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ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff auf Pädagogik

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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[Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff auf Pädagogik


Chronologisch Thread 
  • From: "Oliver T. Vaillant" <o.t_vaillant AT yahoo.de>
  • To: "ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff auf Pädagogik
  • Date: Fri, 23 Mar 2012 15:25:34 +0000 (GMT)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Ahoi Laszlo & Kilian,

auch wenn euer Vorwurf gegen mich zugegeben sehr gemäßigt ist (er klingt nur zwischen den Zeilen leicht an), muss ich suaviter in modo, fortiter in re doch erwidern; und da die eMails über die Liste kamen, wird auch auf der Liste erwidert.

Freitag, 23. März 2012 08:54 schrieb Laszlo <laszloboehm AT aol.com>
>ich kann deine Ausführungen schon nachvollziehen, bis auf die Seitenhiebe auf die Sozialpädagogen. [...] Mag sein, dass Du dich  mit meinen Berufskollegen ([...])  in ideologischen Gräben rumkämpfen musst, aber bitte...die Profession alleine kann es nicht sein.

Die Profession _allein_ ist es nicht; mir geht es eher um das _eindeutig_beobachtete_ Verhalten, das für SozPäd ganz typisch ist (noch typischer als für Lehrer), weil es nämlich schon in den Grundprinzipien der Pädagogik wurzelt. Meine Aversion gegen Sozialpädagogen ist zunächst einmal berufsbedingt; hierfür nur drei typische Beispiele:

1. Strafrechtliche Bewährungshelfer: Warum teilen Strafrichter (insb. Jugendrichter) einem Bewährungshelfer (der ja i.d.R. ein SozPäd ist) meist so viele auf Bewährung verurteilte Straftäter zu, dass er den einzelnen "Klienten" schon aus Zeitmangel gar nicht richtig betreuen kann? Ganz einfach, aus 20jähriger Erfahrung wissen sie: Je intensiver seine sozialpädagogische "Betreuung" ist, desto _schneller_ kommt der Rückfall. Der einzige nachgewiesene "positive" Erfolg der sozialpädagogischen Betreuung ist die Verminderung der "Perseveranz"; d.h. der Täter bleibt nicht mehr bei seiner kriminalistischen Sparte (Einbrecher, Rowdy, Messerstecher, Schläger etc.), sondern streut jetzt übers ganze Strafgesetzbuch.

2. Zivilrechtliche Betreuer (ex "Vormund"): Warum genehmigen "Betreuer" i.S.d. § 1896 BGB in aller Regel (meist telefonisch) die Behandlung insb. mit Neuroleptika, ohne dem "Betreuten" auch nur Gelegenheit zu geben sich in irgend einer Weise dazu zu äussern, auch und gerade dann, wenn die Beiden sich vorher nie gesehen haben? Ganz einfach: NL vermindern die psychische Widerstandsfähigkeit (alias "Renitenz"); sie führen bei den Behandelten zur Unfähigkeit, überhaupt einen Willen zu bilden, und erlauben dem "Betreuer" so, völlig unauffällig zu mutieren zum Bevormunder, ohne dass es irgend einem Dritten auffallen würde. Aus rein tatsächlichen Gründen bleibt unter Behandlung mit NL vom individuellen Selbstbestimmungsrecht der "Betreuten" nicht das Geringste mehr übrig (vgl. OLG Münster, Az. 3 U 50: Behandlung mit NL ist auch dann schon aus rein verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig, wenn der rechtlich einwilligungsfähige Patient in voller Kenntnis der Sachlage ausdrücklich zugestimmt haben sollte). Von der Vernichtung der Willensfähigkeit kommt auch der ausdruck "Klient" (von lat. "cliens", wörtlich "der Abhängige").

3. Sozialtherapie: Kernstück der Strafvollzugsreform in den 70ern sollte sein die "Sozialtherapeutische Anstalt", die langfristig alle konventionelle Freiheitsstrafen ersetzen sollte; weil es aber mehrere (sich gegenseitig meist ausschließende) Verfahren der Sozialtherapie gab, wurde diese Rechtsfolge zwar schon ins StGB inkorporiert, aber einstweilen (jedenfalls als zwingende Rechtsfolge) suspendiert, um erst einmal praktische Erfahrungen damit zu sammeln. Die definitve Einführung als zwingende Rechtsfolge wurde dann mehrfach verschoben, bis 1985 die "Sozialtherapeutische Anstalt" als Rechtsfolge wieder aus dem Gesetz gestrichen wurde. Der Grund dafür wahren die schlechten Erfahrungen: In den Versuchsanstalten wurden weit mehr als 2000 Straftäter aller Sorten behandelt, doch der einzige beobachtbare "Erfolg" der Sozialtherapie bestand darin, dass sich bei 30% der Behandelten eine handfeste Psychose entwickelt (und bei _allen_ Sozialtherapierten mindestens eine schwere Neurose). Dieses eindeutig beobachtete Ergebnis ist auch ohne Weiteres erklärbar: Eine "Neurose" ist - wie man schon seit den 50ern weiss - nichts anderes als die zwangsläufige Folge einer erzwungen Integration (wobei es völlig gleichgültig ist, wie diese Anpassung erzwungen wurde), und jede "Psychose", die nicht rein organisch bedingt, ist nur die quantitative Übersteigerung einer Neurose ins Pathologische.

4. Manipulanz: Schon mal den sozialpädagogischen Begriff der "passiven Agression" gehört? Eigentlich ist das eine sprachlogische Unmöglichkeit: der Begriff "Agression" kommt von lat. "agreddi", wörtlich "ich gehe heran"; ein "passives Herangehen" an was auch immer ist jedoch offensichtlich eine contradictio in adjecto, also schon aus rein logischen Gründen nur Unsinn. Gemeint ist damit jedoch, dass einer, der nicht so will wie sein "Betreuer", sich sozialpädagogischen Zumutungen entzieht, indem er konkrete Maßnahmen meist mit sehr kreativen Einfällen ins Leere laufen lässt, also diepädagogischen Maßnahmen konterkariert. Nach der ganz offiziellen Sprachregelung gilt folglich jeder, der sich nicht der "höheren Einsicht" des Betreuers beugt und sich nicht bevormunden lässt, _schon_allein_deswegen_ als agressiv. Diese Sprachregelung gilt auch in allen anderen Bereichen der Pädagogik, weshalb Pädagogen auch schon _von_Berufs_wegen_davon ausgehen _müssen_, sie seien im Besitz der allumfassenden, allein seelig machenden und daher prinzipiell für alle verpflichtenden "Wahrheit". Schon auf Grund dieser _deformation_professionel_ sind Pädagogen folglich genauso wenig diskussionsfähig wie Sektenprediger (darauf werde ich weiter unten sogleich zurück kommen, s.u. No.12 ff).

5. An den Lehrstühlen für experimentelle Psychologie der Unis Tübingen, Regensburg, Zagreb und Graz gab es vor ca. 20 Jahren ein sehr aufschlussreiches Experiment mit direktem Bezug zur Kriminalistik (Wahrnehmungs- und Aussagetreue): Einer Vielzahl höchst unterschiedlicher Personen (insgesamt waren es über 10.000) wurden in Rollenspiele gebracht und das Ganze gefilmt; danach wurden sie sorgfältig befragt und die Filme sachlich ausgewertet; danach wurde u.a. verglichen, in wie weit sich Aussage und objektiv erhobener Sachverhalt deckten. Wie auch erwartet waren mit weitem Abstand die besten aller Zeugen niemand anderes als Kinder zwischen 7 und 12 Jahren. Das Phänomen des "Eidetischen Gedächtnis" bei Kindern ist schon lange bekannt, und in diesem Alter sind sie auch schon Alt genug, um zu bemerken, was läuft, aber noch nicht so versozialisiert, dass sie ihre Beobachtungen interpretieren würden [1]. Am zweitbesten schnitten ab die Taxifahrer, was ja auch noch erklärbar ist. Am zweit-schlechtesten dagegen Pfarrer u.a. Personen geistlichen Standes, was zumindest nicht unplausibel erscheint. Wer aber hatte nur eine Übereinstimmung von Aussage und objektiver Realität von durchgehend (alle 104 Mitglieder dieser statistischen Klasse) _weniger_ als 5% ? Genau, die Sozialpädagogen. Die Schulmeister schnitten dagegen nur geringfügig besser ab, und das hatten sie ausschließlich den Lehrern naturwissenschaftlicher Fächer (Physik & Chemie) zu verdanken; ohne Naturwissenschaftler wären die Schulpädagogen genauso schlecht beim Beobachten und Wiedergeben wie die SozPäd.

6. Ich könnte weiter noch eine Unzahl von Beispielen anführen, in denen Sozialpädagogen insb. bei Vernehmungen von Kindern und Jugendlichen - subjektiv ganz ohne böse Absicht! - etwas in sie "hineingefragt" haben, was sich später insb. durch reinen Sachbeweis widerlegt wurde; trotz eindeutiger Widerlegung jedoch bleiben die "Vernommenen" regelmäßig bis heute bei den falschen Vorstellungen, die ihnen sozialpädagogisch induziert wurden. Falscherinnerungen der Zeugen (auch aus anderen Gründen) ist an sich schon eine große Gefahr für die Wahrheitsfindung in einem Kriminalverfahren, deshalb muss man auch sehr auf dessen Indizien achten. Noch bei _jedem_ Fall aber, bei dem ein SozPäd irgendwie die Finger drin hatte, konnten wir regelmäßig das Auftreten von Falscherinnerungen eindeutig beweisen; mittlerweile gibt es über dieses Problem der - wohlgemerkt: meist ohne jede Absicht! - sozialpädagogisch induzierten Gedächtnisverschiebung auch schon eine sehr reichhaltige Literatur [2]. (Das Phänomen erklärt sich aus einer wechselseitigen Einbindung.)

7. Seit einiger Zeit gibt es auch so genannte "Anti-Agressions-Trainings" nicht nur für straffällig gewordene Jugendliche, sondern auch und gerade für ganz normale Kinder; ein typisches Beispiel dafür ist das "Programm Faustlos", das präventiv eine Verhaltenseinschränkung bewirkt. Sein Prinzip ist eigentlich recht simpel: Die Kids werden in Gruppen gebracht, wo sie unter Aufsicht eines oder mehrerer SozPäd alle möglichen Gewaltlagen theoretisch erörtern und dann mögliche Lösungen finden sollen. Auch wenn schon alle relevanten Punkte gebracht und alle sachlichen Fragen eigentlich schon geklärt sind, halten die SozPäds die "Diskussion" dann so lange am leben - insoweit sind sie ausgesprochene "Diskussions-Besamer" - bis die Kids zum (einzig zulässigen!) Schluss kommen, die "richtige" Lösung des Problems sei es, "einen Betreuer zu holen". Das ist die _einzige_ "Lösung", die SozPäds akzeptieren; in allen anderen Fällen werden die Kinder nicht entlassen und müssen weiter "diskutieren". Wie hier auch sehr schlichte Gemüter erkennen dürften ist unvermeidliche Folge eines solchen "Trainings", die Kinder darauf zu dressieren bei _jedem_ auftauchenden Problem zuerst einmal Hilfe von anderen, insbesondere bei _Vorgesetzten_ zu suchen, m.a.W.: Anti-Agressions-Training ist _Erziehung_zur_Unterwerfung_und_Hilflosigkeit.

8. Prof. Peter Lauster (Uni Tübingen), hat schon vor etlichen Jahren seine "Theorie des Sozialen Engagements" veröffentlicht [3]; wie seitdem alle - ausnahmslos alle! - wissenschaftlichen Studien zu dieser Frage eindeutig bewiesen [4], hat er mit seiner Theorie auch völlig Recht gehabt. Nach Prof. Lauster sind "Sozial Engagierte" pointiert gesagt vor allem solche Leute, die zwar den "Willen zur Macht" haben (im Sinne von F. Nietzsche), also Herrschaft über andere ausüben wollen, einerseits, die aber zugleich andererseits nicht genügend Grips haben um etwas aufzubauen, was ihre Macht rational legitimieren könnte; also suchen sich "Sozial Engagierte" regelmäßig vor allem Berufsfelder aus, in denen sie auf noch unfähigere Menschen treffen, die sie dann nach ihrem Belieben gängeln und schurigeln können. Meine eigenen Erfahrungen (auch und gerade als Schwerbehinderter) entsprechen exakt dieser Theorie. Unter "Betreuten" übereinstimmend gelten die "Betreuer" ganz allgemein als "herrschsüchtige, krypto-kriminelle Sadisten". 
Als Kriminalist bestreite ich nur das "krypto-".

9. Das Ziel jeder sozialpädagogischen Arbeit besteht erklärtermaßen darin, andere zu richtigem Verhalten zu veranlassen, mindestens aber die Häufigkeit von richtigem Verhalten zu erhöhen und im Gegenzug die Häufigkeit von falschem Verhalten zu vermindern; das Wesen der Sozialpädagogik ist also nichts anderes als die Erziehung der Gesellschaft (eigentlich eine Tautologie, Sozialpädagoge heisst ja wörtlich "Gesellschaftserzieher"), und auf die Mittel und Methoden dieser Erziehung kommt es jedenfalls für unseren Begriff der Sozialpädagogik hier gar nicht an. Man kenn eine Gesellschaft allerdings nicht in abstracto erziehen; wer da de facto erzogen wird, das können immer nur ihre Mitglieder sein.
Ein "Bürger" im juristischen Sinn ist _per_definitionem_ eine natürliche Person, die keinerlei Erziehungsgewalt mehr unterliegt [6]; schon der Versuch einen Bürger in irgend einer Weise zu erziehen verstößt folglich _per_se_ gegen seine Bürgerrechte, und für die Rechtswidrigkeit dieser Erziehung kommt es auf subjektive Motive des Erziehers überhaupt nicht an [5].

Bürger dürfen also schon aus verfassungsrechtlichen Gründen unter gar keinen Umständen erzogen werden, insoweit ist schon der Versuch strafbar (§ 240 StGB u.a.).
Der Beruf des Sozialpädagogen besteht _per_definitionem_ und im Wesentlichen darin, angeblich mündige Bürger zu erziehen.

Daraus folgt mit zwingender Logik: _________________  [hier Antwort eintragen]

So viel zur "Profession" der SozialPädagogen


Am 9:24 Freitag, 23.März 2012 schrieb Kilian Wied <K_Wied AT gmx.de>

>Der Punkt ist aber, und jetzt wird’s interessant, ich verstehe, warum Menschen da anderer Meinung sind. Und akzeptiere sie trotzdem als vollwertigen Dialogpartner.
>Will ich die Leute dann überzeugen? Klar, ich bin ein notorischer Klugscheißer.
>Kann ich meinen Standpunkt rational begründen? Ich denke schon.
>Werde ich alle oder auch nur die meisten überzeugen? Eher nicht.

10. Einverstanden, das halte ich im Prinzip ganz genau so. Dialog beruht jedoch auf Gegenseitigkeit; wer als gleichwertiger Dialogpartner akzeptiert werden will, der muss zunächst einmal den anderen als solchen akzeptieren. Das Anerkennen bedeutet aber zu allererst einmal: Den anderen _ausreden_lassen_ und _zuhören_ ohne ihm dazwischen zu quatschen; das ist die absolute Minimalbedingung, ohne die ein Dialog gar nicht denkbar wäre.

Wer häufiger mit Pädagogen zu tun hat, der weiss aus Erfahrung, dass es genau daran hakt. Pädagogen (und schwer Pädagogisierte) erkennt man auch und gerade bei Zufallskontakten in "freier Wildbahn" vor allem daran, dass Pädagogen es nicht fertig bringen den anderen ausreden zu lassen. Zählt mal nach (Tonband-Mittschnitt o.ä.), bis der Pädagogel dazwischen quasselt, da sind es immer genau 12 Silben. Interessant wird es jedoch, wenn der Pädagogel gezwungen ist still zu sein (etwa vor Gericht oder aus "taktischen" Gründen ;) zwinkern): Wie wir bei den schon erwähnten Wahrnehmungs-Experimenten (s.o. No.5) eindeutig feststellen konnten, sind in aller Regel fast alle Pädagogen ausserstande etwas zu erfassen, was über 12 Silben hinaus geht. Welcher auch nur einigermaßen komplexe Sachverhalt aber lässt sich in genau 12 Silben schildern _und_ rational begründen? Ganz sicher nicht die Waffenfragen! Wer seine Meinung rational begründen will, der ist darauf angewiesen, dass der andere überhaupt zuhört; und genau daran fehlt es in allen Spielarten der Pädagogelei.

11. Oben wurde schon die äusserst schlechte Wahrnehmungsleistung pädagogischer Zeugen erwähnt ; aus vielen anderen Kripo-Studien ergibt sich weiter, dass bei Pädagogen vor allem ein bestimmtes Merkmal einheitlich besonders stark ausgeprägt ist: Pädagogel sind durchwegs und weit gehend _sachblind; sie sehen die Fakten nur dann, wenn man sie ihnen ganz brutal unter die Nase reibt (und selbst dann auch nicht immer). Insoweit haben sie einen Erkenntnishorizont mit einem Radius nahe Null, und das ist der pädagogische Standpunkt. Diese Erkenntnis ist mittlerweile so weit verbreitet, dass jeder, der gezwungen ist mit Pädagogeln zu verkehren, sie nur noch mit Fakten ganz einfach erschlägt.

12. Am 9:24 Freitag, 23.März 2012 schrieb Kilian Wied <K_Wied AT gmx.de>
>
>Nicht übel nehmen, aber: Meinst du, dass ist die Grundlage für ein sachliches Gespräch?
>Klar war das ein dämlicher Spruch von ihr.
>Zu einer Provokation gehören aber immer zwei.
>Ein einfaches: keine Angst, ich habe keine dabei, wäre vielleicht nicht so cool gewesen wie der Spruch, wahrscheinlich aber zielführender.

12. Grund für diese pädagogische Faktenblindheit ist schon die philosophische Basis der Pädagogik; erklärtermaßen ist der philosophischer Ausgangspunkt dieser "Wissenschaft" der so genannte Sozialkonstruktivismus.
Diese "Philosophie" - oder sagen wir besser Ideologie - behauptet glatt, es gäbe überhaupt keine objektive Realität; alles, was wir wahrnehmen, sei physische Folge gesellschaftlich anerkannter Interpretationen, m.a.W.: Durch gesellschaftliche Anerkennung würde die Realität erst geschaffen.[8] Für einen Pädagogel gibt es also gar keine unabhängige Realität, sondern nur Interpretationen von anderen Interpretationen - im pädagogischen Weltbild gibt es keine objektiven Fakten, und deshalb ist ein Pädagogel auch mit völlig eindeutigen Sachbeweisen niemals zu überzeugen, egal worum es auch geht. Ganz deutlich: Realist und Pädagogel haben schon _per_definitionem_ keinerlei gemeinsame Diskussionsbasis; ein rationaler Diskurs mit Pädagogen ist daher schon prinzipiell ausgeschlossen.

13. Aus diesem pädagogischen Weltbild resultiert auch der psychiatrische Wahn-Begriff, der am relativ deutlichsten definiert ist bei R. Tölle, derzeit der psychiatrische Mainstream-Guru in Sachen Wahnkrankheit:
    "Wahn bedeutet nicht, dass der Patient zu viel glaubt; Wahn bedeutet vielmehr, dass der Patient in der zwischenmenschlichen Begegnung nicht genug glaubt und vertraut, und deswegen der dinglichen Realität verhaftet bleibt."[9]
Der Pleonasmus "dingliche Realität" ist eine stehende Redewendung der Sozialwissenschaften, mit der gemeint ist die Gesamtheit aller objektiv beobachtbaren Tatsachen; wer also dem Psychater widerspricht und seinen Widerspruch mit beobachtbaren Tatsachen begründet, der gilt schon deswegen als "Wahnkrank". Streng genommen braucht es auch gar keinen Widerspruch zu geben; wer genau das gleiche sagt wie der Psychiater, das aber nur tut, weil er z.B. handfeste Sachbeweise für seine Auffassung hat (anstatt zu "glauben und vertrauen"), der gilt auch bei inhaltlich gleichen Aussagen als wahnkrank (sic). Die psychiatrische Lehrbuch-Definition gilt auch für die Pädagogik.

14. Wie gezeigt gehen Pädagogel aller Arten schon prinzipiell davon aus, schon im Besitz der alleinigen, prinzipiell für alle verpflichtenden "Wahrheit" zu sein (s.o. No.4); eine objektive Wahrheit ist für Pädagogel gar nicht denkbar. So erklärt sich auch die sehr häufige Beobachtung, dass Pädagogel jede Information ablehnen - z.T. sogar abwehren -, die ihre schon vorhandene Meinung auch nur in Frage stellen könnte. Das ist wiederum der Grund für das ständige, typische dazwischenquatschen - auf Grund seiner pädagogischen Ausbildung muss ein Pädgogel davon ausgehen, dass er alles schon weiss, oder genauer: dass er von vorn herein, nur weil er Pädagoge ist, immer alles schon besser weiß als sein Gegenüber. Pädagogen können ausbildungdbedingt die Meinungen, ja nicht einmal die Informationen von nicht-Pädagogen als gleichwertig anerkennen, ja noch nicht einmal als Meinung anerkennen. Für Pädagogel gibt es nur ihre (Lehr-)Meinung und Wahn, tertium non datur; sie können gar nichts anderes akzeptieren als ihre eigene vorgefasste Meinung, der sich das Gegenüber bedingungslos zu unterwerfen hat. Eine Kommunikation (im eigentlichen Sinne des Worts) mit Pädagogen ist daher schon dem Grunde nach ausgeschlossen; und alles Weitere sind nur noch taktische Fragen.

15. Die Lehrmeinung von Pädagogen (und Sozialer im weitesten Sinne des Wortes) ist alles andere als konsistent; das kann sie auch nicht sein, weil sie - qua Sozialkonstruktivismus - ja keine Faktenbasis haben darf. Sind sie mit einem knallharten Realisten und Logiker wie mir konfrontiert, dann ist es für sie erfahrungsgemäß äusserst schwierig ihreMeinung als alleingültig durchzusetzen, ohne dass ich nicht zumindest einen Selbstwiderspruch nachweisen kann, also eine rein logische Widerlegung fahre, die auch die sozialkonstruktivistische Weltanschauung gelten lassen muss. Faktenbasis haben sie auch nicht (die "Tatsachen", die ein Pädagogel zur Unterstützung heranziehen möchte, sind in aller Regel nur Interpretationen einer hoch selektiven Datenbasis zweifelhafter Qualität); der einzige Ausweg für Pädagogen ist es also, erst einmal Dominanz über das Gegenüber herzustellen, aus der sie dann ihre Autorität abzuleiten pflegen. Jemand, der seine "Autorität" auf physische Dominanz gründet, kann aber auch in seiner eigenen Anschauung gar nicht als gleichwertig angesehen werden. Die Pädagogin hatte gar keine Angst vor Waffen; sie sieht Waffen nur als Hindernis für ihre Dominanz herzustellen (und das ist sogar objektiv richtig!). Hätte ich den vorgeschlagenen "keine Angst"-Spruch gebracht, dann hätte diese Pädagogin Oberwasser, und von Diskussion kann keine Rede mehr sein; "Meinungsaustausch" bedeutet dann: Austausch der eigenen Meinung gegen die vorgefasste Meinung des Pädagogen (kurz: Gehirnwäsche).

16. Alles Recht beruht von vorn herein auf Gegenseitigkeit; das Mutualitätsprinzip ist sozusagen der Urgrund des Rechts, ohne den Recht in abstracto gar nicht denkbar wäre [7]. Eine der ichtigsten Erkenntnisse der Sozialkybernetik ist, dass valide Kommunikation nur in einer dominanzfreien Lage überhaupt zu Stande kommen kann; ist die Lage nicht dominanzfrei, dann gibt es a priori nur Scheinkommunikation. Als Eingangsvoraussetzung für einen "Meinungsaustausch" verlangen Pädagogen aller Art wie gezeigt, dass alle anderen die Dominanz der pädagogischen Lehrmeiner akzeptieren und sich ihr unterwerfen. Wer aber bereits als Eingangsvoraussetzung für einen "Dialog" die bedingungslose Unterwerfung des anderen verlangt (und das schon aufgrund seiner Weltanschauung sogar verlangen muss, um wenigstens logisch konsistent zu bleiben), der kann andere niemals als gleichwertige Partner sehen; daraus folgt mit zwingender Logik: Valide Kommunikation ist mit Pädagogen von vorn herein und objektiv unmöglich.

Anlässlich der "Wackersdorfer Schlachten" vor einem Viertel Jahrhundert hat das mein alter, im Dienst ergrauter BePo-Ausbilder einmal ganz drastisch gesagt: "Die einzige Kommunikationsform, die bei Pädagogen, Psychologen und allem and'ren Sozialg'schwerl überhaupt ankommt, die einzige angemessene Kommunikationsform, die sie mitkriegen, das ist also präventiv der Schlagstock in die Fresse; und meine Herren -: Das ist ein direkter Befehl!"

Ist nun klar warum Pädagogen stets gegen Waffen sind, die sie nicht selbst führen?


[1] So schon Hans Groß: System der Kriminalistik, Graz u.a. 1915
[2] Übersicht bei Thönnis & Nielsen: Richtig Vernehmen, Heidelberg: Kriminalistik Verlag 2002
[3] P. Lauster: Lassen Sie sich nichts mehr gefallen!, Reinbek: Rowohlt 1972
[4] Näheres dazu bei I. Eibl-Eibesfeldt: Biologie des menschlichen Verhaltens, 6.ed. München: Piper 2007
[5] Anders als im anglo-amerikanischen Rechtskreis des common law kommt es nach europäischem Recht nicht auf Motive, sondern prinzipiell nur auf die Handlung an: "Wer etwas tut und weis, was er da konkret tut, der will es auch" (J. Hruschka: Strafrecht, 2.ed. Berlin: WdeG 1988); die subjektiven Motivationen der Täterschaft sind dagegen von vorn herein unbeachtlich (§ 211 ist eine Ausnahme, die erst seit 1942 gilt).
[6] Personen unter 18 sind deshalb zwar Staats_angehörige_, aber keine Staats_bürger.
[7] Das Mutualitätsprinzip lässt sich übrigens nicht nur in menschlichen Gesellschaften nachweisen, sondern auch für Schimpansen (J. van Lawick-Goodall: Wilde Schimpansen, München 1978), und sogar für hörnertragende Säugetiere (I.Eibl-Eibesfeldt: Lehrbuch der Verhaltensforschung, 9.ed. München 2006). Insoweit ist das der Beweis für die Existenz des Naturrechts; streitig kann jetzt nur noch sein, was alles dazu zählt und was nicht.
[8] Erstmals in P.Berger & Th. Luckman: The Social Construction of Reality, New York 1969
[9] R.Tölle: Psychiatrie, 9.ed. 2008, S.182f



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