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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrecht

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrecht


Chronologisch Thread 
  • From: Holger Deussen <holger AT bestattungen-deussen.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrecht
  • Date: Tue, 17 Apr 2012 08:55:33 +0200 (CEST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Danke Laszlo!

1+

Sehr treffend ausgedrückt!

Genau deswegen schieße ich SL8 (G36) und denke über einen G3 Clone nach.

Ja, auch ich liebe mein Land, und habe seinerzeit einen sehr hohen Eid abgelegt. Er hat weiterhin Gültigkeit.
Nur weil ich gerne schieße, bin ich weder kriminell, noch rechtsradikal. Ganz im Gegenteil.

"Tu was für Dein Land!"

“Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.”
(Voltaire)

Horrido

Holger Deussen

Bestattungen Deussen
Geschwister Deussen Bestattungen oHG
Geilenkirchener Straße 438
D - 52134 Herzogenrath

Fon +49 (0) 2406 6071
Fax +49 (0) 2406 64125

email: info AT bestattungen-deussen.de
web: www.bestattungen-deussen.de


Amtsgericht Aachen HRA 4241
Gerichtsstand: Aachen


Von: laszloboehm AT aol.com
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Gesendet: Dienstag, 17. April 2012 08:46:23
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrecht

Du befinde nicht über die Bedürfnisse anderer! Meine Frau hat für das achzigste Paar Schuhe auch kein mir verständliches Bedürfnis.
Für das meiste Zeugs gibt es kein technisches Bedürfnis aber sehr wohl ein emotionales.Viele meine Reservistenkameraden haben die zivile version ihrer BW Dientswaffen gekauft aus Nostalgiegründen. Das ist ein Teil der Verbundenheit unter Ex-Soldaten und ihre Verbundenheit zu dem Land dem sie dienten und als Reservisten weiter dienen.
Wer was dagegen zu sagen wagt ist kein Patriot.
 
Gruß
 
Laszlo


-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: Tancredi <Tancredi AT news.piratenpartei.de>
An: ag-waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: So, 15 Apr 2012 11:51 pm
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrecht


"Ich frage mich, was z.B. Leute in ein Forum einer AG-Waffenrecht treibt,
die ernsthaft die Frage nach Vollautomaten bei privaten Wachunternehmen
stellen, wobei sie es sich allerdings nicht nehmen lassen zu erwähnen,
daß die Magazine nicht gefüllt wären - was immer das auch bedeuten
soll. Eine solche Frage zeugt von völliger Unkenntnis des deutschen WaffG
(welches auch für Bewachungsunternehmen gilt), den einschlägigen 
Vorschriften der Gewerbeordnung i. V. m. der Bewachungsordnung, und
schlichten taktischen Gesichtspunkten. Ansonsten, Thema völlig verfehlt,
hat absolut nichts mit privatem Waffenbesitz im Sinne der AG-Waffenrecht
zu tun, setzen, 6.

Ein anderer bringt die Vollautomaten dann argumentativ in Verbindung mit
heutigen Standardpistolen, wobei er völlig außer acht läßt, daß GK
Sportpistolen immer auf Standardwaffen aufbauen, und die TR (Technische
Richtline) der Polzei für Pistolen 9mmx19 schon lange eine
Magazinkapazität von mindesterns 12 Patronen fordert, was bereits ein ein
2-reihiges Magazin zwingend macht. Anschließend wird eine auf Einzelfeuer
umgebaute Maschinepistole als legaler Auswuchs des legalen Waffenmarktes
bezeichnet, wobei allerdings völlig unklar bleibt wo hier der Auswuchs zu
erkennen ist, außer vielleicht in der persönlichen Abneigung des 
Schreibers ("Was ich nicht verstehe und nicht für gut befinde das darfst
du auch nicht haben - basta"), so stelle ich mir echte Demokraten vor.
Gleich anschließend wird dann vom Schreiber implizirt, daß es nur einer
gültigen WBK bedarf um einen Halbautomaten zu kaufen. Prima, so stellt
Klein Fritzchen sich das vor, und so steht es dann morgen auch in der
Bild-Zeitung. Wir brauchen nur eine gültige WBK und dann können wir
kaufen was wir wollen - 1000 EURO braucht es halt. Falsch, es muß ein 
Voreintrag zum Erwerb vorhandens sein und den gibt es nur mit der
Bescheinigung des Bedürfnisses für diesen einen Halbautomaten durch
einen schießsportlichen Verband für eine seiner amtlich zugelassnen
Disziplinen. Was die angebliche Masse an legalen Waffen mit einer Prüfung
zu tun hat wieviele Schuß der Schütze ins Magazin geladen hat entzieht
sich meinem Verständnis, ebenso wer dies warum prüfen sollte und was
dies mit einem liberalen Waffengesetz (AG-Waffenrecht!) zu tun haben
sollte. Die dann folgende Bemerkung des Schreibers bezüglich
"paramilitärischer Ausrüstung" mit einer legalen Waffe disqualifiziert
den Schreiber dann völlig. Wieso ist ein halbautomatisches Gewehr eine
"paramilitärische Ausrüstung", und was ist dies überhaupt?"

Ach ja , selten so gelacht, da meint mal wieder einer er hat die Wahrheit
mit Löffeln gefressen und alle andern sind Idioten.
Nun fassen wirs mal zusammen: Blödsinn Nummer eins von Jack Weaver :
"falsch, es muß ein Voreintrag zum Erwerb vorhandens sein und den gibt es
nur mit der Bescheinigung des Bedürfnisses für diesen einen
Halbautomaten durch einen schießsportlichen Verband für eine seiner
amtlich zugelassnen Disziplinen"
Quatsch mit Soße , grüne WBK reicht völlig für alles vom 22er
Sportgewehr bis zum Cal 50 Repetiergewehr, bei Jägern wird das Bedürfnis
automatisch impliziert, bei den echten Waffenscheinen sowieso, nach den
Details fragt mangels Sachkenntnis niemand.
Nr2. Die berüchtigte technische Richtlinie der Polizei.

Mittlerweile weiß niemand mehr, warum seit den 70er Jahren weltweit
Polizeibehörden mit Pistolen aus dem Militärbereich mit 10-15 Schuss
ausgerüstet werden. Logische Gründe gab es dafür nie, insbesondere
reine Kostengründe, zumal die vorher eingesetzten 5-6 schüssigen 
Trommelrevolver und Pistolen mit 7 Schuss wie die Walther PKK und .45 Colt 
völlig ausreichten und quasi unzerstörbar waren. Es gibt schlichtweg
keine Situation außerhalb von Kriegshandlungen, wo Polizei derart viel
Munition bräuchte, GERADE dann , WENN man von GEZIELTEN Schüssen 
ausgeht. Oder legt sich ein normaler Polizist mit 10-15 Gegnern auf einmal 
an ? Natürlich nicht , das ist Aufgabe von paramilitärischen
Spezialeinheiten, wobei wir auch gleich bei Blödsinn Nr 3 sind :
"Die dann folgende Bemerkung des Schreibers bezüglich "paramilitärischer
Ausrüstung" mit einer legalen Waffe disqualifiziert den Schreiber dann
völlig. Wieso ist ein halbautomatisches Gewehr eine "paramilitärische
Ausrüstung", und was ist dies überhaupt?" "
Hm was mag paramilitärische Ausrüstung wohl sein? Z.b. verbilligte
"Klone" von gängigen Militärwaffen wie das Ruger Mini 14, das auf dem
.30 Carbine aus dem 2. Weltkrieg basiert, also eine klassische
Miliz-Waffe. Oder Heckler&Koch Maschinenpistolen wie die MP 5 oder die 
UMP. Oder Kalaschnikovs . Oder G36 oder G3. Oder Oder. Alles legal
erhältlich als Halbautomat.

Nur kann mir jemand mal erklären warum mit jeder "Verschärfung" des
Waffengesetzes mehr und mehr dieser Waffentypen auftauchen( man lese mal
die einschlägigen Kataloge von Akah, Kettner und Frankonia), während
Kleinkram wie Springmesser und diverse Martial Arts Schwerter und Dolche
plötzlich verteufelt werden?
Das ist genau der Punkt der Debatte: Mit jeder sogenannten Verschärfung
des Waffenrechts werden legale Besitzer mehr geknebelt, während sich die
illegalen eh nich drum kümmern. Und andererseits taucht seit Jahren mehr
Zeug auf dem zivilen Markt auf, der schlicht und ergreifend nicht auf den
zivilen Markt gehört, weil es dafür kein Bedürfnis gibt , was das
Risiko von de facto, nicht de jure, Kriegswaffen und entsprechender
Munition rechtfertigen würde.
--
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht


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