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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Gebühr: Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 4, Eintrag 25

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Gebühr: Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 4, Eintrag 25


Chronologisch Thread 
  • From: von tirpitz4 <von+tirpitz4 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Gebühr: Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 4, Eintrag 25
  • Date: Sat, 11 Feb 2012 09:58:42 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Du redest im Grunde einer Grundrechtseinschränkung das Wort
Erklärtermaßen tue ich das in dem Fall nicht, deswegen besteht auch kein Bedarf hier eine Strohmanndiskussion über das für und wider von Hausbesuchen zu führen. Zumindest habe ich keinen Bedarf. Ich habe lediglich angemerkt, dass ich die Erhebung von Gebühren grundsätzlich für OK halte. Das sind zwei unterschiedliche Sachverhalte. Ich kann da trennen - du auch?

Also ist das Auferlegen von Gebühren für etwas was dem geprüften nicht nutzt
Tut mir leid, aber du phantasierst dir hier eine Argumentation zusammen. Natürlich können auch Gebühren für etwas erhoben werden, was dir nicht nützt:

Quelle: http://www.waffenrechtslupe.de/gebuehr-fuer-waffenkontrolle-7237
Da die Gebührenerhebung vom Kläger verantwortlich veranlasst wurde, ist sie ihm zuzurechnen. Die für die Zurechnung erforderliche besondere Verantwortlichkeit folgt dabei aus der Pflichtenstellung des Klägers als Waffenbesitzer.




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