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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Fwd: ++++EIL++++ Datenskandal um Fotos für die elektronische Gesundheitskarte?!

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Fwd: ++++EIL++++ Datenskandal um Fotos für die elektronische Gesundheitskarte?!


Chronologisch Thread 
  • From: Thorsten Wagner <wagner.thorsten AT gmx.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Fwd: ++++EIL++++ Datenskandal um Fotos für die elektronische Gesundheitskarte?!
  • Date: Thu, 22 Dec 2011 19:47:24 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Ohne mich großartig in die Diskussion einmischen zu wollen:
Dass durch das Lichtbild nicht sichergestellt ist, dass eine Versicherungskarte von einer anderen Person als auf dem Lichtbild zu sehen ist genutzt wird sehe ich ein.

Aber wenn ich mich recht erinnere, war doch in Medien auch häufig die Rede davon, dass eine Versicherungskarte von einer ganzen Reihe von Personen genutzt wird. Das würde doch mit einem Lichtbild wirksam verhindert werden, oder nicht?

Grüße
Thorsten

On 22.12.2011 19:37, Rick wrote:

Hi Benny !

Hast Du so im Rückblick auf die letzten fünf bis acht Jahre wahrgenommen, dass nach der "Lichtbild-Euphorie" Anfang/Mitte des letzten Jahrzehnts die VISA-Cards, die Bahn-Cards 25 und viele andere WIEDER _ohne_ Lichtbild ausgestellt werden ? Ich vermute mal ganz frech (Widerspruch ausdrücklich erlaubt !), dass sich die zusätzlichen Kosten für die Lichtbildbeschaffung und den Lichtbild-Aufdruck auf die Karte schlicht NICHT RECHNEN !

HappyBuddha schrieb:

Dass die Karte mit Foto kommt, damit habe ich gar kein Problem, das Foto auf der Karte stört mich herzlich wenig, ich habe mich eh gefragt, warum das nicht schon auf den normalen Versichertenkarten drauf war (...)

Jetzt könnte es wieder 'mal spannend werden in der Diskussion zwischen uns beiden - ich hoffe, Du hast auch Lust auf einen fairen "Schlagabtausch" ?! Fangen wir also 'mal gaaanz langsam an.

Der §291 SGB V http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__291.html für die (alte) Krankenversichertenkarte (KVK) schreibt bereits verbindlich vor, dass die (alten) KVK'n spätestens seit dem 1.1.2006 mit einem Lichtbild augestattet werden müssten. Offenbar hat die (meisten) Krankenkassen diese gesetzliche Verpflichtung die letzten fünf Jahre lang nicht den Teufel geschert. Ich vermute - noch einmal ganz frech -, dass die Kosten wohl nicht in einem vernünftgen Verhältnis zu den potenziellen Nutzen standen.

Es ist unabweisbar - wie Du ja auch einräumst -, dass das Postulat einer Missbrauchsbekämpfung überhaupt nur ansatzweise erfüllt werden kann, wenn die Übereinstimmung des Lichtbilds mit den Personalien des Karteninhabers anhand amtlicher Dokumente überprüft wird. DAS ist nicht einmal angedacht - weil es schlicht die Kapazität der Geschäftsstellen jeder Krankenkasse überfordern würde.

Andersherum: Nützlich für den Versicherten ist das Lichtbild dann, wenn er bewusstlos einer Notfallbehandlung bedarf. Dann können die Notfallhelfer ihn (hoffentlich) daran identifizieren und unterscheiden, dass sie besser nicht den Notfalldatensatz eines Angehörigen auslesen sollten, deren eGK (z.B. zur Abholung ihrer Medikamente) gerade zufällig auch in der Brieftasche ist.

Völlig *schräg* konstruiertes Szenario: JA. Mir fällt aber einfach keine _bessere_ Rechtfertigung für das Lichtbild auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ein.

Auf Deinen Widerspruch freue ich mich !

Herzlichst

Dein Rick





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