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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Antrag zum BPT

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Antrag zum BPT


Chronologisch Thread 
  • From: tomalavr AT aol.com
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de, o.t_vaillant AT yahoo.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Antrag zum BPT
  • Date: Mon, 12 Mar 2012 03:51:01 -0400 (EDT)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Heute verdachtsunabhängige Kontrollen für LWB.
Morgen verdachtsunabhängige Kontrollen für Computerbesitzer.
Sind denn Staatstrojaner, mitlesen von eMails, registrieren von
Handyverbindungen etwas anderes?

OK, der Computer- und Handybesitzer wird vor dem Erwerb von PC und
Handy nicht überprüft und muss auch keine Sachkunde nachweisen.

Grüße
Volker

-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: laszloboehm <laszloboehm AT aol.com>
An: o.t_vaillant <o.t_vaillant AT yahoo.de>; ag-waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: So, 11 Mrz 2012 10:54 pm
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Antrag zum BPT

HI!
 
war beängstigend heute auf dem LPT By Vorbereitungstreffen, mit welcher Untertänigkeit einiger der anwesenden Piraten anlassunabhängige Kontrollen als Einschränkung der Grundrechte befürworteten, mit der Begründung, dass Waffen was gefährliches sind und der Besitzer dann gefälligst das hin zu nehmen hat, wenn er verdachtunabhängig überprüft wird.
 
Gruß
 
Laszlo




-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: Oliver T. Vaillant &lt;o.t_vaillant AT yahoo.de&gt;
An: Mailingliste der AG Waffenrecht &lt;ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de&gt;
Verschickt: So, 11 Mrz 2012 11:34 am
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Antrag zum BPT

Hallöchen,


eine verdachts- und damit Auslöserer-unabhängige Kontrolle ist per Definitionem willkürlich; das verstößt gegen das Willkürverbot, das im Rechtsstaatsprinzip in  Art.20 GG enthalten ist.
Im Klartext für juristische Laien bedeutet das: Kontrollen ohne einen (wenn auch nur abstrakten) Verdacht sind auch dann verfassungswidrig, wenn sie formal im Gesetz vorgesehen sind.
In Österreich, dass die willkürlichen Kontrollen schon lange vor der BRD eingeführt hat, wurden sie deswegen wieder abgeschafft.


Noch deutlicher: Seit 2009 ist das Waffengesetz eindeutig verfassungswidrig. In Deutschland besteht nur das Problem, dass man für eine Verfassungsbeschwerde gegen ein förmliches Bundesgesetz eine so genannte "eigene Beschwer" braucht (d.h. selbst verfassungswidrig durchsucht worden sein muss und danach noch einen Nachteil haben muss), weil man sonst schon formal gar nicht klagebefugt ist.


Und jaaa - ich Hab' Jura studiert.


G*... Lou
Von: Susanne Putsche Dobert &lt;putsche AT hotmail.de&gt;
An: Mailingliste der AG Waffenrecht &lt;ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de&gt;
Gesendet: 19:23 Dienstag, 6.März 2012
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Antrag zum BPT


Hallo,

ich möchte wirklich darauf drängen den Absatz

"Die Einschränkung des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung (GG Art.13) durch verdachtsunabhängige und somit willkürliche Kontrollen ist zurückzunehmen, weil durch diese uneffizienten Kontrollen die Sicherheit und Ordnung in der Öffentlichkeit nicht nachweislich erhöht wird."

nicht wie von Dingo vorgeschlagen, zu ändern. Der Absatz hat so wie er da steht eine klare Aussage. Mit der "weichen" Version kann ich mich nicht identifizieren.

Liebe Grüße

Susanne
Susanne Putsche DobertRechtsanwältinKroatien: Batvaci 100, 52215 VodnjanÖsterreich: Floridusgasse, 1210 WienDeutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim
Am 06.03.2012 04:33, schrieb I.Enys Untra:
Hallo,

der letzte Satz ist mir etwas zu dick aufgetragen.

Wie wäre es statt

Code:

Die Einschränkung des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung (GG Art.13) durch verdachtsunabhängige und somit willkürliche Kontrollen ist zurückzunehmen, weil durch diese uneffizienten Kontrollen die Sicherheit und Ordnung in der Öffentlichkeit nicht nachweislich erhöht wird.

mit

Code:

Bei verdachtsunabhängigen Kontrollen ist das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (GG Art.13) strikt zu beachten. In der momentanen Form lehnen wir sie ab, weil sie willkürlich sind und durch diese uneffizienten Kontrollen die Sicherheit und Ordnung in der Öffentlichkeit nicht erhöht wird.

Damit wäre der "GG-Hammer" entschärft (d.h., es wird nicht mehr als "Waffenlobby-Hammerargument" wahrgenommen), die momentane Praxis aber trotzdem klar abgelehnt. M.E. steigert das die Akzeptanz.

73
Dingo

PS: Wer sowieso schon auf http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsfabrik ist, könnte vielleicht einen Blick auf die anderen Anträge werfen und entsprechend eine Unterstützung oder Gegnerschaft äußern?

* http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Satzungs%C3%A4nderung_004 und
* http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Satzungs%C3%A4nderung_004a

...betreffen uns direkt als AG und sollen helfen, daß unsere Ergebnisse nicht am Ende "ad maioram dei gloriam" sind - abgesehen davon halte ich "Checks and Balances" in der Partei für sehr wichtig.

Vielleicht wollen sich Koordinatoren auch am Antrag beteiligen (=den Antrag mitstellen)?



--
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https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht






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