Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-soziale_marktwirtschaft - [Ag-soziale_marktwirtschaft] Steuerabzug statt Freibetrag

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

Listenarchiv

[Ag-soziale_marktwirtschaft] Steuerabzug statt Freibetrag


Chronologisch Thread 
  • From: Patrik74 <Patrik74 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Steuerabzug statt Freibetrag
  • Date: Thu, 19 Apr 2012 15:38:57 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Wenn sie schon Urteile zitieren, dann lesen sie sie vollständig. Dann verstehen sie auch warum es geht und brauchen sich nich öffentlich selbst demontieren:

aa) Nach Ansicht der Finanzgerichte verstoßen die zur Prüfung vorgelegten Regelungen gegen Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sowie gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG, _weil die Grundfreibeträge - für 1978 bis 1980 einschließlich des allgemeinen Tariffreibetrages - nicht ausreichten, um das Existenzminimum des Steuerpflichtigen steuerfrei zu belassen. [/h] Bei der Besteuerung einer Familie müsse das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder steuerfrei bleiben.

Die zu niedrigen Grundfreibeträge seien auch dann verfassungswidrig, wenn die Steuerpflichtigen zur Erfüllung der Einkommensteuerschuld den das Existenzminimum verkörpernden Teil ihres Einkommens nicht anzugreifen brauchten. Die verfassungsgemäße Festlegung der Grundfreibeträge setze nicht nur voraus, daß den Steuerpflichtigen nach Abzug der Steuern das Existenzminimum verbleibe; [u]vielmehr dürfe der Gesetzgeber nur das über das Existenzminimum hinausgehende Einkommen der Besteuerung unterwerfen._

Das finde ich schlüssig, und genau so war es auch vom BVG gemeint -sprich der Grundfreibetrag war zu niedrig.

Wie sie daraus ein Anrecht auf eine neg. ESt ableiten wollen, bleibt wohl ihr Geheimnis.

PS: Ich schätze es nicht, abgekanzelt zu werden!




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang