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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff


Chronologisch Thread 
  • From: "Oliver T. Vaillant" <o.t_vaillant AT yahoo.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Cc: "wichtmaster AT boesewicht.org" <wichtmaster AT boesewicht.org>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff
  • Date: Fri, 23 Mar 2012 15:02:38 +0000 (GMT)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Ahoi Laszlo & Kilian,

auch wenn euer Vorwurf gegen mich zugegeben sehr gemäßigt ist (er klingt nur zwischen den Zeilen leicht an), muss ich suaviter in modo, fortiter in re doch erwidern; und da die eMails über die Liste kamen, wird auch auf der Liste erwidert.

Freitag, 23. März 2012 08:54 schrieb Laszlo <laszloboehm AT aol.com>
>ich kann deine Ausführungen schon nachvollziehen, bis auf die Seitenhiebe auf die Sozialpädagogen. [...] Mag sein, dass Du dich  mit meinen Berufskollegen ([...])  in ideologischen Gräben rumkämpfen musst, aber bitte...die Profession alleine kann es nicht sein.

Die Profession _allein_ ist es nicht; mir geht es eher um das _eindeutig_beobachtete_ Verhalten, das für SozPäd ganz typisch ist (noch typischer als für Lehrer), weil es nämlich schon in den Grundprinzipien der Pädagogik wurzelt. Meine Aversion gegen Sozialpädagogen ist zunächst einmal berufsbedingt; hierfür nur drei typische Beispiele:

1. Strafrechtliche Bewährungshelfer: Warum teilen Strafrichter (insb. Jugendrichter) einem Bewährungshelfer (der ja i.d.R. ein SozPäd ist) meist so viele auf Bewährung verurteilte Straftäter zu, dass er den einzelnen "Klienten" schon aus Zeitmangel gar nicht richtig betreuen kann? Ganz einfach, aus 20jähriger Erfahrung wissen sie: Je intensiver seine sozialpädagogische "Betreuung" ist, desto _schneller_ kommt der Rückfall. Der einzige nachgewiesene "positive" Erfolg der sozialpädagogischen Betreuung ist die Verminderung der "Perseveranz"; d.h. der Täter bleibt nicht mehr bei seiner kriminalistischen Sparte (Einbrecher, Rowdy, Messerstecher, Schläger etc.), sondern streut jetzt übers ganze Strafgesetzbuch.

2. Zivilrechtliche Betreuer (ex "Vormund"): Warum genehmigen "Betreuer" i.S.d. § 1896 BGB in aller Regel (meist telefonisch) die Behandlung insb. mit Neuroleptika, ohne dem "Betreuten" auch nur Gelegenheit zu geben sich in irgend einer Weise dazu zu äussern, auch und gerade dann, wenn die Beiden sich vorher nie gesehen haben? Ganz einfach: NL vermindern die psychische Widerstandsfähigkeit (alias "Renitenz"); sie führen bei den Behandelten zur Unfähigkeit, überhaupt einen Willen zu bilden, und erlauben dem "Betreuer" so, völlig unauffällig zu mutieren zum Bevormunder, ohne dass es irgend einem Dritten auffallen würde. Aus rein tatsächlichen Gründen bleibt unter Behandlung mit NL vom individuellen Selbstbestimmungsrecht der "Betreuten" nicht das Geringste mehr übrig (vgl. OLG Münster, Az. 3 U 50: Behandlung mit NL ist auch dann schon aus rein verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig, wenn der rechtlich einwilligungsfähige Patient in voller Kenntnis der Sachlage ausdrücklich zugestimmt haben sollte). Von der Vernichtung der Willensfähigkeit kommt auch der ausdruck "Klient" (von lat. "cliens", wörtlich "der Abhängige").

3. Sozialtherapie: Kernstück der Strafvollzugsreform in den 70ern sollte sein die "Sozialtherapeutische Anstalt", die langfristig alle konventionelle Freiheitsstrafen ersetzen sollte; weil es aber mehrere (sich gegenseitig meist ausschließende) Verfahren der Sozialtherapie gab, wurde diese Rechtsfolge zwar schon ins StGB inkorporiert, aber einstweilen (jedenfalls als zwingende Rechtsfolge) suspendiert, um erst einmal praktische Erfahrungen damit zu sammeln. Die definitve Einführung als zwingende Rechtsfolge wurde dann mehrfach verschoben, bis 1985 die "Sozialtherapeutische Anstalt" als Rechtsfolge wieder aus dem Gesetz gestrichen wurde. Der Grund dafür wahren die schlechten Erfahrungen: In den Versuchsanstalten wurden weit mehr als 2000 Straftäter aller Sorten behandelt, doch der einzige beobachtbare "Erfolg" der Sozialtherapie bestand darin, dass sich bei 30% der Behandelten eine handfeste Psychose entwickelt (und bei _allen_ Sozialtherapierten mindestens eine schwere Neurose). Dieses eindeutig beobachtete Ergebnis ist auch ohne Weiteres erklärbar: Eine "Neurose" ist - wie man schon seit den 50ern weiss - nichts anderes als die zwangsläufige Folge einer erzwungen Integration (wobei es völlig gleichgültig ist, wie diese Anpassung erzwungen wurde), und jede "Psychose", die nicht rein organisch bedingt, ist nur die quantitative Übersteigerung einer Neurose ins Pathologische.

4. Manipulanz: Schon mal den sozialpädagogischen Begriff der "passiven Agression" gehört? Eigentlich ist das eine sprachlogische Unmöglichkeit: der Begriff "Agression" kommt von lat. "agreddi", wörtlich "ich gehe heran"; ein "passives Herangehen" an was auch immer ist jedoch offensichtlich eine contradictio in adjecto, also schon aus rein logischen Gründen nur Unsinn. Gemeint ist damit jedoch, dass einer, der nicht so will wie sein "Betreuer", sich sozialpädagogischen Zumutungen entzieht, indem er konkrete Maßnahmen meist mit sehr kreativen Einfällen ins Leere laufen lässt, also diepädagogischen Maßnahmen konterkariert. Nach der ganz offiziellen Sprachregelung gilt folglich jeder, der sich nicht der "höheren Einsicht" des Betreuers beugt und sich nicht bevormunden lässt, _schon_allein_deswegen_ als agressiv. Diese Sprachregelung gilt auch in allen anderen Bereichen der Pädagogik, weshalb Pädagogen auch schon _von_Berufs_wegen_davon ausgehen _müssen_, sie seien im Besitz der allumfassenden, allein seelig machenden und daher prinzipiell für alle verpflichtenden "Wahrheit". Schon auf Grund dieser _deformation_professionel_ sind Pädagogen folglich genauso wenig diskussionsfähig wie Sektenprediger (darauf werde ich weiter unten sogleich zurück kommen, s.u. No.12 ff).

5. An den Lehrstühlen für experimentelle Psychologie der Unis Tübingen, Regensburg, Zagreb und Graz gab es vor ca. 20 Jahren ein sehr aufschlussreiches Experiment mit direktem Bezug zur Kriminalistik (Wahrnehmungs- und Aussagetreue): Einer Vielzahl höchst unterschiedlicher Personen (insgesamt waren es über 10.000) wurden in Rollenspiele gebracht und das Ganze gefilmt; danach wurden sie sorgfältig befragt und die Filme sachlich ausgewertet; danach wurde u.a. verglichen, in wie weit sich Aussage und objektiv erhobener Sachverhalt deckten. Wie auch erwartet waren mit weitem Abstand die besten aller Zeugen niemand anderes als Kinder zwischen 7 und 12 Jahren. Das Phänomen des "Eidetischen Gedächtnis" bei Kindern ist schon lange bekannt, und in diesem Alter sind sie auch schon Alt genug, um zu bemerken, was läuft, aber noch nicht so versozialisiert, dass sie ihre Beobachtungen interpretieren würden [1]. Am zweitbesten schnitten ab die Taxifahrer, was ja auch noch erklärbar ist. Am zweit-schlechtesten dagegen Pfarrer u.a. Personen geistlichen Standes, was zumindest nicht unplausibel erscheint. Wer aber hatte nur eine Übereinstimmung von Aussage und objektiver Realität von durchgehend (alle 104 Mitglieder dieser statistischen Klasse) _weniger_ als 5% ? Genau, die Sozialpädagogen. Die Schulmeister schnitten dagegen nur geringfügig besser ab, und das hatten sie ausschließlich den Lehrern naturwissenschaftlicher Fächer (Physik & Chemie) zu verdanken; ohne Naturwissenschaftler wären die Schulpädagogen genauso schlecht beim Beobachten und Wiedergeben wie die SozPäd.

6. Ich könnte weiter noch eine Unzahl von Beispielen anführen, in denen Sozialpädagogen insb. bei Vernehmungen von Kindern und Jugendlichen - subjektiv ganz ohne böse Absicht! - etwas in sie "hineingefragt" haben, was sich später insb. durch reinen Sachbeweis widerlegt wurde; trotz eindeutiger Widerlegung jedoch bleiben die "Vernommenen" regelmäßig bis heute bei den falschen Vorstellungen, die ihnen sozialpädagogisch induziert wurden. Falscherinnerungen der Zeugen (auch aus anderen Gründen) ist an sich schon eine große Gefahr für die Wahrheitsfindung in einem Kriminalverfahren, deshalb muss man auch sehr auf dessen Indizien achten. Noch bei _jedem_ Fall aber, bei dem ein SozPäd irgendwie die Finger drin hatte, konnten wir regelmäßig das Auftreten von Falscherinnerungen eindeutig beweisen; mittlerweile gibt es über dieses Problem der - wohlgemerkt: meist ohne jede Absicht! - sozialpädagogisch induzierten Gedächtnisverschiebung auch schon eine sehr reichhaltige Literatur [2]. (Das Phänomen erklärt sich aus einer wechselseitigen Einbindung.)

7. Seit einiger Zeit gibt es auch so genannte "Anti-Agressions-Trainings" nicht nur für straffällig gewordene Jugendliche, sondern auch und gerade für ganz normale Kinder; ein typisches Beispiel dafür ist das "Programm Faustlos", das präventiv eine Verhaltenseinschränkung bewirkt. Sein Prinzip ist eigentlich recht simpel: Die Kids werden in Gruppen gebracht, wo sie unter Aufsicht eines oder mehrerer SozPäd alle möglichen Gewaltlagen theoretisch erörtern und dann mögliche Lösungen finden sollen. Auch wenn schon alle relevanten Punkte gebracht und alle sachlichen Fragen eigentlich schon geklärt sind, halten die SozPäds die "Diskussion" dann so lange am leben - insoweit sind sie ausgesprochene "Diskussions-Besamer" - bis die Kids zum (einzig zulässigen!) Schluss kommen, die "richtige" Lösung des Problems sei es, "einen Betreuer zu holen". Das ist die _einzige_ "Lösung", die SozPäds akzeptieren; in allen anderen Fällen werden die Kinder nicht entlassen und müssen weiter "diskutieren". Wie hier auch sehr schlichte Gemüter erkennen dürften ist unvermeidliche Folge eines solchen "Trainings", die Kinder darauf zu dressieren bei _jedem_ auftauchenden Problem zuerst einmal Hilfe von anderen, insbesondere bei _Vorgesetzten_ zu suchen, m.a.W.: Anti-Agressions-Training ist _Erziehung_zur_Unterwerfung_und_Hilflosigkeit.

8. Prof. Peter Lauster (Uni Tübingen), hat schon vor etlichen Jahren seine "Theorie des Sozialen Engagements" veröffentlicht [3]; wie seitdem alle - ausnahmslos alle! - wissenschaftlichen Studien zu dieser Frage eindeutig bewiesen [4], hat er mit seiner Theorie auch völlig Recht gehabt. Nach Prof. Lauster sind "Sozial Engagierte" pointiert gesagt vor allem solche Leute, die zwar den "Willen zur Macht" haben (im Sinne von F. Nietzsche), also Herrschaft über andere ausüben wollen, einerseits, die aber zugleich andererseits nicht genügend Grips haben um etwas aufzubauen, was ihre Macht rational legitimieren könnte; also suchen sich "Sozial Engagierte" regelmäßig vor allem Berufsfelder aus, in denen sie auf noch unfähigere Menschen treffen, die sie dann nach ihrem Belieben gängeln und schurigeln können. Meine eigenen Erfahrungen (auch und gerade als Schwerbehinderter) entsprechen exakt dieser Theorie. Unter "Betreuten" übereinstimmend gelten die "Betreuer" ganz allgemein als "herrschsüchtige, krypto-kriminelle Sadisten". 
Als Kriminalist bestreite ich nur das "krypto-".

9. Das Ziel jeder sozialpädagogischen Arbeit besteht erklärtermaßen darin, andere zu richtigem Verhalten zu veranlassen, mindestens aber die Häufigkeit von richtigem Verhalten zu erhöhen und im Gegenzug die Häufigkeit von falschem Verhalten zu vermindern; das Wesen der Sozialpädagogik ist also nichts anderes als die Erziehung der Gesellschaft (eigentlich eine Tautologie, Sozialpädagoge heisst ja wörtlich "Gesellschaftserzieher"), und auf die Mittel und Methoden dieser Erziehung kommt es jedenfalls für unseren Begriff der Sozialpädagogik hier gar nicht an. Man kenn eine Gesellschaft allerdings nicht in abstracto erziehen; wer da de facto erzogen wird, das können immer nur ihre Mitglieder sein.
Ein "Bürger" im juristischen Sinn ist _per_definitionem_ eine natürliche Person, die keinerlei Erziehungsgewalt mehr unterliegt [6]; schon der Versuch einen Bürger in irgend einer Weise zu erziehen verstößt folglich _per_se_ gegen seine Bürgerrechte, und für die Rechtswidrigkeit dieser Erziehung kommt es auf subjektive Motive des Erziehers überhaupt nicht an [5].

Bürger dürfen also schon aus verfassungsrechtlichen Gründen unter gar keinen Umständen erzogen werden, insoweit ist schon der Versuch strafbar (§ 240 StGB u.a.).
Der Beruf des Sozialpädagogen besteht _per_definitionem_ und im Wesentlichen darin, angeblich mündige Bürger zu erziehen.

Daraus folgt mit zwingender Logik: _________________  [hier Antwort eintragen]

So viel zur "Profession" der SozialPädagogen


Am 9:24 Freitag, 23.März 2012 schrieb Kilian Wied <K_Wied AT gmx.de>

>Der Punkt ist aber, und jetzt wird’s interessant, ich verstehe, warum Menschen da anderer Meinung sind. Und akzeptiere sie trotzdem als vollwertigen Dialogpartner.
>Will ich die Leute dann überzeugen? Klar, ich bin ein notorischer Klugscheißer.
>Kann ich meinen Standpunkt rational begründen? Ich denke schon.
>Werde ich alle oder auch nur die meisten überzeugen? Eher nicht.

10. Einverstanden, das halte ich im Prinzip ganz genau so. Dialog beruht jedoch auf Gegenseitigkeit; wer als gleichwertiger Dialogpartner akzeptiert werden will, der muss zunächst einmal den anderen als solchen akzeptieren. Das Anerkennen bedeutet aber zu allererst einmal: Den anderen _ausreden_lassen_ und _zuhören_ ohne ihm dazwischen zu quatschen; das ist die absolute Minimalbedingung, ohne die ein Dialog gar nicht denkbar wäre.

Wer häufiger mit Pädagogen zu tun hat, der weiss aus Erfahrung, dass es genau daran hakt. Pädagogen (und schwer Pädagogisierte) erkennt man auch und gerade bei Zufallskontakten in "freier Wildbahn" vor allem daran, dass Pädagogen es nicht fertig bringen den anderen ausreden zu lassen. Zählt mal nach (Tonband-Mittschnitt o.ä.), bis der Pädagogel dazwischen quasselt, da sind es immer genau 12 Silben. Interessant wird es jedoch, wenn der Pädagogel gezwungen ist still zu sein (etwa vor Gericht oder aus "taktischen" Gründen ;) zwinkern): Wie wir bei den schon erwähnten Wahrnehmungs-Experimenten (s.o. No.5) eindeutig feststellen konnten, sind in aller Regel fast alle Pädagogen ausserstande etwas zu erfassen, was über 12 Silben hinaus geht. Welcher auch nur einigermaßen komplexe Sachverhalt aber lässt sich in genau 12 Silben schildern _und_ rational begründen? Ganz sicher nicht die Waffenfragen! Wer seine Meinung rational begründen will, der ist darauf angewiesen, dass der andere überhaupt zuhört; und genau daran fehlt es in allen Spielarten der Pädagogelei.

11. Oben wurde schon die äusserst schlechte Wahrnehmungsleistung pädagogischer Zeugen erwähnt ; aus vielen anderen Kripo-Studien ergibt sich weiter, dass bei Pädagogen vor allem ein bestimmtes Merkmal einheitlich besonders stark ausgeprägt ist: Pädagogel sind durchwegs und weit gehend _sachblind; sie sehen die Fakten nur dann, wenn man sie ihnen ganz brutal unter die Nase reibt (und selbst dann auch nicht immer). Insoweit haben sie einen Erkenntnishorizont mit einem Radius nahe Null, und das ist der pädagogische Standpunkt. Diese Erkenntnis ist mittlerweile so weit verbreitet, dass jeder, der gezwungen ist mit Pädagogeln zu verkehren, sie nur noch mit Fakten ganz einfach erschlägt.

12. Am 9:24 Freitag, 23.März 2012 schrieb Kilian Wied <K_Wied AT gmx.de>
>
>Nicht übel nehmen, aber: Meinst du, dass ist die Grundlage für ein sachliches Gespräch?
>Klar war das ein dämlicher Spruch von ihr.
>Zu einer Provokation gehören aber immer zwei.
>Ein einfaches: keine Angst, ich habe keine dabei, wäre vielleicht nicht so cool gewesen wie der Spruch, wahrscheinlich aber zielführender.

12. Grund für diese pädagogische Faktenblindheit ist schon die philosophische Basis der Pädagogik; erklärtermaßen ist der philosophischer Ausgangspunkt dieser "Wissenschaft" der so genannte Sozialkonstruktivismus.
Diese "Philosophie" - oder sagen wir besser Ideologie - behauptet glatt, es gäbe überhaupt keine objektive Realität; alles, was wir wahrnehmen, sei physische Folge gesellschaftlich anerkannter Interpretationen, m.a.W.: Durch gesellschaftliche Anerkennung würde die Realität erst geschaffen.[8] Für einen Pädagogel gibt es also gar keine unabhängige Realität, sondern nur Interpretationen von anderen Interpretationen - im pädagogischen Weltbild gibt es keine objektiven Fakten, und deshalb ist ein Pädagogel auch mit völlig eindeutigen Sachbeweisen niemals zu überzeugen, egal worum es auch geht. Ganz deutlich: Realist und Pädagogel haben schon _per_definitionem_ keinerlei gemeinsame Diskussionsbasis; ein rationaler Diskurs mit Pädagogen ist daher schon prinzipiell ausgeschlossen.

13. Aus diesem pädagogischen Weltbild resultiert auch der psychiatrische Wahn-Begriff, der am relativ deutlichsten definiert ist bei R. Tölle, derzeit der psychiatrische Mainstream-Guru in Sachen Wahnkrankheit:
    "Wahn bedeutet nicht, dass der Patient zu viel glaubt; Wahn bedeutet vielmehr, dass der Patient in der zwischenmenschlichen Begegnung nicht genug glaubt und vertraut, und deswegen der dinglichen Realität verhaftet bleibt."[9]
Der Pleonasmus "dingliche Realität" ist eine stehende Redewendung der Sozialwissenschaften, mit der gemeint ist die Gesamtheit aller objektiv beobachtbaren Tatsachen; wer also dem Psychater widerspricht und seinen Widerspruch mit beobachtbaren Tatsachen begründet, der gilt schon deswegen als "Wahnkrank". Streng genommen braucht es auch gar keinen Widerspruch zu geben; wer genau das gleiche sagt wie der Psychiater, das aber nur tut, weil er z.B. handfeste Sachbeweise für seine Auffassung hat (anstatt zu "glauben und vertrauen"), der gilt auch bei inhaltlich gleichen Aussagen als wahnkrank (sic). Die psychiatrische Lehrbuch-Definition gilt auch für die Pädagogik.

14. Wie gezeigt gehen Pädagogel aller Arten schon prinzipiell davon aus, schon im Besitz der alleinigen, prinzipiell für alle verpflichtenden "Wahrheit" zu sein (s.o. No.4); eine objektive Wahrheit ist für Pädagogel gar nicht denkbar. So erklärt sich auch die sehr häufige Beobachtung, dass Pädagogel jede Information ablehnen - z.T. sogar abwehren -, die ihre schon vorhandene Meinung auch nur in Frage stellen könnte. Das ist wiederum der Grund für das ständige, typische dazwischenquatschen - auf Grund seiner pädagogischen Ausbildung muss ein Pädgogel davon ausgehen, dass er alles schon weiss, oder genauer: dass er von vorn herein, nur weil er Pädagoge ist, immer alles schon besser weiß als sein Gegenüber. Pädagogen können ausbildungdbedingt die Meinungen, ja nicht einmal die Informationen von nicht-Pädagogen als gleichwertig anerkennen, ja noch nicht einmal als Meinung anerkennen. Für Pädagogel gibt es nur ihre (Lehr-)Meinung und Wahn, tertium non datur; sie können gar nichts anderes akzeptieren als ihre eigene vorgefasste Meinung, der sich das Gegenüber bedingungslos zu unterwerfen hat. Eine Kommunikation (im eigentlichen Sinne des Worts) mit Pädagogen ist daher schon dem Grunde nach ausgeschlossen; und alles Weitere sind nur noch taktische Fragen.

15. Die Lehrmeinung von Pädagogen (und Sozialer im weitesten Sinne des Wortes) ist alles andere als konsistent; das kann sie auch nicht sein, weil sie - qua Sozialkonstruktivismus - ja keine Faktenbasis haben darf. Sind sie mit einem knallharten Realisten und Logiker wie mir konfrontiert, dann ist es für sie erfahrungsgemäß äusserst schwierig ihreMeinung als alleingültig durchzusetzen, ohne dass ich nicht zumindest einen Selbstwiderspruch nachweisen kann, also eine rein logische Widerlegung fahre, die auch die sozialkonstruktivistische Weltanschauung gelten lassen muss. Faktenbasis haben sie auch nicht (die "Tatsachen", die ein Pädagogel zur Unterstützung heranziehen möchte, sind in aller Regel nur Interpretationen einer hoch selektiven Datenbasis zweifelhafter Qualität); der einzige Ausweg für Pädagogen ist es also, erst einmal Dominanz über das Gegenüber herzustellen, aus der sie dann ihre Autorität abzuleiten pflegen. Jemand, der seine "Autorität" auf physische Dominanz gründet, kann aber auch in seiner eigenen Anschauung gar nicht als gleichwertig angesehen werden. Die Pädagogin hatte gar keine Angst vor Waffen; sie sieht Waffen nur als Hindernis für ihre Dominanz herzustellen (und das ist sogar objektiv richtig!). Hätte ich den vorgeschlagenen "keine Angst"-Spruch gebracht, dann hätte diese Pädagogin Oberwasser, und von Diskussion kann keine Rede mehr sein; "Meinungsaustausch" bedeutet dann: Austausch der eigenen Meinung gegen die vorgefasste Meinung des Pädagogen (kurz: Gehirnwäsche).

16. Alles Recht beruht von vorn herein auf Gegenseitigkeit; das Mutualitätsprinzip ist sozusagen der Urgrund des Rechts, ohne den Recht in abstracto gar nicht denkbar wäre [7]. Eine der ichtigsten Erkenntnisse der Sozialkybernetik ist, dass valide Kommunikation nur in einer dominanzfreien Lage überhaupt zu Stande kommen kann; ist die Lage nicht dominanzfrei, dann gibt es a priori nur Scheinkommunikation. Als Eingangsvoraussetzung für einen "Meinungsaustausch" verlangen Pädagogen aller Art wie gezeigt, dass alle anderen die Dominanz der pädagogischen Lehrmeiner akzeptieren und sich ihr unterwerfen. Wer aber bereits als Eingangsvoraussetzung für einen "Dialog" die bedingungslose Unterwerfung des anderen verlangt (und das schon aufgrund seiner Weltanschauung sogar verlangen muss, um wenigstens logisch konsistent zu bleiben), der kann andere niemals als gleichwertige Partner sehen; daraus folgt mit zwingender Logik: Valide Kommunikation ist mit Pädagogen von vorn herein und objektiv unmöglich.

Anlässlich der "Wackersdorfer Schlachten" vor einem Viertel Jahrhundert hat das mein alter, im Dienst ergrauter BePo-Ausbilder einmal ganz drastisch gesagt: "Die einzige Kommunikationsform, die bei Pädagogen, Psychologen und allem and'ren Sozialg'schwerl überhaupt ankommt, die einzige angemessene Kommunikationsform, die sie mitkriegen, das ist also präventiv der Schlagstock in die Fresse; und meine Herren -: Das ist ein direkter Befehl!"

Ist nun klar warum Pädagogen stets gegen Waffen sind, die sie nicht selbst führen?


[1] So schon Hans Groß: System der Kriminalistik, Graz u.a. 1915
[2] Übersicht bei Thönnis & Nielsen: Richtig Vernehmen, Heidelberg: Kriminalistik Verlag 2002
[3] P. Lauster: Lassen Sie sich nichts mehr gefallen!, Reinbek: Rowohlt 1972
[4] Näheres dazu bei I. Eibl-Eibesfeldt: Biologie des menschlichen Verhaltens, 6.ed. München: Piper 2007
[5] Anders als im anglo-amerikanischen Rechtskreis des common law kommt es nach europäischem Recht nicht auf Motive, sondern prinzipiell nur auf die Handlung an: "Wer etwas tut und weis, was er da konkret tut, der will es auch" (J. Hruschka: Strafrecht, 2.ed. Berlin: WdeG 1988); die subjektiven Motivationen der Täterschaft sind dagegen von vorn herein unbeachtlich (§ 211 ist eine Ausnahme, die erst seit 1942 gilt).
[6] Personen unter 18 sind deshalb zwar Staats_angehörige_, aber keine Staats_bürger.
[7] Das Mutualitätsprinzip lässt sich übrigens nicht nur in menschlichen Gesellschaften nachweisen, sondern auch für Schimpansen (J. van Lawick-Goodall: Wilde Schimpansen, München 1978), und sogar für hörnertragende Säugetiere (I.Eibl-Eibesfeldt: Lehrbuch der Verhaltensforschung, 9.ed. München 2006). Insoweit ist das der Beweis für die Existenz des Naturrechts; streitig kann jetzt nur noch sein, was alles dazu zählt und was nicht.
[8] Erstmals in P.Berger & Th. Luckman: The Social Construction of Reality, New York 1969
[9] R.Tölle: Psychiatrie, 9.ed. 2008, S.182f


Von: Kilian Wied <K_Wied AT gmx.de>
An: 'Mailingliste der AG Waffenrecht' <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Gesendet: 9:24 Freitag, 23.März 2012
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff

Die Profession ists mit Sicherheit nicht. Ich kenne auch Lehrer, die Sportschiessen…
Und ich formuliere es vielleicht nochmal anders: Ranten kann ja ganz befreiend sein, ist aber im DIALOG eher nicht zielführend.
 
Als Teil der Partei (oder zumindest Teilnehmer in einer AG der Partei) finde ich es jetzt nicht sinnvoll, erst mal alle, die anderer Meinung sind, in die Hoblophobe, Gutmenschen, Die-haben-eh-keine-Ahnung Schublade zu stecken.
 
Wegen mir dürft ihr ab morgen Großkaliber mit Laserpointer in Vollauto auf dem Schiessstand schiessen. Oder mit Schalldämpfer und Nachsichtgerät nachts jagen gehen.
Bedürfnispflicht sehe ich auch kritisch, warum sollte sich ein Bürger rechtfertigen müssen, wenn er etwas besitzen will?
 
Der Punkt ist aber, und jetzt wird’s interessant, ich verstehe, warum Menschen da anderer Meinung sind. Und akzeptiere sie trotzdem als vollwertigen Dialogpartner.
Will ich die Leute dann überzeugen? Klar, ich bin ein notorischer Klugscheißer.
Kann ich meinen Standpunkt rational begründen? Ich denke schon.
Werde ich alle oder auch nur die meisten überzeugen? Eher nicht.
 
Hatte ich nicht; trotzdem konnte ich mir eine ganz einfache Frage nicht verkneifen.
Ich fragte: "Wie mach'st das?"
 
Nicht übel nehmen, aber: Meinst du, dass ist die Grundlage für ein sachliches Gespräch?
Klar war das ein dämlicher Spruch von ihr.
Zu einer Provokation gehören aber immer zwei.
Ein einfaches: keine Angst, ich habe keine dabei, wäre vielleicht nicht so cool gewesen wie der Spruch, wahrscheinlich aber zielführender.
 
 
 
Von: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von laszloboehm AT aol.com
Gesendet: Freitag, 23. März 2012 08:54
An: o.t_vaillant AT yahoo.de; ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff
 
Hi Lou!
 
ich kann deine Ausführungen schon nachvollziehen, bis auf die Seitenhiebe auf die Sozialpädagogen. Soz.Päd. zu sein ist genauso wenig schlecht wie LBW zu sein, und ich bin beides. Mag sein, dass Du dich  mit meinen Berufskollegen (wer ist denn der Ober Soz Päd hier?)  in ideologischen Gräben rumkämpfen musst, aber bitte...die Profession alleine kann es nicht sein...
 
Gruß
 
Laszlo

-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: Oliver T. Vaillant <o.t_vaillant AT yahoo.de>
An: Kilian Wied <K_Wied AT gmx.de>; Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Do, 22 Mrz 2012 2:06 pm
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff
   
>Begründung war in UK und auch in Deutschland ja die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
 
Die _offizielle_ Begründung (die nicht unbedingt mit der _tatsächlichen_ Motivation der "politischen Klasse" übereinstimmt). Ich bin selbst Kriminalist und weiss aus Erfahrung, dass Waffenkriminalität in Deutschland vor allem ein Phänomen der Jungerwachsenen ist (21 bis 25); bewaffnete Kriminelle in jugendlichem Alter (14-18) sind dagegen äusserst selten, es ist also kaum etwas da, was zu bekämpfen wäre, und auf den britischen Inseln ist das ganz ähnlich.
 
    >... nehme ich "der Politik" den guten Willen durchaus ab ...
 
Ich nicht, grundsätzlich nicht; dazu O-Ton Merkel: "Es läuft eigentlich ja ganz gut - aber wir müssen natürlich alles noch stärker kontrollieren."
 
Ausserdem: gut "gemeint" ist das logische Gegenteil von "gut _gemacht_"; den erfahrungsgemäß größten Schaden richten stets diejenigen an, die "nur das Beste wollten" (Gutmenscher u.a. wohlmeinende Schwachköpfe).
 
    >So rein aus dem Bauch heraus ergibt es ja durchaus Sinn, Waffen und gefährliche Gegenstände gerade aus dem Umfeld von Kindern und Jugendlichen entfernen zu wollen, damit diese nicht auf dumme Gedanken kommen.
 
Nein, das macht keinen Sinn, auch nicht "aus dem Bauch heraus". So genannte "Dumme Gedanken" von Jugendlichen sind in aller Regel nichts anderes als eine Kombination aus Mangel an Erfahrung und Gedankenlosigkeit. Aus _allen_ Untersuchungen des wisenschaftlichen Diensts beim bay. LKA geht eindeutig hervor, dass der "jetzt-g'rad-extra-Effekt" gerade bei Waffen besonders stark ausgeprägt ist (wer hat als Zehnjähriger _nicht_ Cowboy gespielt?); entfernt man nun das Objekt der Neugier ganz aus der Reichweite von Jugendlichen, dann führt das zwangsläufig zu "explorativer Aggression" - und dann wird's erst wirklich gefährlich (spätestens mit 15).  Weiter ergibt sich aus den Versicherungsstatistiken, dass die Unfallrate mit Waffen umgekehrt proportional ist zur Erfahrung und dem Alter, in dem die erste _richtige_ Waffe dem Jugendlichen anvertraut wurde, m.a.W.: Wer schon als Kind mit Waffen vertraut war, der geht später besonders verantwortungsvoll damit um.
 
Nun ja - vielleicht bin ich da befangen, denn ich bin bei einem Volk aufgewachsen, in dem man traditionell die erste scharfe Schusswaffe schon mit _sieben_ Jahren erhält (meine erste Büchse war ein cal. .56, uralt, doch auf 60 m treff' ich damit ein Karnickel). Ein Deutscher wird sich das wohl nicht vorstellen können, aber dort gibt es so gut wie _gar_keine_Unfälle mit Schusswaffen! (und sehr viel weniger Kriminalität)
 
    >>Danach wird dann gelten: alles, was nicht explitz erlaubt ist, gilt von "Rechts" wegen als verboten und ist strafbar.
    >
    > Das wiederum halte ich für etwas weit her geholt.
 
Warum wurden dann die einschlägigen LKA-Studien bezüglich der _zu_erwartenden_Auswirkungen der Verschärfungen im Waffenrecht amtlich als "Verschlussache-Vertraulich" kategorisiert? (Ich glaub', das nennt man "postmoderne" "Wissen"schaft, die "strategische" Ergebnisse erbringen soll).
 
Die Strategie doch ist seit mehr als 30 Jahren klar und eindeutig zu erkennen: Haupt-"Begründung" der Hoplophoben lautet: "Die _brauchen_ keine Waffen!"
Beispiele: "Die Leute brauchen keine Baseballschläger - sie können ja auch Fußball spielen" und "was soll der Schießsport - Kegeln ist doch viel gesünder, und Biathlon ist doch reiner Machismo" (gestern gehört - allen Ernstes vom hiesigen OberSozPäd so gebracht, und der ist gerade _keine_ Ausnahme, sondern vertritt den "mainstream").
 
Wer nur haben darf, was er auch "braucht"  (wohlgemerkt: nach Ansicht der Machthaber "braucht"!), der hat gar keine eigenen Rechte mehr, sondern ist nur noch Teil eines geführten Kollektivs. Dass genau diese Zwangsintegration auch beabsichtigt ist, ergibt sich schon aus dem dänischen Beispiel; dort darf richtige _Küchenmesser_ nur haben, wer gelernter Koch ist _und_ auch als solcher arbeitet; das Messersortiment für Haushalte ist explizit beschränkt und darf nicht in den öffentlichen Raum mitgenommen werden (wer dort legal ein Küchenmesser kauft und nach Hause trägt, der macht sich jedenfalls nach dem Wortlaut des dänischen Gesetzes unter allen Umständen strafbar!). In Dänemark wurden schon Zimmerer verurteilt, weil sie während der Brotzeit ihr Handwerkszeug (scharfe Stechbeitel u.ä. Holzwerkzeuge, die gelten dort auch schon als "Waffen") gerade nicht weggeschlossen hatten, sondern weiter am Gürtel hängen ließen (wo sie bei der Arbeit am Dachstuhl ja nicht stören, aber immer zur Hand sind und nicht verloren gehen). In Dänemark begründet bereits der nicht weiter konkretisierte Verdach, ein "Messer oder einen gefährlichen Gegenstand" bei sich zu haben, das "Recht" der dänischen Polizei zur "vorbeugenden Durchsuchung der Person und ihrer Wohnung" - was mit dem logisch unsinnigen Ausdruck "vorbeugender Durchsuchung" gemeint ist?: pure Schikane-Maßnahmen.
 
Die Sache mit dem Bleistiftstummel in GB weiss ich auch nur deshalb, weil ein Freund von mir wegen eben dieses Bleistiftstummels in der Hosentasche dort verhaftet wurde - dafür fasste er dann drei Monate unbedingt (jaa - wegen eines simplen Bleistiftstummels in der Hosentasche, ohne irgend eine kriminelle Absicht! Liegt vielleicht daran, dass er schwarzhaarig ist und Vollbart trägt). Bei den GB-Unruhen letztes Jahr in Glasgow, Edinborough u.a. wurde die Royal Army zu Hilfe gerufen; ihr _ausdrücklich_ erster Auftrag war, alle Privatpersonen zu entwaffnen, die noch _legal_ eine Waffe besaßen und sich ja gegen den Mob _selbst_ hätten wehren können (undenkbar, diese Eigeninititive - wo kämen wir da hin); von den _illegalen_ Waffenbesitzern war im Einsatzbefehl _keine_ Rede. Beim Hurrikan "Katrina" 2005 genau das gleiche Bild: Als erster Auftrag die Entwaffnung der gesetzestreuen Bürger, doch sowohl alle lokalen Polizeibehörden wie auch die Louisiana National Guard haben sich glatt geweigert diesen Auftrag auszuführen (er verstößt gegen die Verfassung von Lousiana, die ein _Individualrecht_ auf Führen von Waffen kennt); George W. der II. beauftragte darauf hin die Söldnerfirma "Blackwater" mit der Entwaffnung - und _erst_danach_ gingen die Plündereien los, weil die Polizei eindeutig überlastet war, doch sich kein gesetzestreuer Bürger mehr selbst wehren konnte, und der Mob das auch _wusste_; diese Plünderein wiederum waren Rechtsgrund, in ganz Louisiana den Habeas Corpus Act zu suspendieren - und das war der eigentliche Zweck.
 
Kriminelle sind schon aus rein tatsächlichen Gründen nun mal nicht zu entwaffnen (Schwarzmarktpreise für Ostblock-Schusswaffen liegen mittlerweile _unter_ den Preisen für legalen Erwerb! Makarow: 100 €, Kalaschnikow: 600 €, Ceska Scorpion: 1200 €, als teuerstes die Dragunow: 2200 € Info stammt von der hiesigen Kripo); alle Verschärfungen von Waffengesetzen richten sich daher schon a priori gegen völlig gesetzestreue Bürger - und nur gegen diese! Die möglichst vollständige Entwaffnung auch, gerade und _nur_ der gesetzestreuen Bürger ist historisch nachweislich ein typisches Kennzeichen von Diktaturen - denn warum war Waffenrecht 1945 bis 1972 ausschließliche Ländersache? Weil nur zur Gefahrenabwehr gedacht und deshalb als _materielles_Polizeirecht_ ausschließlich Ländersache. Erst unter einer sozialpädagogisch geführte Regierung hat der Bund die Gesetzgebungsbefugnis an sich gezogen und dann ein früheres, 1945 durch allierten Kontrollratsbefehl aufgehobenes Gesetz dem Grunde nach wieder eingeführt: Das erste Reichs-Waffengesetz 1935 verbot als erstes Waffengesetz in Europa jedem eine Waffe zu haben, dar dafür "keinen Bedarf" hatte; was unter "Bedarf" zu verstehen sei, war dabei Ermessenssache. Dieses Gesetz führte auch die erste Registrierungspflicht in Deutschland ein; seit dem ist auf den Meldeakten eines jeden legalen Waffeninhabers ein großes rotes "W" (was Vorteile hat, zieht ein Beamter den Vermerk, dann wird er erstaunlich höflich und meiner Erfahrung nach vor allem viel sachlicher!). Das Reichswaffengesetz hatte allerdings ein historisches Vorbild: Das Sowjetische Waffengesetz von 1925, und das wiederum beruht auf Abschnitt J des Handbuchs der Kommunistischen Revolution, das empfiehlt alle Waffeninhaber _unter_irgend_einem_Vorwand_ zu registrieren, um sie später leichter entwaffnen zu können - denn dann sind sie wehrlos und können deshalb leichter sozialisiert werden.
 
Wie oben gezeigt, _erzeugt_ die Totalentwaffnung der Bürger erst das Problem, das damit angeblich bekämpft werden soll - und damit etwas, das man in Sozialkybernetik als "Terror-Bindung" nennt - hier natürlich an die Machthaber! Ein direktes Verbot aller Waffen für Privatpersonen ist in Deutschland verfassungsrechtlich nicht zulässig, denn es käme der Abschaffung des Menschenrechts der Notwehr gleich; damit wäre Art.2 Abs.2 GG verletzt (es würde direkt _durch_ Gesetz in in die Grundrechte Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit eingegriffen, nicht nur _aufgrund_ eines Gesetzes, wie es die Verfassung als einziges zulässt). Weiter würde Art.20 Abs.4 GG nur noch auf dem Papier stehen. Wenn ein direktes Verbot gegen die Verfassung verstößt, dann muss das auch für indirekte Verbote gelten; doch das schert die "politische Klasse" rein gar nicht (s. Waffen-Steuer).
 
Vor vier Wochen hatte ich dienstlich bei einer Sozialbeamtin zu tun; ziemlich zu Anfang des Gesprächs sagte sie:
"Wenn Sie eine Waffe! mitgebracht haben, dann schmeiß' ich Sie raus!!"
 
Hatte ich nicht; trotzdem konnte ich mir eine ganz einfache Frage nicht verkneifen.
Ich fragte: "Wie mach'st das?"
 
G*... Lou & die Kriminalpiraten
 

Von: Kilian Wied <K_Wied AT gmx.de>
An: Oliver T. Vaillant <o.t_vaillant AT yahoo.de>; Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Gesendet: 10:28 Donnerstag, 22.März 2012
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff

Das mit dem offensive weapons act ist soweit korrekt wiedergegeben. Im deutschen WaffG gibt es ja leider auch die Tendenz, gefährliche Gegenstände aufzunehmen und mit (Führ)Verboten zu belegen, siehe $42a die Messer und Anscheinswaffen, die dort erfasst werden sind eben explizit keine Waffen.

>sie soll offenbar einen grundsätzlichen Umbau der Verfassung einleiten. Danach wird dann gelten: alles, was nicht explitz erlaubt ist, gilt von "Rechts" wegen als verboten und ist strafbar.

Das wiederum halte ich für etwas weit her geholt. Die Begründung war in UK und auch in Deutschland ja die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Und auch wenn mir das Wie absolut nicht passt (unter anderem eben, weil solche Verbote nicht zum gewünschten Ergebnis führen), nehme ich "der Politik" den guten Willen durchaus ab und halte daher nicht viel von solchen Theorien.


Empirische Beobachtung zeigen dann dass, das nicht funktioniert. Rationales Überlegen führt dann zu Theorien, warum das nicht funktioniert.

Leider sind sehr viele Gesetze, allen voran das WaffG eben aus dem Bauchgefühl heraus, bzw. nach dem "da muss man doch was tun" Reflex entstanden.




> ----- Ursprüngliche Nachricht -----
> Von: Oliver T. Vaillant
> Gesendet: 22.03.12 09:49 Uhr
> An: Mailingliste der AG Waffenrecht
> Betreff: [Ag-waffenrecht]  Ausweitung Waffenbegriff
>
> Noch gefährlicher ist die Ausweitung des Waffenbegriffs ins Uferlose.
>
>
> In Dänemark gelten nicht nur Messer aller Art als "Waffen", sondern schon Zimmerer-Werkzeuge; wer kein Zimmerer bei der Arbeit ist und trotzdem solche Werkzeuge hat, macht sich dort strafbar.
>
> In GB gilt nach dem "offensive weapon act" schon _jeder_ Gegenstand als "Waffe", für den der Besitzer keine "plausible Erklärung" hat; die Beweislast (auch für die Plausibilität) liegt dabei beim Besitzer des Gegenstands. Nach dem gleichen Gesetz begründet schon die _Vermutung_ des Waffenbesitzes (solange sie zumindest noch denkmöglich ist) eine Durchsuchungsbefugnis _ohne_ Gerichtsbeschluss. Damit ist der _Habeas_Corpus_Act_ definitv aufgehoben.
>
>
> Als "Waffe" wurden dabei schon gewöhnliche Schlüsselbünde gezählt, und einmal sogar ein Bleistiftstummel von 2 inch Länge; Hintergrund:
>
> Im spätviktorianischen London wurde 1892 einmal eine Leiche gefunden, ohne dass die Todesursache offensichtlich war; bei der Obduktion fand sich dann in der linken Herzkammer ein Bleistiftstummel.
> Tatsächlich ist es möglich, einen Bleistift mit erstaunlich wenig Kraft bis ins Herz zu treiben, also gelten Bleistifte nach dem "offensive weapon act" ohne Weiteres als "Waffen" i.S.d.G., deren Mitführen Durchsuchung und Festnahme (auf unbegrenzte Zeit) begründet.
>
> Das ist kein Witz, sondern traurige Tatsache.
>
>
> Die Verschärfung der Waffengesetze soll offensichtlich nicht der Sicherheit dienen (dazu ist sie untauglich); sie soll offenbar einen grundsätzlichen Umbau der Verfassung einleiten. Danach wird dann gelten: alles, was nicht explitz erlaubt ist, gilt von "Rechts" wegen als verboten und ist strafbar.
>
> G*... Lou


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