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Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft
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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4
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- Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Antrag #130 Wirtschafts- und Sozialpolitik: Ergänzung neben Hartz 4
- Date: Mon, 07 Nov 2011 13:12:56 +0000
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Bratenbengel schrieb:
So, da ist ein ganz konkreter Faktor. Die Datenbank.Nein, die bestehende Datenbank des Arbeitsamtes ist viel kleiner (nur suchende) und vor allem Lebenslauforientiert und die vorgestellte Datenbank muss mehr Richtung abstrakte Fähigkeit gehen.
Das ist für beides anzuwenden. Nach Berufsgruppen oder der Berufskennzahl trägt man sich ein.
Für Auszubildende ergibt sich aus dem Eignungstest eine gewisse Zuordnung in ein Berufsgruppe die man nach 6 Monaten innerhalb einer Ausbildung nochmals wechseln kann.
Auch die Unternehmen werden nach Kennzahlen oder Branche zugeordnet, wenn sie an dieser Datenbank teilnehmen wollen.
Z.B. kann man saisonale Schwerpunkte gut einbauen.
So weit ich weiß haben wir soetwas bereits.
Für Berufsanfänger kann man sich über die Arbeitsagentur eintragen lassen und gibt dort eine Kurzbewerbung ab, die anonym ist und die Unternehmen stehen im Branchenbuch.
Wenn ich dich richtig verstehe geht es also wieder um eine Koordinierung und Zusammenfügung, die mit einem Verwaltungssystem gekoppelt ist.
Dass dies so sein muss beweist ja allein die Tatsache, dass ich jede Firma im Netz finde und über die Arbeitsagentur als Unternehmer Personal abrufen kann, sofern dort etwas für mich vorhanden ist.
Erlebt mein Sohn gerade.
Bratenbengel schrieb:
Wie ist denn der Ablauf heute wenn man Arbeitslos wird?Nein, Du beschreibst hier Jobs im normalen Arbeitsmarkt. Der Einkommensplatz wäre eine Stufe da drunter, wenn die einzelnen nichts finden oder erst gar nicht suchen. Außerdem bekommst Du ALG I unabhängig davon ob Du aktiv Gelegenheitsjobs suchst.
Man meldet sich bei der BA, gibt seine Kurzberwerbung ins Netz und schreibt Bewerbungen an Unternehmen die man selbst oder mit Hilfe der BA gefunden hat.
In der Zwischenzeit kann man Gelegenheitsjobs machen. z.B. das Wochenblatt am Mittwoch austragen.
Das Unternehmen das die Wochenblätter verteilen lässt, findet man in den vorhandenen Medien.
Da brauche ich keinen Einkommensplatz oder jemanden der mich zuteilt oder beschäftigt.
Liberal gesehen macht die BA genau das was du vorgeschlagen hast. Sie gibt dir Geld nach ALG I und du musst dich kümmern.
Nichts anderes geschieht am Einkommensplatz.
Bratenbengel schrieb:
Da gab es mal diese "Tagelöhnerbörse" bei der Hamburger BA. Ich weiß nicht ob die noch existiert, aber da kam wer wollte früh Morgens hin, wartete auf Anfragen von z.B. Umzugsunternehmen und ein Sachbearbeiter verhandelte den Stundenlohn und gab die Arbeit an die Wartenden weiter. Der Rest der keine Arbeit an dem Tag fand saß Stundenlang im Warteraum.Alles und auch dieses ist eine Frage von gut gemachten Regeln ;) Ich erkenne in Deinen Beispielen noch keine Rechtsgründe, die dem entgegen stehen. Z.B. die Geschichte mit der Pflicht zur Ausschreibung wäre schon dann unterlaufen, wenn Du für (zeitlich begrenzte Jobs) diese Bewerbung und die darauf kommende Zuweisung durch das betreuende Amt legitimieren würdest, soweit es überhaupt notwendig ist.
Klar hätte man da schon Bewerbungsprobleme lösen oder innerhalb der Behörde oder der Kommune Hilfsarbeiten anbieten können. Arbeit gab es damals und gibt es heute so viel für ungelernte Kräfte in der Stadt.
Doch Hamburg sah darin keine Notwendigkeit und unterlag schon damals den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschreibungsverfahren für öffentliche Arbeiten und konnte die Unternehmen nicht dazu bewegen aus dem Tagelöhnerpool das zusätzliche Personal abzugreifen, weil es um knallharte Kalkulationen ging, um den Auftrag überhaupt zu bekommen.
Der Einkommensplatz existierte demnach schon, aber es gab andere Hürden die eine effektive Verwendung der vorhandenen Arbeitskräfte verhinderte. Das ist heute nicht anders bzw. noch schlimmer und würde, auch nach deinem Konzept, nur durch Gesetze ausgehebelt und zunichte gemacht werden.
Das Problem Einkommensplatz ist in den 90'ziger Jahren gelöst worden und konnte aus Rechtsgründen nicht funktionieren.
Bratenbengel schrieb:
Damit steht dein Vorschlag zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit und Förderung der sozialen Integration mittels Einkommensplatz ganz oben, aber davor stehen Gesetze die gekippt werden müssen.Wo oben?
Ich gehe mal davon aus, dass fast alle meiner Vorschläge umfangreiche Anpassungen der Gesetze erfordern. Aber davon sollte man sich ja nicht abschrecken lassen.
Bratenbengel schrieb:
Kannst du nicht deinen Vorschlag darauf ausrichten?Ich seh da gewisse Parallelen aber noch nicht wirklich eine Deckungsgleichheit. Man könnte natürlich mal schauen, wie die Erfahrungen damit waren und was zur Beendigung führte.
Wie du siehst gab es das schon und ein Stundenlohn von damals 10 - 15 DM (heute ca. 7,50 bis 10 €) war nicht unbedingt schlecht. Ich hab als Gelegenheitskellner ohne diese "Tagelöhnerbörse" im Hotel Steigenberger 10 DM die Stunde gehabt.[/color]
Bratenbengel schrieb:
So Komplex es sein mag, ist es doch relativ einfach zu erkennen was geändert werden muss, um die Voraussetzungen für einen fließenden Übergang von Schule und Berufsausbildung zu schaffen, ohne gleich die Kiddis in Existenznöte zu stürzen, weil sie vielleicht nicht so toll in der Schule waren und arbeitslos werden müssten.Wenn es nicht das übliche Programm ist, führt so ein Programm eher zu Irritationen bei der Einstellung. Warum sollte ein Unternehmer so einen nehmen, wenn er auch die nehmen kann, die es ohne Sonderprogramm schaffen?
Da ist dieser Einkommensplatz doch genau das richtige. Für diese Integration und Hilfe zur Selbstfindung im Berufsleben muss es kein Dauervertrag mit einem Unternehmer sein.
Gerade hier bietet sich das frühzeitige Fördern vor Ort sehr gut an.
Das gibt es übrigens auch schon in Hamburg.
Jugendliche mit Bewerberproblemen gehen nach Barmbek in eine Fördergruppe müssen den ganzen Tag Unternehmen aus dem Netz suchen und Bewerbungen schreiben und haben einen Mitarbeiter an der Seite, der ihnen hilft oder sogar bei einem Unternehmer dabei ist, wenn es um das Vorstellungsgespräch geht und Geld erhalten sie auch nach SGB II.
Warum funktioniert es nicht richtig?
Weil die Unternehmen keine Ahnung von diesem Projekt haben und nichts von vorhandenen Ansprechpartnern wissen, die den Prozess begleiten.
Gedacht war es für eine Übergangsphase bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
Jetzt ist es nur noch Beschäftigungstherapie.
Bratenbengel schrieb:
Wenn ich dir hier die Varianten aufzeige die es gab oder noch gibt fällt dir bestimmt auf, dass man deinen Einkommensplatz für AN und Lehrlinge schon erfunden und umgesetzt hat.Ja, ich würde es eher Entwicklung nennen. Vielleicht haben die bestehenden Konzepte irgendwelche Eigenschaften, die man nicht mit Ausbauen verändern kann.
Es geht also grundsätzlich um den Ausbau und die genaue Strukturierung des vorhanden Systems.
Es geht um die Veränderung von Gesetzen die alles ausbremsen.
Bratenbengel schrieb:
Nutzen wir die Zeit und beginnen mit der Suche nach den vorhandenen Möglichkeiten die den Einkommensplatz bilden (heutiges SGB der Bücher I bis XII) und nach den Gesetzen die eine Weiterentwicklung verhindern oder die Umsetzung nicht zulassen.Da hast Du mir einiges meiner Antworten schon vorweg genommen. Aber ob das SGB als Ausgangsbasis taugt, kann ich noch nicht recht einschätzen.
Das wäre das erste was wir machen müssen.
Im Fall der AN würde mir hier als erstes der Zwang von Ausschreibungen für Kommunen ins Auge springen, den man getrost bei städtischen Hilfs- und Zuarbeiten ausklammern könnte. Bei den 1,00 € Jobs ging es doch auch, obwohl es erniedrigend, ökonomisch- sozial schädigend und verfassungswidrig ist.
Bei den zukünftigen Azubis muss es die Außenwahrnehmung sein, die bei Unternehmen nicht ankommt oder so negative Gedankengänge auslöst, dass die Kiddis schon verloren haben bevor sie begannen sich zu bewerben, weil sie in einer soclhen Fördergruppe ware. Dieses Negativbild verliert sich, wenn jedem der Weg geebnet wird, egal ob Abi oder "heute noch" Hauptschule.
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