ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
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- From: "Oliver T. Vaillant" <o.t_vaillant AT yahoo.de>
- To: Kilian Wied <K_Wied AT gmx.de>, Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff
- Date: Thu, 22 Mar 2012 11:48:55 +0000 (GMT)
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
>Begründung war in UK und auch in Deutschland ja die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Die _offizielle_ Begründung (die nicht unbedingt mit der _tatsächlichen_ Motivation der "politischen Klasse" übereinstimmt). Ich bin selbst Kriminalist und weiss aus Erfahrung, dass Waffenkriminalität in Deutschland vor allem ein Phänomen der Jungerwachsenen ist (21 bis 25); bewaffnete Kriminelle in jugendlichem Alter (14-18) sind dagegen äusserst selten, es ist also kaum etwas da, was zu bekämpfen wäre, und auf den britischen Inseln ist das ganz ähnlich.
>... nehme ich "der Politik" den guten Willen durchaus ab
...
Ich nicht, grundsätzlich nicht; dazu O-Ton Merkel: "Es läuft eigentlich ja ganz gut - aber wir müssen natürlich alles noch stärker kontrollieren."
Ausserdem: gut "gemeint" ist das logische Gegenteil von "gut _gemacht_"; den erfahrungsgemäß größten Schaden richten stets diejenigen an, die "nur das Beste wollten" (Gutmenscher u.a. wohlmeinende Schwachköpfe).
>So rein aus dem Bauch heraus ergibt es ja durchaus Sinn, Waffen und
gefährliche Gegenstände gerade aus dem Umfeld von Kindern und
Jugendlichen entfernen zu wollen, damit diese nicht auf dumme Gedanken
kommen.
Nein, das macht keinen Sinn, auch nicht "aus dem Bauch heraus". So genannte "Dumme Gedanken" von Jugendlichen sind in aller Regel nichts anderes als eine Kombination aus Mangel an Erfahrung und Gedankenlosigkeit. Aus _allen_ Untersuchungen des wisenschaftlichen Diensts beim bay. LKA geht eindeutig hervor, dass der "jetzt-g'rad-extra-Effekt" gerade bei Waffen besonders stark ausgeprägt ist (wer hat als Zehnjähriger _nicht_ Cowboy gespielt?); entfernt man nun das Objekt der Neugier ganz aus der Reichweite von Jugendlichen, dann führt das zwangsläufig zu "explorativer Aggression" - und dann wird's erst wirklich gefährlich (spätestens mit 15). Weiter ergibt sich aus den Versicherungsstatistiken, dass die Unfallrate mit Waffen umgekehrt proportional ist zur Erfahrung und dem Alter, in dem die erste _richtige_ Waffe dem Jugendlichen anvertraut wurde, m.a.W.: Wer schon als Kind mit Waffen vertraut war, der geht
später besonders verantwortungsvoll damit um.
Nun ja - vielleicht bin ich da befangen, denn ich bin bei einem Volk aufgewachsen, in dem man traditionell die erste scharfe Schusswaffe schon mit _sieben_ Jahren erhält (meine erste Büchse war ein cal. .56, uralt, doch auf 60 m treff' ich damit ein Karnickel). Ein Deutscher wird sich das wohl nicht vorstellen können, aber dort gibt es so gut wie _gar_keine_Unfälle mit Schusswaffen! (und sehr viel weniger Kriminalität)
>>Danach wird dann gelten: alles, was nicht explitz erlaubt ist, gilt von "Rechts" wegen als verboten und ist strafbar.
>
> Das wiederum halte ich für etwas weit her geholt.
>
> Das wiederum halte ich für etwas weit her geholt.
Warum wurden dann die einschlägigen LKA-Studien bezüglich der
_zu_erwartenden_Auswirkungen der Verschärfungen im Waffenrecht amtlich als "Verschlussache-Vertraulich" kategorisiert? (Ich glaub', das nennt man "postmoderne" "Wissen"schaft, die "strategische" Ergebnisse erbringen soll).
Die Strategie doch ist seit mehr als 30 Jahren klar und eindeutig zu erkennen: Haupt-"Begründung" der Hoplophoben lautet: "Die _brauchen_ keine Waffen!"
Beispiele: "Die Leute brauchen keine Baseballschläger - sie können ja auch Fußball spielen" und "was soll der Schießsport - Kegeln ist doch viel gesünder, und Biathlon ist doch reiner Machismo" (gestern gehört - allen Ernstes vom hiesigen OberSozPäd so gebracht, und der ist gerade _keine_ Ausnahme, sondern vertritt den "mainstream").
Wer nur haben darf, was er auch "braucht" (wohlgemerkt: nach Ansicht der Machthaber "braucht"!), der hat gar keine eigenen Rechte mehr, sondern ist nur noch Teil eines
geführten Kollektivs. Dass genau diese Zwangsintegration auch beabsichtigt ist, ergibt sich schon aus dem dänischen Beispiel; dort darf richtige _Küchenmesser_ nur haben, wer gelernter Koch ist _und_ auch als solcher arbeitet; das Messersortiment für Haushalte ist explizit beschränkt und darf nicht in den öffentlichen Raum mitgenommen werden (wer dort legal ein Küchenmesser kauft und nach Hause trägt, der macht sich jedenfalls nach dem Wortlaut des dänischen Gesetzes unter allen Umständen strafbar!). In Dänemark wurden schon Zimmerer verurteilt, weil sie während der Brotzeit ihr Handwerkszeug (scharfe Stechbeitel u.ä. Holzwerkzeuge, die gelten dort auch schon als "Waffen") gerade nicht weggeschlossen hatten, sondern weiter am Gürtel hängen ließen (wo sie bei der Arbeit am Dachstuhl ja nicht stören, aber immer zur Hand sind und nicht verloren gehen). In Dänemark begründet bereits der nicht weiter konkretisierte Verdach, ein "Messer
oder einen gefährlichen Gegenstand" bei sich zu haben, das "Recht" der dänischen Polizei zur "vorbeugenden Durchsuchung der Person und ihrer Wohnung" - was mit dem logisch unsinnigen Ausdruck "vorbeugender Durchsuchung" gemeint ist?: pure Schikane-Maßnahmen.
Die Sache mit dem Bleistiftstummel in GB weiss ich auch nur deshalb, weil ein Freund von mir wegen eben dieses Bleistiftstummels in der Hosentasche dort verhaftet wurde - dafür fasste er dann drei Monate unbedingt (jaa - wegen eines simplen Bleistiftstummels in der Hosentasche, ohne irgend eine kriminelle Absicht! Liegt vielleicht daran, dass er schwarzhaarig ist und Vollbart trägt). Bei den GB-Unruhen letztes Jahr in Glasgow, Edinborough u.a. wurde die Royal Army zu Hilfe gerufen; ihr _ausdrücklich_ erster Auftrag war, alle Privatpersonen zu entwaffnen, die noch _legal_ eine Waffe besaßen und sich ja gegen den Mob _selbst_ hätten wehren können (undenkbar, diese
Eigeninititive - wo kämen wir da hin); von den _illegalen_ Waffenbesitzern war im Einsatzbefehl _keine_ Rede. Beim Hurrikan "Katrina" 2005 genau das gleiche Bild: Als erster Auftrag die Entwaffnung der gesetzestreuen Bürger, doch sowohl alle lokalen Polizeibehörden wie auch die Louisiana National Guard haben sich glatt geweigert diesen Auftrag auszuführen (er verstößt gegen die Verfassung von Lousiana, die ein _Individualrecht_ auf Führen von Waffen kennt); George W. der II. beauftragte darauf hin die Söldnerfirma "Blackwater" mit der Entwaffnung - und _erst_danach_ gingen die Plündereien los, weil die Polizei eindeutig überlastet war, doch sich kein gesetzestreuer Bürger mehr selbst wehren konnte, und der Mob das auch _wusste_; diese Plünderein wiederum waren Rechtsgrund, in ganz Louisiana den Habeas Corpus Act zu suspendieren - und das war der eigentliche Zweck.
Kriminelle sind schon aus rein tatsächlichen
Gründen nun mal nicht zu
entwaffnen (Schwarzmarktpreise für Ostblock-Schusswaffen liegen
mittlerweile _unter_ den Preisen für legalen Erwerb! Makarow: 100 €,
Kalaschnikow: 600 €, Ceska Scorpion: 1200 €, als teuerstes die Dragunow:
2200 € Info stammt von der hiesigen Kripo); alle Verschärfungen von Waffengesetzen richten sich daher schon a priori gegen völlig gesetzestreue Bürger - und nur gegen diese! Die möglichst vollständige Entwaffnung auch, gerade und _nur_ der gesetzestreuen Bürger ist historisch nachweislich ein typisches Kennzeichen von Diktaturen - denn warum war Waffenrecht 1945 bis 1972 ausschließliche Ländersache? Weil nur zur Gefahrenabwehr gedacht und deshalb als _materielles_Polizeirecht_ ausschließlich Ländersache. Erst unter einer sozialpädagogisch geführte Regierung hat der Bund die Gesetzgebungsbefugnis an sich gezogen und dann ein früheres, 1945 durch allierten Kontrollratsbefehl aufgehobenes Gesetz dem Grunde nach wieder eingeführt: Das erste Reichs-Waffengesetz 1935 verbot als erstes Waffengesetz in Europa jedem eine Waffe zu haben, dar dafür "keinen Bedarf" hatte; was unter "Bedarf" zu verstehen sei, war dabei Ermessenssache. Dieses Gesetz
führte auch die erste Registrierungspflicht in Deutschland ein; seit dem ist auf den Meldeakten eines jeden legalen Waffeninhabers ein großes rotes "W" (was Vorteile hat, zieht ein Beamter den Vermerk, dann wird er erstaunlich höflich und meiner Erfahrung nach vor allem viel sachlicher!). Das Reichswaffengesetz hatte allerdings ein historisches Vorbild: Das Sowjetische Waffengesetz von 1925, und das wiederum beruht auf Abschnitt J des Handbuchs der Kommunistischen Revolution, das empfiehlt alle Waffeninhaber _unter_irgend_einem_Vorwand_ zu registrieren, um sie später leichter entwaffnen zu können - denn dann sind sie wehrlos und können deshalb leichter sozialisiert werden.
Wie oben gezeigt, _erzeugt_ die Totalentwaffnung der Bürger erst das Problem, das damit angeblich bekämpft werden soll - und damit etwas, das man in Sozialkybernetik als "Terror-Bindung" nennt - hier natürlich an die Machthaber! Ein direktes
Verbot aller Waffen für Privatpersonen ist in Deutschland verfassungsrechtlich nicht zulässig, denn es käme der Abschaffung des Menschenrechts der Notwehr gleich; damit wäre Art.2 Abs.2 GG verletzt (es würde direkt _durch_ Gesetz in in die Grundrechte Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit eingegriffen, nicht nur _aufgrund_ eines Gesetzes, wie es die Verfassung als einziges zulässt). Weiter würde Art.20 Abs.4 GG nur noch auf dem Papier stehen. Wenn ein direktes Verbot gegen die Verfassung verstößt, dann muss das auch für indirekte Verbote gelten; doch das schert die "politische Klasse" rein gar nicht (s. Waffen-Steuer).
Vor vier Wochen hatte ich dienstlich bei einer Sozialbeamtin zu tun; ziemlich zu Anfang des Gesprächs sagte sie:
"Wenn Sie eine Waffe! mitgebracht haben, dann schmeiß' ich Sie raus!!"
Hatte ich nicht; trotzdem konnte ich mir eine ganz einfache Frage
nicht verkneifen.
Ich fragte: "Wie mach'st das?"
Von: Kilian Wied <K_Wied AT gmx.de>
An: Oliver T. Vaillant <o.t_vaillant AT yahoo.de>; Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Gesendet: 10:28 Donnerstag, 22.März 2012
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff
Das mit dem offensive weapons act ist soweit korrekt wiedergegeben. Im deutschen WaffG gibt es ja leider auch die Tendenz, gefährliche Gegenstände aufzunehmen und mit (Führ)Verboten zu belegen, siehe $42a die Messer und Anscheinswaffen, die dort erfasst werden sind eben explizit keine Waffen.
>sie soll offenbar einen grundsätzlichen Umbau der Verfassung einleiten. Danach wird dann gelten: alles, was nicht explitz erlaubt ist, gilt von "Rechts" wegen als verboten und ist strafbar.
Das wiederum halte ich für etwas weit her geholt. Die Begründung war in UK und auch in Deutschland ja die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Und auch wenn mir das Wie absolut nicht passt (unter anderem eben, weil solche Verbote nicht zum gewünschten Ergebnis führen), nehme ich "der Politik" den guten Willen durchaus ab und halte daher nicht viel von solchen Theorien.
Empirische Beobachtung zeigen dann dass, das nicht funktioniert. Rationales Überlegen führt dann zu Theorien, warum das nicht funktioniert.
Leider sind sehr viele Gesetze, allen voran das WaffG eben aus dem Bauchgefühl heraus, bzw. nach dem "da muss man doch was tun" Reflex entstanden.
> ----- Ursprüngliche Nachricht -----
> Von: Oliver T. Vaillant
> Gesendet: 22.03.12 09:49 Uhr
> An: Mailingliste der AG Waffenrecht
> Betreff: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff
>
> Noch gefährlicher ist die Ausweitung des Waffenbegriffs ins Uferlose.
>
>
> In Dänemark gelten nicht nur Messer aller Art als "Waffen", sondern schon Zimmerer-Werkzeuge; wer kein Zimmerer bei der Arbeit ist und trotzdem solche Werkzeuge hat, macht sich dort strafbar.
>
> In GB gilt nach dem "offensive weapon act" schon _jeder_ Gegenstand als "Waffe", für den der Besitzer keine "plausible Erklärung" hat; die Beweislast (auch für die Plausibilität) liegt dabei beim Besitzer des Gegenstands. Nach dem gleichen Gesetz begründet schon die _Vermutung_ des Waffenbesitzes (solange sie zumindest noch denkmöglich ist) eine Durchsuchungsbefugnis _ohne_ Gerichtsbeschluss. Damit ist der _Habeas_Corpus_Act_ definitv aufgehoben.
>
>
> Als "Waffe" wurden dabei schon gewöhnliche Schlüsselbünde gezählt, und einmal sogar ein Bleistiftstummel von 2 inch Länge; Hintergrund:
>
> Im spätviktorianischen London wurde 1892 einmal eine Leiche gefunden, ohne dass die Todesursache offensichtlich war; bei der Obduktion fand sich dann in der linken Herzkammer ein Bleistiftstummel.
> Tatsächlich ist es möglich, einen Bleistift mit erstaunlich wenig Kraft bis ins Herz zu treiben, also gelten Bleistifte nach dem "offensive weapon act" ohne Weiteres als "Waffen" i.S.d.G., deren Mitführen Durchsuchung und Festnahme (auf unbegrenzte Zeit) begründet.
>
> Das ist kein Witz, sondern traurige Tatsache.
>
>
> Die Verschärfung der Waffengesetze soll offensichtlich nicht der Sicherheit dienen (dazu ist sie untauglich); sie soll offenbar einen grundsätzlichen Umbau der Verfassung einleiten. Danach wird dann gelten: alles, was nicht explitz erlaubt ist, gilt von "Rechts" wegen als verboten und ist strafbar.
>
> G*... Lou
- Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff, Kilian Wied, 22.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff, Katja Triebel, 22.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff, Stefan Daeubler, 22.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff, Katja Triebel, 22.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff, Susanne Putsche Dobert, 22.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff, Oliver T. Vaillant, 23.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff, Katja Triebel, 22.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff, Stefan Daeubler, 22.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff, Oliver T. Vaillant, 22.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff, Katja Triebel, 22.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff, laszloboehm, 23.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff, Kilian Wied, 23.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff, Oliver T. Vaillant, 23.03.2012
- [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff auf Pädagogik, Oliver T. Vaillant, 23.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff, Oliver T. Vaillant, 23.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff, Kilian Wied, 23.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff, Katja Triebel, 22.03.2012
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