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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrecht RECHTSEXTREMISMUS und WAFFEN

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Subject: Mailingliste der AG Waffenrecht

List archive

Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrecht RECHTSEXTREMISMUS und WAFFEN


Chronological Thread 
  • From: "Thomas Althoff" <thalthoff AT googlemail.com>
  • To: "'Mailingliste der AG Waffenrecht'" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrecht RECHTSEXTREMISMUS und WAFFEN
  • Date: Sun, 18 Dec 2011 21:07:19 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo Susanne,

 

soweit mir bekannt, muß man als Sportschütze in einen Verband sein, dessen Sportordnung anerkannt/genehmigt wurde. Ob man zusätzlich noch in einen Verein Mitglied ist, liegt an den Richtlinien innerhalb der Verbände. Im BDMP ist das soweit mir bekannt nicht notwendig, da kann man auch als Einzelmitglied teilhaben.

 

Viele Grüße

Thomas

 

 

Von: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Susanne Putsche Dobert
Gesendet: Sonntag, 18. Dezember 2011 20:39
An: Andreas Gutwirth; Mailingliste der AG Waffenrecht
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrecht RECHTSEXTREMISMUS und WAFFEN

 

Hallo Andreas,

ich stimme Dir zu.

"also erst mal vorab: ich möchte nicht das Menschen und Gruppen mit extremer Gesinnung die somit die Demokratie und die Rechte auf Freiheit, Würde und Gleichheit zerstören,
(egal ob diese von rechts oder von links kommen) Zugang zu legalen oder (illegalen) Waffen haben."

Deshalb gibt es im Grunde zwei Hürden, die ein Sportschütze heutzutage nehmen muss um eine Waffe erwerben zu können:
Er muss einen Verein finden, der ihn aufnehmen würde und die Waffenbehörde muss ihn für zuverlässig erachten.

Wenn beide Instanzen ihre "Arbeit" gut machen, dann sollte das Thema eigentlich kein Thema sein.
Wenn was schief läuft, dann hat jedenfalls die Waffenbehörde versagt. Denn unser Waffenrecht ist in diesem Punkt schon streng genug. Strenger kann man es in einem Rechtsstaat nicht machen ohne die Grundsätze des Rechtsstaats zu verletzen.

Liebe Grüße

Susanne


Susanne Putsche Dobert
Rechtsanwältin
Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan
Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien
Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim

 




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