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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?


Chronologisch Thread 
  • From: "Oliver T. Vaillant" <o.t_vaillant AT yahoo.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?
  • Date: Sat, 5 May 2012 08:34:06 +0100 (BST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Fr, 27 Apr 2012 4:01 pm wrote m.schieferdecker <m.schieferdecker AT piratenpartei-nrw.de>:

>> Ich möchte auch nie in die Situation kommen, einen Menschen verletzen oder gar
>> töten zu müssen, um einen Angriff auf meine Leben abzuwehren.
>> Dürfen dürfte ich es gegenwärtig aber durchaus!

>Natürlich. Notwehr. Aber im Moment hast du halt keine Waffe dabei. Und ob ich
>mich mit einer Schusswaffe verteitige, oder mit einem Defensivmittel
>(Pepperspray/Reizgas/Gaspistole mit KWS) - das finde ich ist schon ein großer
>Unterschied.


Der große, wesentliche Unterschied ist, dass die sog. "Defensivmittel" (Pepperspray/Reizgas/Gaspistole mit KWS u.ä.) für den, der sich nur wehrt, erfahrungsgemäß deutlich gefährlicher sind als für den ursprünglichen Angreifer.

Das Menschenrecht der Notwehr ist mehr als die anglo-amerikanische Rechtsfigur der "self defense"; Notwehr aus § 32 StGB dient nicht nur der persönlichen Verteidigung, sondern auch der Rechtsbewehrung (das "e" ist hier richtig!); in Kurzform: Das Recht braucht dem Unrecht nie zu weichen. (Ich war schon mehrmals in der beschriebenen Lage.)

Der Verweis auf "reine Verteidigungswaffen" (die es schon aus rein tatsächlichen Gründen gar nicht geben kann), zeigt weiter eine bedenkliche Tendenz auf:
Schon seit über 30 Jahren wird mehr und mehr versucht, meist schwer kriminelle Angreiffer auf alle möglichen und unmöglichen Arten irgendwie zu entschuldigen, während diejenigen, die sich nur wehren, möglichst streng bestraft werden sollen.
Diese "Rechtsauffassung" stellt das Rechtsprinzip in abstracto auf den Kopf (ist also im wortwörtlichen Sinn pervers).

Näheres dazu bei Joachim Hruschka: Strafrecht nach logisch-analytischer Methode (2.ed. 1988).

G*... Lou


 




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