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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?


Chronologisch Thread 
  • From: laszloboehm AT aol.com
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?
  • Date: Tue, 1 May 2012 16:55:10 -0400 (EDT)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

....von Miliz war nicht die Rede. Eher von Home Defence. Die Motive sind egal, wenn der Grundsatz Gültigkeit hat, dass die Freiheit eines Volkes sich am liberalen Waffenrecht messen läßt. Wie Du auf Bauern kommst verstehe ich nicht. Außerdem, das Gesetz gilt für alle Bürger.Ungarn ist ganz anders als Ex-Jugoslavien. Irgendwelche Milizen sind ein  Gespinst der westlichen Medien (aber es gibt Bürgerwehren, aus gutem Grund). Das Gesetz dient den Bauern eher...In Ungarn jagen keine Soldateska auf Bauern, wie vielleicht damals bei Euch. Die haben ein ethnisch -rassistisches Problem mit einer gewissen Minderheit die sich über weite Strecken (nicht alle) mit Kriminalität über Wasser hält und leider schwer integrierbar ist. Den Begriff Bauer möchtest Du bitte ersetzen....
 
LG
Laszlo


-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
An: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Di, 1 Mai 2012 9:01 pm
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?

Hallo,

hört sich zunächst gut an.
Kann aber auch missbraucht werden.

Grundsätzlich misstraue ich den Motiven der Regierung Orban.
Wenn so ein Angehöriger einer Miliz einen Bauern in Notwehr erschießt, hätte ich das schon gerne etwas genauer vom Gericht überprüfen lassen wollen. Nur so als Beispiel.

Liebe Grüße

Susanne
Susanne Putsche Dobert
Rechtsanwältin
Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan
Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien
Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim

Am 01.05.2012 20:37, schrieb laszloboehm AT aol.com:
Hi!
 
in Ungarn wird ab Juli 2013 bei rechtswidrigen Angriffen die Verhältnismäßigkeit der der Selbstverteidigungshandlung nicht mehr gerichtlich geprüft. Der Angreifer hat dann 100% zu vertreten. WaffR wird entsprechend reformiert. Cool!
 
Gruß
 
Laszlo


-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: m.schieferdecker <m.schieferdecker AT piratenpartei-nrw.de>
An: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Fr, 27 Apr 2012 4:01 pm
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] "Recht auf Widerstand" - Womit denn ?

 Hi!

> Das Bedürfnisprinzip kann ich aber nicht nachvollziehen. Wenn ich Sachkundig
> und Zuverlässig wäre, warum sollte ich dann nachweisen, dass ich DIESE Waffe
> unbedingt brauche?>

Okay, das ist natürlich diskussionsfähig. Meiner Ansicht nach würde es
ausreichen, dass ich ein grundlegendes sportliches oder jagdliches Bedürfnis
vorweise. So wie es für uns Sportschützen jetzt gelöst ist, finde ich es auch
unpraktikabel.

> Ich möchte auch nie in die Situation kommen, einen Menschen verletzen oder gar
> töten zu müssen, um einen Angriff auf meine Leben abzuwehren.
> Dürfen dürfte ich es gegenwärtig aber durchaus!

Natürlich. Notwehr. Aber im Moment hast du halt keine Waffe dabei. Und ob ich
mich mit einer Schusswaffe verteitige, oder mit einem Defensivmittel
(Pepperspray/Reizgas/Gaspistole mit KWS) - das finde ich ist schon ein großer
Unterschied.

Gruß,
Marc
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