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Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
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Re: [Ag-waffenrecht] Gebühr: Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 4, Eintrag 25
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- From: Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
- To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Gebühr: Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 4, Eintrag 25
- Date: Sat, 11 Feb 2012 18:14:14 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Hallo, ich stimme Guido zu. Zur Information ein Artikel von Herrn Dr. Stefan Braun. Der Artikel bezieht sich vornehmlich auf Baden-Würtemberg. Aus dem Artikel wird die Gesetzessystematik in Deutschland aber deutlich. Allerdings gibt es ein ganz neues Urteil vom Verwalt8ungsgericht Stuttgart, das die Gebühren für anlaßlose Kontrollen bestätigt. Vermutlich ein politisches Urteil. Den Wortlaut der Urteilsbegründung habe ich noch nicht. Liebe Grüße Susanne Susanne Putsche Dobert Rechtsanwältin Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim Am 11.02.2012 11:31, schrieb Guido Körber: Diese Diskussion ist sinnlos. Die Uberprüfungen sind nicht angemessen und bringen nichts, also sind sie nicht akzeptabel. Gebühren für so eine Maßnahme zu erheben lässt sich natürlich rechtlich irgendwie argumentieren, tatsächlich ist es aber politisch zumindest in einigen Bundesländern gewollt damit Legalwaffenbesitzer unter Druck zu setzen. Der Bremer Innensenator zumindest gibt das ganz offen zu. Es ist definitiv nicht akzeptabel, dass Gebühren erhoben werden um Leute dazu zu zwingen sich von ihrem Eigentum zu trennen. Am 11.02.2012 um 10:58 schrieb von tirpitz4: Du redest im Grunde einer Grundrechtseinschränkung das WortErklärtermaßen tue ich das in dem Fall nicht, deswegen besteht auch kein Bedarf hier eine Strohmanndiskussion über das für und wider von Hausbesuchen zu führen. Zumindest habe ich keinen Bedarf. Ich habe lediglich angemerkt, dass ich die Erhebung von Gebühren grundsätzlich für OK halte. Das sind zwei unterschiedliche Sachverhalte. Ich kann da trennen - du auch?Also ist das Auferlegen von Gebühren für etwas was dem geprüften nicht nutztTut mir leid, aber du phantasierst dir hier eine Argumentation zusammen. Natürlich können auch Gebühren für etwas erhoben werden, was dir nicht nützt:Quelle: http://www.waffenrechtslupe.de/gebuehr-fuer-waffenkontrolle-7237 Da die Gebührenerhebung vom Kläger verantwortlich veranlasst wurde, ist sie ihm zuzurechnen. Die für die Zurechnung erforderliche besondere Verantwortlichkeit folgt dabei aus der Pflichtenstellung des Klägers als Waffenbesitzer.-- Ag-waffenrecht mailing list Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht |
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