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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Steuerabzug statt Freibetrag

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Steuerabzug statt Freibetrag


Chronologisch Thread 
  • From: milton2011 <milton2011 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Steuerabzug statt Freibetrag
  • Date: Thu, 19 Apr 2012 15:09:01 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Patrik74 schrieb:
milton2011 schrieb:
Eben nicht, Patrik,
da das Existenzminimum nicht bei Niedriglöhnern voll ausgeschöpft wird, besonders nicht bei Familien, hat das BVerfG in Leitsatz 3 bestimmt, dass dies bei Erwerbstätigen durch die Einkommensteuer erfüllt wird. Ist nicht meine Idee, Prof. Kirchhof kannte da seinen Friedman.

Ich verstehe nur Bahnhof. Was soll denn bitte "da das Existenzminimum nicht bei Niedriglöhnern voll ausgeschöpft wird" bedeuten? Soll das etwa heissen, dass die Niedriglöhner weniger verdienen als das Existenzmiumum und daher ihre theoretische Steuerentlastung durch den Grundfreibetrag niedriger ausfällt, als es bei jemandem der Fall wäre, der mehr verdient, und daher der Niedriglöhner ein Anrecht auf einen "Ausgleich" in Form einer Auszahlung hat?

Jetzt wird es ja völlig verquer! Es ist NICHT Aufgabe der ESt zu niedrige Löhne auszugleichen - das ESt-Recht ist am Ende lediglich eine unnötig komplizierte Rechenvorschrift, um die individuelle Steuerlast festzulegen; und weniger als nichts (keine ESt) geht nicht!

Liegt der Grundfreibetrag also in Höhe des Existenzminimums, so bedeutet das, dass der Steuerpflichtige keinesfalls _aufgrund der Steuer_ unterhalb des Existenzminimums fällt, sondern höchstens aus anderem Grund, aber das hat nichts mit der ESt, sondern viel eher mit der Beschäftigungssituation des Einzelnen zu tun. Die Kritik bezog sich wohl eher auf die Höhe des Grundfreibetrages - alles andere erscheint mir nicht schlüssig.

Was Ihnen schlüssig erscheint, spielt keine Rolle :

Beschluß des Zweiten Senats vom 25. September 1992
http://lexetius.com/1992,419
1. Dem der Einkommensteuer unterworfenen Steuerpflichtigen muß nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld von seinem Erworbenen soviel verbleiben, als er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts und -- unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 GG -- desjenigen seiner Familie bedarf (Existenzminimum).
2. Die Höhe des steuerlich zu verschonenden Existenzminimums hängt von den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen und dem in der Rechtsgemeinschaft anerkannten Mindestbedarf ab. Der Steuergesetzgeber muß dem Einkommensbezieher von seinen Erwerbsbezügen zumindest das be lassen, was er dem Bedürftigen zur Befriedigung seines existenznotwendigen Bedarfs aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung stellt.
3. Bei einer gesetzlichen Typisierung ist das steuerlich zu verschonende Existenzminimum grundsätzlich so zu bemessen, daß es in möglichst allen Fällen den existenznotwendigen Bedarf abdeckt, kein Steuerpflichtiger also infolge einer Besteuerung seines Einkommens darauf verwiesen wird, seinen existenznotwendigen Bedarf durch Inanspruchnahme von Staatsleistungen zu decken.

Leitsatz 3 ist klar, die Einkommensteuer hat bei Erwerbstätigen den Familien- und Sozialausgleich vorzunehmen.:)




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