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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Fwd: ++++EIL++++ Datenskandal um Fotos für die elektronische Gesundheitskarte?!

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Fwd: ++++EIL++++ Datenskandal um Fotos für die elektronische Gesundheitskarte?!


Chronologisch Thread 
  • From: Rick <Rick AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Fwd: ++++EIL++++ Datenskandal um Fotos für die elektronische Gesundheitskarte?!
  • Date: Fri, 23 Dec 2011 16:22:05 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Hallo Dietmar, hallo Liste !

Eine kleine Korrektur zu Deinem Beitrag.

DS Lawfox schrieb:

Immerhin sollen weitere 70% der Versicherten in 2012 mit der "kranken" Karte ausgestattet werden. Das gilt es nach wie vor zu verhindern.

Richtig ist vielmehr, dass bis Ende 2012 jede Krankenkasse *insgesamt 70 %* ihrer Versicherten mit einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ausstatten muss. Einmal unterstellt, dass sie bis Ende dieses Jahres die geforderten 10 % (ziemlich exakt) erreicht hat, sind *weitere* (bis zu) *60 %* der Versicherten im Verlauf des kommenden Jahres zusätzlich mit eGK'n auszustatten. Du schriebst fälschlich "weitere 70 %".

Als Sanktion für solche Krankenkassen, die ihre Quote nicht erfüllen, werden die Verwaltungskosten im Jahr 2013 auf den Stand des Jahres 2012 eingefroren.

Für diejenigen, die der genaue Wortlaut interessiert, habe ich ihn aus der Bundesratdrucksache 785/11 http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Drucksachen/2011/0701-800/785-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/785-11.pdf mit dem *GKV-Versorgungsstrukturgesetz* herausgesucht, weil eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt meiner Kenntnis nach noch nicht erfolgt ist. Relevant ist Artikel 1 Ziffer 1a., wodurch § 4 Absatz 6 SGB V erweitert wird.

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(...)

1a. § 4 Absatz 6 wird wie folgt geändert:

a) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

„Bei Krankenkassen, die bis zum 31. Dezember 2012 nicht an mindestens 70 Prozent ihrer Versicherten elektronische Gesundheitskarten nach § 291a ausgegeben haben, dürfen sich die Verwaltungsausgaben im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012 nicht erhöhen.“

b) Der neue Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Absatz 4 Satz 4 Nummer 1 und Satz 5 sowie § 291a Absatz 7 Satz 7 gelten entsprechend.“


Herzliche Grüße

von Eurem Rick




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