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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Steuerabzug statt Freibetrag

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Steuerabzug statt Freibetrag


Chronologisch Thread 
  • From: Patrik74 <Patrik74 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Steuerabzug statt Freibetrag
  • Date: Wed, 18 Apr 2012 16:19:02 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


milton2011 schrieb:
Beschluß des Zweiten Senats vom 25. September 1992
http://lexetius.com/1992,419
3. Bei einer gesetzlichen Typisierung ist das steuerlich zu verschonende Existenzminimum grundsätzlich so zu bemessen, daß es in möglichst allen Fällen den existenznotwendigen Bedarf abdeckt, *kein Steuerpflichtiger also infolge einer Besteuerung seines Einkommens darauf verwiesen wird, seinen existenznotwendigen Bedarf durch Inanspruchnahme von Staatsleistungen zu decken. *

Wegen Leitsatz 3 behauptet ja Prof. Kirchhof immer, unser Einkommensteuergesetz sei verfassungswidrig.
Geringverdiener zur Aufstockung nach HartzIV zu schicken, versstößt gegen Leitsatz 3.

Diesen Hinweis verdanke ich Holger Neulen.

Und wenn wir dann diesen Leitsatz 3 realisieren, dann ist bGE nur noch eine Vereinfachung der Sozialhilfe, jeder auch mit Einkommen 0 bekommt dann seine Freibeträge.

War nur ein Hinweis von mir. Was Sie wollen, ist das Prinzip der negativen Einkommensteuer.

Entschuldige, aber ich halte das für einen schweren Fall des "Missverstehen-wollens". Was ist denn eine negative ESt anderes als die Inanspruchnahme einer staatlichen Leistung?

Vielleicht fühlt es sich besser an, 300€ negative ESt statt 300€ Aufstockung zu bekommen, ist aber im Ergebnis das selbe. Im übrigen kann es bei 0€ ESt niemals dazu kommen, dass ein Steuerpflichtiger "infolge einer _Besteuerung_ seines Einkommens darauf verwiesen wird, seinen existenznotwendigen Bedarf durch Inanspruchnahme von Staatsleistungen zu decken."

Darüber hinaus eine Forderung nach einer negativen ESt aus obigen Satz ableiten zu wollen, halte ich für völlig verfehlt. Bei 0€ ist obige Forderung spätestens erfüllt.




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