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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrecht

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrecht


Chronologisch Thread 
  • From: Tancredi <Tancredi AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrecht
  • Date: Sun, 15 Apr 2012 21:51:04 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


"Ich frage mich, was z.B. Leute in ein Forum einer AG-Waffenrecht treibt, die ernsthaft die Frage nach Vollautomaten bei privaten Wachunternehmen stellen, wobei sie es sich allerdings nicht nehmen lassen zu erwähnen, daß die Magazine nicht gefüllt wären - was immer das auch bedeuten soll. Eine solche Frage zeugt von völliger Unkenntnis des deutschen WaffG (welches auch für Bewachungsunternehmen gilt), den einschlägigen Vorschriften der Gewerbeordnung i. V. m. der Bewachungsordnung, und schlichten taktischen Gesichtspunkten. Ansonsten, Thema völlig verfehlt, hat absolut nichts mit privatem Waffenbesitz im Sinne der AG-Waffenrecht zu tun, setzen, 6.

Ein anderer bringt die Vollautomaten dann argumentativ in Verbindung mit heutigen Standardpistolen, wobei er völlig außer acht läßt, daß GK Sportpistolen immer auf Standardwaffen aufbauen, und die TR (Technische Richtline) der Polzei für Pistolen 9mmx19 schon lange eine Magazinkapazität von mindesterns 12 Patronen fordert, was bereits ein ein 2-reihiges Magazin zwingend macht. Anschließend wird eine auf Einzelfeuer umgebaute Maschinepistole als legaler Auswuchs des legalen Waffenmarktes bezeichnet, wobei allerdings völlig unklar bleibt wo hier der Auswuchs zu erkennen ist, außer vielleicht in der persönlichen Abneigung des Schreibers ("Was ich nicht verstehe und nicht für gut befinde das darfst du auch nicht haben - basta"), so stelle ich mir echte Demokraten vor. Gleich anschließend wird dann vom Schreiber implizirt, daß es nur einer gültigen WBK bedarf um einen Halbautomaten zu kaufen. Prima, so stellt Klein Fritzchen sich das vor, und so steht es dann morgen auch in der Bild-Zeitung. Wir brauchen nur eine gültige WBK und dann können wir kaufen was wir wollen - 1000 EURO braucht es halt. Falsch, es muß ein Voreintrag zum Erwerb vorhandens sein und den gibt es nur mit der Bescheinigung des Bedürfnisses für diesen einen Halbautomaten durch einen schießsportlichen Verband für eine seiner amtlich zugelassnen Disziplinen. Was die angebliche Masse an legalen Waffen mit einer Prüfung zu tun hat wieviele Schuß der Schütze ins Magazin geladen hat entzieht sich meinem Verständnis, ebenso wer dies warum prüfen sollte und was dies mit einem liberalen Waffengesetz (AG-Waffenrecht!) zu tun haben sollte. Die dann folgende Bemerkung des Schreibers bezüglich "paramilitärischer Ausrüstung" mit einer legalen Waffe disqualifiziert den Schreiber dann völlig. Wieso ist ein halbautomatisches Gewehr eine "paramilitärische Ausrüstung", und was ist dies überhaupt?"

Ach ja , selten so gelacht, da meint mal wieder einer er hat die Wahrheit mit Löffeln gefressen und alle andern sind Idioten.
Nun fassen wirs mal zusammen: Blödsinn Nummer eins von Jack Weaver :
"falsch, es muß ein Voreintrag zum Erwerb vorhandens sein und den gibt es nur mit der Bescheinigung des Bedürfnisses für diesen einen Halbautomaten durch einen schießsportlichen Verband für eine seiner amtlich zugelassnen Disziplinen"
Quatsch mit Soße , grüne WBK reicht völlig für alles vom 22er Sportgewehr bis zum Cal 50 Repetiergewehr, bei Jägern wird das Bedürfnis automatisch impliziert, bei den echten Waffenscheinen sowieso, nach den Details fragt mangels Sachkenntnis niemand.
Nr2. Die berüchtigte technische Richtlinie der Polizei.

Mittlerweile weiß niemand mehr, warum seit den 70er Jahren weltweit Polizeibehörden mit Pistolen aus dem Militärbereich mit 10-15 Schuss ausgerüstet werden. Logische Gründe gab es dafür nie, insbesondere reine Kostengründe, zumal die vorher eingesetzten 5-6 schüssigen Trommelrevolver und Pistolen mit 7 Schuss wie die Walther PKK und .45 Colt völlig ausreichten und quasi unzerstörbar waren. Es gibt schlichtweg keine Situation außerhalb von Kriegshandlungen, wo Polizei derart viel Munition bräuchte, GERADE dann , WENN man von GEZIELTEN Schüssen ausgeht. Oder legt sich ein normaler Polizist mit 10-15 Gegnern auf einmal an ? Natürlich nicht , das ist Aufgabe von paramilitärischen Spezialeinheiten, wobei wir auch gleich bei Blödsinn Nr 3 sind :
"Die dann folgende Bemerkung des Schreibers bezüglich "paramilitärischer Ausrüstung" mit einer legalen Waffe disqualifiziert den Schreiber dann völlig. Wieso ist ein halbautomatisches Gewehr eine "paramilitärische Ausrüstung", und was ist dies überhaupt?" "
Hm was mag paramilitärische Ausrüstung wohl sein? Z.b. verbilligte "Klone" von gängigen Militärwaffen wie das Ruger Mini 14, das auf dem .30 Carbine aus dem 2. Weltkrieg basiert, also eine klassische Miliz-Waffe. Oder Heckler&Koch Maschinenpistolen wie die MP 5 oder die UMP. Oder Kalaschnikovs . Oder G36 oder G3. Oder Oder. Alles legal erhältlich als Halbautomat.

Nur kann mir jemand mal erklären warum mit jeder "Verschärfung" des Waffengesetzes mehr und mehr dieser Waffentypen auftauchen( man lese mal die einschlägigen Kataloge von Akah, Kettner und Frankonia), während Kleinkram wie Springmesser und diverse Martial Arts Schwerter und Dolche plötzlich verteufelt werden?
Das ist genau der Punkt der Debatte: Mit jeder sogenannten Verschärfung des Waffenrechts werden legale Besitzer mehr geknebelt, während sich die illegalen eh nich drum kümmern. Und andererseits taucht seit Jahren mehr Zeug auf dem zivilen Markt auf, der schlicht und ergreifend nicht auf den zivilen Markt gehört, weil es dafür kein Bedürfnis gibt , was das Risiko von de facto, nicht de jure, Kriegswaffen und entsprechender Munition rechtfertigen würde.




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