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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Baseballschläger

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Baseballschläger


Chronologisch Thread 
  • From: "Oliver T. Vaillant" <o.t_vaillant AT yahoo.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Baseballschläger
  • Date: Thu, 22 Mar 2012 13:49:23 +0000 (GMT)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo zusammen;

nicht lachen, aber laut BGH ist auch eine gewöhnliche Untertasse aus Porzellan u.U. eine "Waffe im Sinne des Gesetzes", nämlich spätestens "..dann, wenn sie sich in der Hand einer erzürnten Ehefrau" befindet -  das ist kein Witz, das Urteil (wg. gKV) ist allerdings schon aus den 50er Jahren. Wer sich mit so genannten "Behelfswaffen" auskennt, der weiss auch, dass es zwischen "Waffen" und "nicht-Waffen" keinen Wesensunterschied gibt; fast jeder Gegenstand lässt sich u.a. auch als "Waffe" verwenden; Beispiel: Rollt man eine ganz gewöhnliche Tageszeitung knallhart zusammen, so dass kaum mehr Luft zwischen den Seiten ist, und fixiert das ganze mit gewöhnlichem Klebeband, dann hat man einen Knüppel, der weit schwerer ist als ein Holzschlagstock - und auch noch handlicher. Anderes Beispiel: Ein Stück ganz gewöhnlicher Haushaltsseife in einem stabilen Strumpf wirkt erfahrungsgemäß weit durchschlagender als serienmäßige "Totschläger", fällt aber selbst bei "großer Filze" niemand auf (ausser uns Kriminalern vom 13.K).
Bitte NICHT ausprobieren - mit beiden kann auch eine 15jährige beliebig dicke Hirnschalen einschlagen, Seife schlägt sogar durch Standard-BePo-Helm durch.

Die definitorischen Tatbestände des WaffG stellen ab auf die subjektive Motivation des Herstellers, und die ist nun mal nicht beweisbar; also muss man irgend etwas in sein Verhalten hineininterpretieren. Jedes Gesetz aber, dessen "Definitionen" interpretationsbedürftig sind, ist schon deswegen ganz einfach Murks. Juristisch brauchbar zu definieren sind nur Schuss- und Blankwaffen; alles andere ist pseudojuristisches Kaderwelsch, mit dem so ziemlich jeder Gegenstand zur "Waffe" erklärt werden kann (was auch der Zweck des "Nebelsprech" ist). Auch darum ist das WaffG ein Entmündigungs- und Unterwerfungsgesetz.

G*... Lou


Von: "charly.strolchi AT t-online.de" <charly.strolchi AT t-online.de>
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Gesendet: 13:54 Donnerstag, 22.März 2012
Betreff: [Ag-waffenrecht] Baseballschläger

Hallo Stefan!

Ich gebe jetzt mal die Version Bayern bzw. Oberfranken wieder. Es gibt geborene und gekorene Waffen, ein Baseballschläger ist weder das eine noch das andere, er ist ein Sportgerät welches ich auch zur Ausübung des Sports benötige. Er fällt nicht unter den §42a WaffG, da die Hiebwaffe klar definiert ist, und zwar durch die den Passus "...Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen herabzusetzen...", und dazu ist der Baseballschläger ebenso wenig gemacht worden wie ein Stuhlbein. Befestigt man jedoch an einem Stuhlbein einen Fangriemen und rundet das Bein ab um einen besseren Griff zu erzielen und mit dem Fangriemen das Stuhlbein besser halten zu können wäre man im Bereich der gekorenen Waffe. Die spielt aber auch nur beim StGB eine Rolle, denn dort werden auch gekorene Waffen als Waffen im Sinne diverser Paragrafen gesehen. Im Zweifelsfalle empiehlt es sich den entsprechenden Paragrafen des WaffG sowie die Erläuterungen zu kopieren und mitzuführen.

Gruß Uwe Weber 

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Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht





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