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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff


Chronologisch Thread 
  • From: Katja Triebel <katja AT triebel.de>
  • To: "Kilian Wied" <K_Wied AT gmx.de>
  • Cc: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff
  • Date: Thu, 22 Mar 2012 12:07:40 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Den guten Willen nehme ich den Gesetzesgebern ab.

Was jedoch heutzutage völlig fehlt, ist das Eingeständnis "gut gewollt
ist nicht gut gemacht" mit der Folge, dumme Sachen rückgängig zu
machen.

Das Führverbot, dass sich nicht nur auf freie Waffen und bestimmte
Messer bezieht, sondern auch Baseballschläger etc. betrifft, führte in
Berlin dazu, dass nach 2003 die Verstöße gegen das WaffG um 60%
anstiegen. Zudem sind 50% sogenannte Ersttäter.

Die Vermutung der GDP aus dem Jahr 2001 hat sich bewahrheitet.

Kriminelle führen nicht nur nur, sondern führen sogar verbotenen
Gegenstände wie Schlagringe, Butterflymesser etc. D.h. sie halten sich
an gar kein Gesetz.

Die Nichtkriminellen verstoßen wegen des Führverbots, was zu Anzeigen
und Rechtsverfahren führt. Beides belastet die Arbeit von Polizei und
Judikative ohne Sicherheitsgewinn.

Sogar die Linke, deren Waffenrechts-Experte F. Tempel ein Polizist
ist, hatte sich im Oktober 2010 bei unserem Besuch gegen das
Messer-Führverbot geäußert.


Habe diese Aussagen hier mal festgehalten mit Links:
http://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht/Themensammlung#Erwerb.2C_Besitz_und_F.C3.BChren_von_Messern


LG Katja


am Donnerstag, 22. März 2012 um 10:28 schrieben Sie:

>>sie soll offenbar einen grundsätzlichen Umbau der Verfassung
>>einleiten. Danach wird dann gelten: alles, was nicht explitz erlaubt
>>ist, gilt von "Rechts" wegen als verboten und ist strafbar.

> Das wiederum halte ich für etwas weit her geholt. Die Begründung
> war in UK und auch in Deutschland ja die Bekämpfung der
> Jugendkriminalität.

> Und auch wenn mir das Wie absolut nicht passt (unter anderem
> eben, weil solche Verbote nicht zum gewünschten Ergebnis führen),
> nehme ich "der Politik" den guten Willen durchaus ab und halte daher
> nicht viel von solchen Theorien.

> So rein aus dem Bauch heraus ergibt es ja durchaus Sinn, Waffen
> und gefährliche Gegenstände gerade aus dem Umfeld von Kindern und
> Jugendlichen entfernen zu wollen, damit diese nicht auf dumme
> Gedanken kommen.

> Empirische Beobachtung zeigen dann dass, das nicht funktioniert.
> Rationales Überlegen führt dann zu Theorien, warum das nicht
> funktioniert.

> Leider sind sehr viele Gesetze, allen voran das WaffG eben aus
> dem Bauchgefühl heraus, bzw. nach dem "da muss man doch was tun"
> Reflex entstanden.




>> ----- Ursprüngliche Nachricht -----
>> Von: Oliver T. Vaillant
>> Gesendet: 22.03.12 09:49 Uhr
>> An: Mailingliste der AG Waffenrecht
>> Betreff: [Ag-waffenrecht]  Ausweitung Waffenbegriff
>>
>> Noch gefährlicher ist die Ausweitung des Waffenbegriffs ins Uferlose.
>>
>>
>> In Dänemark gelten nicht nur Messer aller Art als "Waffen",
>> sondern schon Zimmerer-Werkzeuge; wer kein Zimmerer bei der Arbeit
>> ist und trotzdem solche Werkzeuge hat, macht sich dort strafbar.
>>
>> In GB gilt nach dem "offensive weapon act" schon _jeder_
>> Gegenstand als "Waffe", für den der Besitzer keine "plausible
>> Erklärung" hat; die Beweislast (auch für die Plausibilität) liegt
>> dabei beim Besitzer des Gegenstands. Nach dem gleichen Gesetz
>> begründet schon die _Vermutung_ des Waffenbesitzes (solange sie
>> zumindest noch denkmöglich ist) eine Durchsuchungsbefugnis _ohne_
>> Gerichtsbeschluss. Damit ist der _Habeas_Corpus_Act_ definitv
>> aufgehoben.
>>
>>
>> Als "Waffe" wurden dabei schon gewöhnliche Schlüsselbünde
>> gezählt, und einmal sogar ein Bleistiftstummel von 2 inch Länge;
>> Hintergrund:
>>
>> Im spätviktorianischen London wurde 1892 einmal eine Leiche
>> gefunden, ohne dass die Todesursache offensichtlich war; bei der
>> Obduktion fand sich dann in der linken Herzkammer ein
>> Bleistiftstummel.
>> Tatsächlich ist es möglich, einen Bleistift mit erstaunlich
>> wenig Kraft bis ins Herz zu treiben, also gelten Bleistifte nach
>> dem "offensive weapon act" ohne Weiteres als "Waffen" i.S.d.G.,
>> deren Mitführen Durchsuchung und Festnahme (auf unbegrenzte Zeit)
>> begründet.
>>
>> Das ist kein Witz, sondern traurige Tatsache.
>>
>>
>> Die Verschärfung der Waffengesetze soll offensichtlich nicht
>> der Sicherheit dienen (dazu ist sie untauglich); sie soll offenbar
>> einen grundsätzlichen Umbau der Verfassung einleiten. Danach wird
>> dann gelten: alles, was nicht explitz erlaubt ist, gilt von
>> "Rechts" wegen als verboten und ist strafbar.
>>
>> G*... Lou






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