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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - [AG-GOuFP] Fw: Heutiges Geld ist Schuldgeld

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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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[AG-GOuFP] Fw: Heutiges Geld ist Schuldgeld


Chronologisch Thread 
  • From: "Winrich Prenk" <info AT high-end-studio.de>
  • To: <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [AG-GOuFP] Fw: Heutiges Geld ist Schuldgeld
  • Date: Wed, 10 May 2017 21:07:37 +0200
  • Importance: Normal

… derart falsche Ableitungen ergeben sich, wenn man die Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken, die auf der Passivseite einer Bankbilanz verbucht werden, als Geld bezeichnet. Dabei heißt es doch eindeutig „Verbindlichkeit“, weil jederzeit der Einleger kommen und Zentralbankgeld fordern kann.

 

LG Winnie

 

 

From: Peter Baum

Sent: Tuesday, May 9, 2017 12:49 PM

To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Subject: [AG-GOuFP] Heutiges Geld ist Schuldgeld

 

Die zahlreichen Mails zum Betreff "Wissenschaftliche Quellen zum Geld", insbesondere die Kontroverse zwischen Wolfgang und Arne und Wolfgangs  Behauptung (Mail von moneymind am 06.05.2017 17:42), Geschäftsbanken könnten nicht mit ihrem Giralgeld erbrachte Leistungen bezahlen (die m.E. nicht zutrifft, siehe unten), haben mich zu folgendem Text angeregt.

In einem Währungsraum gibt es drei Arten von Finanzakteuren: die Zentralbank (ZB), die Geschäftsbanken (GB) und die Nichtbanken (NB). Angenommen, jeder dieser Akteure hat zum gleichen Zeitpunkt eine Bilanz erstellt. Dann ist alles Geld dieses Währungsraumes sowohl in einem Posten auf der Passivseite einer Bilanz als auch in einem Posten auf der Aktivseite einer dieser Bilanzen enthalten.

Beispiel:
Das Bankguthaben einer NB steht sowohl auf der Aktivseite ihrer Bilanz als Forderung gegenüber der GB als auch auf der Passivseite der GB-Bilanz als Verbindlichkeit gegenüber der NB. Und das Bargeld einer NB ist ein Posten sowohl auf der Aktivseite ihrer Bilanz als auch auf der Passivseite der ZB-Bilanz.

Das Guthaben einer GB bei der ZB erscheint ebenfalls zum einen auf der Aktivseite der GB-Bilanz und zum anderen auf der Passivseite der ZB-Bilanz als Verbindlichkeit gegenüber der GB, ebenso ist es mit dem Bargeld der GB.

Daher ist ja auch die Summe aller Geldschulden gleich der Summe aller Geldvermögen (Saldenmechanik).

Dass unser heutiges Geld Schuldgeld ist, folgt nicht nur aus seiner Entstehung als Kreditgeld bei den Geschäftsbanken sondern auch aus dem Leistungsaustausch durch die Arbeitsteilung:

Jeder am Arbeitsprozess Beteiligte erbringt in unserer arbeitsteiligen Wirtschaft Leistungen für andere und ist zum Leben auf die Leistungen der anderen angewiesen. Dieser Austausch von Leistung und Gegenleistung beruht auf einem Vertrag, der ein gegenseitiges Schuldverhältnis begründet. Jeder der beiden Partner ist bei Vertragsabschluss zugleich Schuldner und Gläubiger, der eine schuldet dem anderen eine Leistung und hat eine Forderung auf die Gegenleistung, und der andere schuldet dem einen die Gegenleistung und hat einen Anspruch auf die Leistung.

Der Leistungsaustausch in der arbeitsteiligen Wirtschaft wird nun über das Geld geregelt, daher besteht die Gegenleistung in den meisten Fällen aus einem zu zahlenden Geldbetrag, zwischen Nichtbanken entweder in Form einer Überweisung von Konto zu Konto oder in Form von Bargeld.

Erfolgt die Gegenleistung für eine erbrachte reale Leistung durch die Zahlung von Giralgeld oder Bargeld, so ist zwar das Schuldverhältnis zwischen den Partnern erloschen, aber der reale Leistungsaustausch erst zur Hälfte erfolgt. Denn die Banknote, die ich für meine reale Leistung als Gegenleistung erhalten habe, hat für mich nur dann einen Wert, wenn mit ihr ein Anspruch auf eine reale Leistung durch die Gesellschaft verbunden ist. Sie ist, so gesehen, ein Schuldschein gegenüber der Gesellschaft, der von Hand zu Hand wandert, ebenso wie das Giralgeld als Schuldgeld von Konto zu Konto wandert.

Hat eine Baufirma mit einer GB einen Vertrag über den Bau eines Bankgebäudes geschlossen, muss die Baufirma als Leistung das Gebäude erstellen und die GB als Gegenleistung das Gebäude bezahlen. Wenn die Baufirma bei der GB ein Girokonto hat, ist die Zahlung genau dann erfolgt, wenn der vereinbarte Kaufbetrag auf dem Girokonto eingegangen ist, so dass die Baufirma über ihn verfügen kann. Das durch den Kaufvertrag begründete Schuldverhältnis zwischen der GB und der Baufirma ist damit erloschen.

Die Buchung in der GB-Bilanz bei diesem Gebäudekauf gleicht in der Tat der Buchung eines Kredits: Das erstellte Gebäude steht auf der Aktivseite im Posten Anlagevermögen - ebenso wie bei einer Kreditvergabe die Forderung auf Tilgung auf der Aktivseite steht - und der Kaufpreis steht als Verbindlichkeit gegenüber der Baufirma auf der Passivseite der GB-Bilanz - wie auch der Kreditbetrag im Fall einer Kreditvergabe.

Wie die Baufirma den Kaufpreis nun verwendet - ob sie ihn auf ein Konto bei derselben GB oder auf ein Konto bei einer anderen GB überweist oder ob sie ihn am Geldautomat in Bargeld verwandelt, hat mit dem beiderseits bereits erfüllten Kaufvertrag überhaupt nichts mehr zu tun.


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Peter Baum


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