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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Argumente gegen Zentrallagerung

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Argumente gegen Zentrallagerung


Chronologisch Thread 
  • From: Guido Körber <koerber AT codemercs.com>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Argumente gegen Zentrallagerung
  • Date: Sun, 18 Dec 2011 01:42:47 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Oh, Forumstread. Ich habe mich davon verabschiedet da eine sinnvolle
Diskussion führen zu können. Es gibt immer wieder Leute die unfundiert aber
schwer überzeugt reingrätschen.

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit dürfte in die Hose gehen, wenn sie denn
überhaupt betrieben wird, es gibt keine Vorgabe dazu wie der Sport aussieht
den ein Verein betreibt, die allgemeine Zugänglichkeit, ernsthaftes Betreiben
des Sportes und Förderung der Jugend sind vorgeschrieben, nicht die
Sportgeräte oder Sportarten.


Am 17.12.2011 um 22:38 schrieb Cathy:

>
> Ich bin heute auf diesen Thread zur Aberkennung der Gemeinützigkeit von
> Bremer Schützenvereinen gestoßen:
> https://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=87406&pid=371158#pid371158
>
> Ich kopier mal die Argumente hier mal unkommentiert rein, die wir
> vielleicht demnächst besprechen sollten:
>
> *Wirtschaftliche Hindernisse*
> Wenn man trotz der pragmatischen Hindernisse wenigstens bei Sportschützen
> die Zentrallagerung durchsetzen wollte und nur von 5.000 Schützenhäusern
> ausgeht, sollte man zunächst den wirtschaftlichen Aufwand berechnen.
> An Stelle der dezentralen, anonymen Lagerung kleinerer Waffen- und
> Munitionsmengen zu Hause beim Schützen in einem bewohnten Gebäude in einem
> in der Regel bewohnten Gebiet müsste ein erheblich höherer Schutzaufwand
> stehen (abgelegenes Gebäude aufgrund der Lärmemission, unbewohnt, nicht
> regelmäßig kontrolliert, baulich oft unterhalb des Niveaus eines
> Wohnhauses, sehr große Waffen- und Munitionsmengen). Neben dem notwendigen
> Umbau bedürften diese Gebäude – etwa vergleichbar den Waffenkammern und
> Munitionsdepots in Kasernen – einer Dauerüberwachung. Angesichts des
> notwendigen Schutzniveaus und aus arbeitsrechtlichen Gründen bedürfte es
> eines Zwei-Mann-Teams, dass pro Objekt auf sechs bis zehn
> Vollzeitmitarbeiter aufgestockt werden müsste, um Schichtbetrieb sowie
> Urlaube und andere Vakanzen abdecken zu können, die jeweils nicht unter
> 1.500 Euro netto verdienen würden (zuzüglich des Arbeitnehmeranteils zu den
> Sozialversicherungen etc.). Weitere, arbeitsrechtlich geforderte Umbauten
> für das Personal würden anfallen. Es ist klar, dass bei diesen insgesamt
> mehrere Milliarden umfassenden Kosten, von denen ein erheblicher Anteil
> dauerhaft wäre (Personalkosten anders als die einmaligen Umbaukosten), der
> Schießsport faktisch verunmöglicht würde.
>
> *Rechtliche Hindernisse*
> Rechtlich wäre die Frage zu untersuchen, inwieweit eine Zwangslagerung von
> rechtmäßig erworbenen Waffen gegen den Willen des Besitzers
> Enteignungscharakter hat und überhaupt durchsetzbar ist. Selbst wenn dem
> Waffenbesitzer bei der Zwangslagerung nicht das Eigentum an den Waffen
> entzogen wird, ist ihm doch zeitweilig und überwiegend der Besitz an seinen
> Waffen genommen. Da der Besitz aber wesentliche Ausprägung des Eigentums
> ist, ergibt sich eine Beschränkung, der dem Eigentum wesentlichen Funktion
> und des Wesensgehaltes. Hier dürfte eine Klagewelle vorprogrammiert sein.
> Auch würde sich die Frage einer Entschädigung stellen – ggf. sogar die
> Frage nach Schadensersatz bei Wildschäden, wenn etwa die Jagd aufgrund
> dieser Rahmenbedingungen erschwert bzw. zu bestimmten Zeiten verunmöglicht
> würde. Das mindeste zu erwartende wäre eine jahrelange, ebenfalls
> kostenintensive rechtliche Auseinandersetzung mit mehreren Einzelpersonen
> und jagdlichen, schießsportlichen, Sammler- und
> Legalwaffenrechtsorganisationen.
>
> *Grundsätzliche Unmöglichkeit der Zentrallagerung*
> Die tatsächliche Aufbewahrung von Waffen ist nur ein Teilaspekt der Idee
> „Zentrallagerung“. Wesentlicher wären ausgeklügelte und überwache Verfahren
> für die Entnahme der Waffen. Wie dargestellt, erstreckt sich die Ausübung
> der Jagd und des Sports nicht auf den Wohnort des Jägers oder Schützen und
> umfasst nicht nur wenige Stunden, sondern durchaus auch mehrere Tage oder
> Wochen (Turnier, besondere Trainingsmöglichkeit wie Schießkino oder Long
> Range-Stand, entferntes Jagdgebiet, Jagdreise) und zwar mit sehr häufig
> unregelmäßigen und ungünstigen Ausleih- und Rückgabezeitpunkten. Spätestens
> dadurch wird die Zentrallagerung ad absurdum geführt, denn wenn man sich
> jedes Mal für einen dieser Zwecke Waffen und Munition holen kann, dann kann
> man damit auch nahezu jederzeit jeden möglichen Missbrauch treiben.
>
> Wie diese Betrachtung zeigt, löst die Zentrallagerung kein einziges
> Problem, erzeugt hingegen einige große neue.
> --
> Ag-waffenrecht mailing list
> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht





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