ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Subject: Mailingliste der AG Waffenrecht
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- From: Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
- To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Argumente gegen Zentrallagerung
- Date: Sun, 18 Dec 2011 21:01:18 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Hallo, die Aberkennung der Gemeinnützigkeit hätte doch auch nur steuerliche Aspekte, oder? Ein Schießsportverein muss meines Wissens nicht gemeinnützig sein. Die von Katja kopierte Argumentation zur Zentrallagerung kannte ich schon von irgend woher. Da gibt es glaube ich ein Gutachten dazu. Kann auch eine Stellungsnahme vom BKA oder ähnliches im Rahmen der Waffenrechtsänderung gewesen sein. Liebe Grüße Susanne Susanne Putsche Dobert Rechtsanwältin Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim Am 18.12.2011 01:42, schrieb Guido Körber: Oh, Forumstread. Ich habe mich davon verabschiedet da eine sinnvolle Diskussion führen zu können. Es gibt immer wieder Leute die unfundiert aber schwer überzeugt reingrätschen. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit dürfte in die Hose gehen, wenn sie denn überhaupt betrieben wird, es gibt keine Vorgabe dazu wie der Sport aussieht den ein Verein betreibt, die allgemeine Zugänglichkeit, ernsthaftes Betreiben des Sportes und Förderung der Jugend sind vorgeschrieben, nicht die Sportgeräte oder Sportarten. Am 17.12.2011 um 22:38 schrieb Cathy: Ich bin heute auf diesen Thread zur Aberkennung der Gemeinützigkeit von Bremer Schützenvereinen gestoßen: https://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=87406&pid=371158#pid371158 Ich kopier mal die Argumente hier mal unkommentiert rein, die wir vielleicht demnächst besprechen sollten: *Wirtschaftliche Hindernisse* Wenn man trotz der pragmatischen Hindernisse wenigstens bei Sportschützen die Zentrallagerung durchsetzen wollte und nur von 5.000 Schützenhäusern ausgeht, sollte man zunächst den wirtschaftlichen Aufwand berechnen. An Stelle der dezentralen, anonymen Lagerung kleinerer Waffen- und Munitionsmengen zu Hause beim Schützen in einem bewohnten Gebäude in einem in der Regel bewohnten Gebiet müsste ein erheblich höherer Schutzaufwand stehen (abgelegenes Gebäude aufgrund der Lärmemission, unbewohnt, nicht regelmäßig kontrolliert, baulich oft unterhalb des Niveaus eines Wohnhauses, sehr große Waffen- und Munitionsmengen). Neben dem notwendigen Umbau bedürften diese Gebäude – etwa vergleichbar den Waffenkammern und Munitionsdepots in Kasernen – einer Dauerüberwachung. Angesichts des notwendigen Schutzniveaus und aus arbeitsrechtlichen Gründen bedürfte es eines Zwei-Mann-Teams, dass pro Objekt auf sechs bis zehn Vollzeitmitarbeiter aufgestockt werden müsste, um Schichtbetrieb sowie Urlaube und andere Vakanzen abdecken zu können, die jeweils nicht unter 1.500 Euro netto verdienen würden (zuzüglich des Arbeitnehmeranteils zu den Sozialversicherungen etc.). Weitere, arbeitsrecht lich geforderte Umbauten für das Personal würden anfallen. Es ist klar, dass bei diesen insgesamt mehrere Milliarden umfassenden Kosten, von denen ein erheblicher Anteil dauerhaft wäre (Personalkosten anders als die einmaligen Umbaukosten), der Schießsport faktisch verunmöglicht würde. *Rechtliche Hindernisse* Rechtlich wäre die Frage zu untersuchen, inwieweit eine Zwangslagerung von rechtmäßig erworbenen Waffen gegen den Willen des Besitzers Enteignungscharakter hat und überhaupt durchsetzbar ist. Selbst wenn dem Waffenbesitzer bei der Zwangslagerung nicht das Eigentum an den Waffen entzogen wird, ist ihm doch zeitweilig und überwiegend der Besitz an seinen Waffen genommen. Da der Besitz aber wesentliche Ausprägung des Eigentums ist, ergibt sich eine Beschränkung, der dem Eigentum wesentlichen Funktion und des Wesensgehaltes. Hier dürfte eine Klagewelle vorprogrammiert sein. Auch würde sich die Frage einer Entschädigung stellen – ggf. sogar die Frage nach Schadensersatz bei Wildschäden, wenn etwa die Jagd aufgrund dieser Rahmenbedingungen erschwert bzw. zu bestimmten Zeiten verunmöglicht würde. Das mindeste zu erwartende wäre eine jahrelange, ebenfalls kostenintensive rechtliche Auseinandersetzung mit mehreren Einzelpersonen und jagdlichen, schießsportlichen, Sam mler- und Legalwaffenrechtsorganisationen. *Grundsätzliche Unmöglichkeit der Zentrallagerung* Die tatsächliche Aufbewahrung von Waffen ist nur ein Teilaspekt der Idee „Zentrallagerung“. Wesentlicher wären ausgeklügelte und überwache Verfahren für die Entnahme der Waffen. Wie dargestellt, erstreckt sich die Ausübung der Jagd und des Sports nicht auf den Wohnort des Jägers oder Schützen und umfasst nicht nur wenige Stunden, sondern durchaus auch mehrere Tage oder Wochen (Turnier, besondere Trainingsmöglichkeit wie Schießkino oder Long Range-Stand, entferntes Jagdgebiet, Jagdreise) und zwar mit sehr häufig unregelmäßigen und ungünstigen Ausleih- und Rückgabezeitpunkten. Spätestens dadurch wird die Zentrallagerung ad absurdum geführt, denn wenn man sich jedes Mal für einen dieser Zwecke Waffen und Munition holen kann, dann kann man damit auch nahezu jederzeit jeden möglichen Missbrauch treiben. Wie diese Betrachtung zeigt, löst die Zentrallagerung kein einziges Problem, erzeugt hingegen einige große neue. -- Ag-waffenrecht mailing list Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht |
- [Ag-waffenrecht] Argumente gegen Zentrallagerung, Cathy, 12/17/2011
- Re: [Ag-waffenrecht] Argumente gegen Zentrallagerung, Guido Körber, 12/18/2011
- Re: [Ag-waffenrecht] Argumente gegen Zentrallagerung, Susanne Putsche Dobert, 12/18/2011
- Re: [Ag-waffenrecht] Argumente gegen Zentrallagerung, Guido Körber, 12/18/2011
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