Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Antrag zum BPT

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Antrag zum BPT


Chronologisch Thread 
  • From: laszloboehm AT aol.com
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Antrag zum BPT
  • Date: Mon, 12 Mar 2012 02:27:32 -0400 (EDT)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hi!
 
wenn Du die Mails von Oliver gelesen hast, vielleicht, da heisst es die Ösis haben einne derartige Regelung wegen Verfassungswidrigkeit abgeschafft.
Und dass bei uns Art. 20 GG wg. Verletzung des Willkürverbotes auch berührt ist.
 
Gruß
 
Laszlo

-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: Philipp Neumann <PhilippNeumann AT mtd-systems.de>
An: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Mo, 12 Mrz 2012 12:33 am
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Antrag zum BPT

Servus

Ja muss ich leider zustimmen.
Ich fands auch etwas erschreckend.

MFG
Phil

Am 11.03.2012, 22:53 Uhr, schrieb <laszloboehm AT aol.com>:

>
> HI!
>
> war beängstigend heute auf dem LPT By Vorbereitungstreffen, mit welcher  
> Untertänigkeit einiger der anwesenden Piraten anlassunabhängige  
> Kontrollen als Einschränkung der Grundrechte befürworteten, mit der  
> Begründung, dass Waffen was gefährliches sind und der Besitzer dann  
> gefälligst das hin zu nehmen hat, wenn er verdachtunabhängig überprüft  
> wird.
>
> Gruß
>
> Laszlo
>
>
>
>
>
>
> -----Ursprüngliche Mitteilung-----
> Von: Oliver T. Vaillant <o.t_vaillant AT yahoo.de>
> An: Mailingliste der AG Waffenrecht  
> <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
> Verschickt: So, 11 Mrz 2012 11:34 am
> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Antrag zum BPT
>
>
>
> Hallöchen,
>
>
> eine verdachts- und damit Auslöserer-unabhängige Kontrolle ist per  
> Definitionem willkürlich; das verstößt gegen das Willkürverbot, das im  
> Rechtsstaatsprinzip in  Art.20 GG enthalten ist.
> Im Klartext für juristische Laien bedeutet das: Kontrollen ohne einen  
> (wenn auch nur abstrakten) Verdacht sind auch dann verfassungswidrig,  
> wenn sie formal im Gesetz vorgesehen sind.
> In Österreich, dass die willkürlichen Kontrollen schon lange vor der BRD  
> eingeführt hat, wurden sie deswegen wieder abgeschafft.
>
>
> Noch deutlicher: Seit 2009 ist das Waffengesetz eindeutig  
> verfassungswidrig. In Deutschland besteht nur das Problem, dass man für  
> eine Verfassungsbeschwerde gegen ein förmliches Bundesgesetz eine so  
> genannte "eigene Beschwer" braucht (d.h. selbst verfassungswidrig  
> durchsucht worden sein muss und danach noch einen Nachteil haben muss),  
> weil man sonst schon formal gar nicht klagebefugt ist.
>
>
> Und jaaa - ich Hab' Jura studiert.
>
>
> G*... Lou
> Von: Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
> An: Mailingliste der AG Waffenrecht  
> <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
> Gesendet: 19:23 Dienstag, 6.März 2012
> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Antrag zum BPT
>
>
>
>
> Hallo,
>
> ich möchte wirklich darauf drängen den Absatz
>
> "Die Einschränkung des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung  
> (GG Art.13) durch verdachtsunabhängige und somit willkürliche Kontrollen  
> ist zurückzunehmen, weil durch diese uneffizienten Kontrollen die  
> Sicherheit und Ordnung in der Öffentlichkeit nicht nachweislich erhöht  
> wird."
>
> nicht wie von Dingo vorgeschlagen, zu ändern. Der Absatz hat so wie er  
> da steht eine klare Aussage. Mit der "weichen" Version kann ich mich  
> nicht identifizieren.
>
> Liebe Grüße
>
> Susanne
>
> Susanne Putsche Dobert
> echtsanwältin
> roatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan
> sterreich: Floridusgasse, 1210 Wien
> eutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim
>
> Am 06.03.2012 04:33, schrieb I.Enys Untra:
>
> Hallo,
>
> der letzte Satz ist mir etwas zu dick aufgetragen.
>
> Wie wäre es statt
>
> Code:
>
> Die Einschränkung des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung (GG  
> Art.13) durch verdachtsunabhängige und somit willkürliche Kontrollen ist  
> zurückzunehmen, weil durch diese uneffizienten Kontrollen die Sicherheit  
> und Ordnung in der Öffentlichkeit nicht nachweislich erhöht wird.
>
> mit
>
> Code:
>
> Bei verdachtsunabhängigen Kontrollen ist das Grundrecht auf  
> Unverletzlichkeit der Wohnung (GG Art.13) strikt zu beachten. In der  
> momentanen Form lehnen wir sie ab, weil sie willkürlich sind und durch  
> diese uneffizienten Kontrollen die Sicherheit und Ordnung in der  
> Öffentlichkeit nicht erhöht wird.
>
> Damit wäre der "GG-Hammer" entschärft (d.h., es wird nicht mehr als  
> "Waffenlobby-Hammerargument" wahrgenommen), die momentane Praxis aber  
> trotzdem klar abgelehnt. M.E. steigert das die Akzeptanz.
>
> 73
> Dingo
>
> PS: Wer sowieso schon auf  
> http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsfabrik ist,  
> könnte vielleicht einen Blick auf die anderen Anträge werfen und  
> entsprechend eine Unterstützung oder Gegnerschaft äußern?
>
> *  
> http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Satzungs%C3%A4nderung_004  

> und
> *  
> http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Satzungs%C3%A4nderung_004a
>
> ...betreffen uns direkt als AG und sollen helfen, daß unsere Ergebnisse  
> nicht am Ende "ad maioram dei gloriam" sind - abgesehen davon halte ich  
> "Checks and Balances" in der Partei für sehr wichtig.
>
> Vielleicht wollen sich Koordinatoren auch am Antrag beteiligen (=den  
> Antrag mitstellen)?
>
>
>


-- 
Philipp Neumann
Twitter: http://twitter.com/philmacfly
philmacfly AT jabber.ccc.de
-- 
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang