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ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] Baseballschläger

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

[Ag-waffenrecht] Baseballschläger


Chronologisch Thread 
  • From: <charly.strolchi AT t-online.de>
  • To: <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Ag-waffenrecht] Baseballschläger
  • Date: 22 Mar 2012 12:54 GMT
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo Stefan!

Ich gebe jetzt mal die Version Bayern bzw. Oberfranken wieder. Es gibt geborene und gekorene Waffen, ein Baseballschläger ist weder das eine noch das andere, er ist ein Sportgerät welches ich auch zur Ausübung des Sports benötige. Er fällt nicht unter den §42a WaffG, da die Hiebwaffe klar definiert ist, und zwar durch die den Passus "...Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen herabzusetzen...", und dazu ist der Baseballschläger ebenso wenig gemacht worden wie ein Stuhlbein. Befestigt man jedoch an einem Stuhlbein einen Fangriemen und rundet das Bein ab um einen besseren Griff zu erzielen und mit dem Fangriemen das Stuhlbein besser halten zu können wäre man im Bereich der gekorenen Waffe. Die spielt aber auch nur beim StGB eine Rolle, denn dort werden auch gekorene Waffen als Waffen im Sinne diverser Paragrafen gesehen. Im Zweifelsfalle empiehlt es sich den entsprechenden Paragrafen des WaffG sowie die Erläuterungen zu kopieren und mitzuführen.

Gruß Uwe Weber 


Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

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