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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Baseballschläger

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Baseballschläger


Chronologisch Thread 
  • From: "Stefan Daeubler" <greatwhitehunter AT gmx.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Baseballschläger
  • Date: Thu, 22 Mar 2012 14:57:16 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

@Uwe
danke, meine Auskünfte an die Mitspieler waren bisher entsprechend. 

@alle
Wenn beispielsweise der Baseballschläger als Beleg für die Absurdität von Teilen des WaffR aufgeführt wird, sollte dann aber auch ein exakter Verweis auf Gesetz oder Verordnung stattfinden. Schnell wird die Arbeit der AG sonst anhand solcher, wenn auch kleiner, Ungenauigkeiten als populistisch oder absurd (vgl. Aussagen Trittin auf abgeordnetenwatch.de) diffamiert.
 

-------- Original-Nachricht --------
Datum: 22 Mar 2012 12:54 GMT
Von: charly.strolchi AT t-online.de
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: [Ag-waffenrecht] Baseballschläger

Hallo Stefan!

Ich gebe jetzt mal die Version Bayern bzw. Oberfranken wieder. Es gibt geborene und gekorene Waffen, ein Baseballschläger ist weder das eine noch das andere, er ist ein Sportgerät welches ich auch zur Ausübung des Sports benötige. Er fällt nicht unter den §42a WaffG, da die Hiebwaffe klar definiert ist, und zwar durch die den Passus "...Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen herabzusetzen...", und dazu ist der Baseballschläger ebenso wenig gemacht worden wie ein Stuhlbein. Befestigt man jedoch an einem Stuhlbein einen Fangriemen und rundet das Bein ab um einen besseren Griff zu erzielen und mit dem Fangriemen das Stuhlbein besser halten zu können wäre man im Bereich der gekorenen Waffe. Die spielt aber auch nur beim StGB eine Rolle, denn dort werden auch gekorene Waffen als Waffen im Sinne diverser Paragrafen gesehen. Im Zweifelsfalle empiehlt es sich den entsprechenden Paragrafen des WaffG sowie die Erläuterungen zu kopieren und mitzuführen.

Gruß Uwe Weber 



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Stefan Däubler 
Seestr. 31, OT Zernsdorf 
15712 Königs Wusterhausen 

Tel.: 03375 / 572 495 
Mobil: 0176 / 242 99 181 

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Reden ist unser Privileg. Wenn wir ein Problem haben, das wir nicht durch Reden lösen können, dann hat das alles keinen Sinn.
Mario Adorf 
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http://music.yahoo.com/videos/ZacBrownBand/Chicken-Fried--202143904




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