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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff


Chronologisch Thread 
  • From: "Kilian Wied" <K_Wied AT gmx.de>
  • To: "Oliver T. Vaillant" <o.t_vaillant AT yahoo.de>,"Mailingliste der AG Waffenrecht" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff
  • Date: Thu, 22 Mar 2012 10:28:03 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Das mit dem offensive weapons act ist soweit korrekt wiedergegeben. Im
deutschen WaffG gibt es ja leider auch die Tendenz, gefährliche Gegenstände
aufzunehmen und mit (Führ)Verboten zu belegen, siehe $42a die Messer und
Anscheinswaffen, die dort erfasst werden sind eben explizit keine Waffen.

>sie soll offenbar einen grundsätzlichen Umbau der Verfassung einleiten.
>Danach wird dann gelten: alles, was nicht explitz erlaubt ist, gilt von
>"Rechts" wegen als verboten und ist strafbar.

Das wiederum halte ich für etwas weit her geholt. Die Begründung war in UK
und auch in Deutschland ja die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Und auch wenn mir das Wie absolut nicht passt (unter anderem eben, weil
solche Verbote nicht zum gewünschten Ergebnis führen), nehme ich "der
Politik" den guten Willen durchaus ab und halte daher nicht viel von solchen
Theorien.

So rein aus dem Bauch heraus ergibt es ja durchaus Sinn, Waffen und
gefährliche Gegenstände gerade aus dem Umfeld von Kindern und Jugendlichen
entfernen zu wollen, damit diese nicht auf dumme Gedanken kommen.

Empirische Beobachtung zeigen dann dass, das nicht funktioniert. Rationales
Überlegen führt dann zu Theorien, warum das nicht funktioniert.

Leider sind sehr viele Gesetze, allen voran das WaffG eben aus dem
Bauchgefühl heraus, bzw. nach dem "da muss man doch was tun" Reflex
entstanden.




> ----- Ursprüngliche Nachricht -----
> Von: Oliver T. Vaillant
> Gesendet: 22.03.12 09:49 Uhr
> An: Mailingliste der AG Waffenrecht
> Betreff: [Ag-waffenrecht]  Ausweitung Waffenbegriff
>
> Noch gefährlicher ist die Ausweitung des Waffenbegriffs ins Uferlose.
>
>
> In Dänemark gelten nicht nur Messer aller Art als "Waffen", sondern schon
> Zimmerer-Werkzeuge; wer kein Zimmerer bei der Arbeit ist und trotzdem
> solche Werkzeuge hat, macht sich dort strafbar.
>
> In GB gilt nach dem "offensive weapon act" schon _jeder_ Gegenstand als
> "Waffe", für den der Besitzer keine "plausible Erklärung" hat; die
> Beweislast (auch für die Plausibilität) liegt dabei beim Besitzer des
> Gegenstands. Nach dem gleichen Gesetz begründet schon die _Vermutung_ des
> Waffenbesitzes (solange sie zumindest noch denkmöglich ist) eine
> Durchsuchungsbefugnis _ohne_ Gerichtsbeschluss. Damit ist der
> _Habeas_Corpus_Act_ definitv aufgehoben.
>
>
> Als "Waffe" wurden dabei schon gewöhnliche Schlüsselbünde gezählt, und
> einmal sogar ein Bleistiftstummel von 2 inch Länge; Hintergrund:
>
> Im spätviktorianischen London wurde 1892 einmal eine Leiche gefunden, ohne
> dass die Todesursache offensichtlich war; bei der Obduktion fand sich dann
> in der linken Herzkammer ein Bleistiftstummel.
> Tatsächlich ist es möglich, einen Bleistift mit erstaunlich wenig Kraft bis
> ins Herz zu treiben, also gelten Bleistifte nach dem "offensive weapon act"
> ohne Weiteres als "Waffen" i.S.d.G., deren Mitführen Durchsuchung und
> Festnahme (auf unbegrenzte Zeit) begründet.
>
> Das ist kein Witz, sondern traurige Tatsache.
>
>
> Die Verschärfung der Waffengesetze soll offensichtlich nicht der Sicherheit
> dienen (dazu ist sie untauglich); sie soll offenbar einen grundsätzlichen
> Umbau der Verfassung einleiten. Danach wird dann gelten: alles, was nicht
> explitz erlaubt ist, gilt von "Rechts" wegen als verboten und ist strafbar.
>
> G*... Lou





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