen das
Waffenrecht verhängt werden. Als Beispiel nannte Longin die
Lagerung von mehreren Schusswaffen in einem kaum gesicherten
Holzschrank. Bei schlimmeren Verstößen drohe dann ein
Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht.
Der Landesjagdverband indes unterstützt die Klage eines
Esslinger Jägers. Er soll zahlen, obwohl er seine Waffen
ordnungsgemäß aufbewahrt hat. Bislang verlangen 14 Prozent der
Südwest-Gemeinden von Jägern und Sportschützen bis zu 320 Euro –
es könnten bald mehr werden.
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