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- From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
- To: Peter Baum <p.baum AT posteo.de>, ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Heutiges Geld ist Schuldgeld
- Date: Sun, 14 May 2017 11:48:23 +0200
Hallo Winnie, Peter und Wolfgang
Am 13.05.2017 um 13:21 schrieb Peter Baum: Hallo Winnie, hallo Wolfgang, Winnie schrieb:Am 10.05.2017 um 21:21 schrieb moneymind: Hallo Winnie, @ Winnie… derart falsche Ableitungen ergeben sich, wenn man die Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken, die auf der Passivseite einer Bankbilanz verbucht werden, als Geld bezeichnet. Dabei heißt es doch eindeutig „Verbindlichkeit“, weil jederzeit der Einleger kommen und Zentralbankgeld fordern kann. Pauschal den längeren Text von Peter als "falsche Ableitung" zu bezeichnen, halte ich für wenig zielführend. Sollen die Leser hier ein Rätsel auflösen und herausfinden, welche Textstelle Winnie als "falsche Ableitung" ansieht? Zu Deiner Formulierung: weil jederzeit der Einleger kommen und Zentralbankgeld fordern kann. ein Einwand, der Einleger kann nur "Bargeld" fordern. Die Verbindlichkeit der Bank besteht aus einer Geldschuld der Bank. Würde z. B. kein Bargeld mehr existieren, bestände diese Verbindlichkeit immer noch. Die Bank hat bei der Gutschrift auf dem Kundenkonto, aus ihrer Sicht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kunden, eine gleich hohe Forderung gegenüber dem Kreditkunden bewirkt. Also sucht ein Bankkunde nach Verbindlichkeiten der Bank, um diese Kreditschuld zurückzuzahlen. Genau die einschränkende Sichtweise auf das Bargeld führt mE zu falschen Ableitungen und verhindert den Blick auf die wesentlichen Zusammenhänge im Bankbetrieb. Wo siehst Du denn einen Fehler? Nur in der Bezeichnung "Geld" für Giralgeld (Verbindlichkeit in der GB-Bilanz, Forderung in der NB-Bilanz)? Meine These war ja, dass unsere Zahlungsmittel Schuldgeld sind, weil wir immer bei Zahlungen Verbindlichkeiten weiterreichen - was ist daran falsch?@Peter Ich kann keinen Fehler entdecken. Betrachtet man nur das Verhältnis zwischen Banken und Nichtbanken kann man die Verbindlichkeit der Bank problemlos als "Geld" betrachten. Dies tun auch die Volkswirte so. Erst wenn man sich die internen Vorgänge in einer Bank ansieht, erweist sich der "Geldbegriff" als nachteilig und teilweise verwirrend. Sowohl auf der Passivseite (Verbindlichkeiten gegenüber Kunden) wie auch auf der Aktivseite (Barreserve) wird Geld aufgeführt. Prof. Richard Werner hat empirisch nachgewiesen, dass bei einer Kreditvergabe kein "Geld" von einem Konto verschwindet und damit die Finanzvermittlertheorie als nicht zutreffend bewiesen. Ein Beispiel für eine totale Irreführung durch den Begriff "Geld". Sobald man also tiefer in den Bankbetrieb einsteigt empfiehlt es sich, nur noch von Forderungen und Verbindlichkeiten zu sprechen, wie es die Banken intern ja auch tun. Die Bankbilanz enthält im Wesentlichen nur Forderungen und Verbindlichkeiten mit Ausnahme der Barreserve. Wenn wir präzise sein wollen muss man diese Guthaben auf Kundenguthaben auf Girokonten beschränken. Kundenguthaben auf Girokonten stellen Zahlungsmittel für Nichtbanken dar. Guthaben von Geschäftsbanken bei anderen Banken und dazu zählt auch die Zentralbank, stellen Zahlungsmittel unter Banken dar. Wobei das Guthaben bei anderen Geschäftsbanken immer nur auf einer zweiseitigen Beziehung beruht, wogegen das Guthaben bei der Zentralbank bei allen beteiligten Banken eines Landes Gültigkeit hat. Bank A hat bei Bank B einen Kredit über 10.000 € aufgenommen und dafür auch ein Guthaben über diesen Betrag bei Bank B. Dieses Guthaben stellt für Bank A eine Forderung an die Bank B dar. Wie auch Wolfgang betont gilt Erich Schneiders Grundsatz von 1952 immer noch:Ich denke, am besten formuliert man es vielleicht etwas präziser so: (1) Guthaben bei Geschäftsbanken stellen Zahlungsmittel für Nichtbanken dar, aber nicht für die Geschäftsbanken selbst. "Wir beschränken uns dabei bewußt auf die Analyse einer Wirtschaft, wie sie heute ist, d. h. auf eine Wirtschaft, in der allein Forderungen als Zahlungsmittel verwendet werden." Erfolgt nun eine Überweisung von 6.000 € von Bank A an einen Kunden bei Bank B so kann diese durch die Übertragung der Forderung bei Bank B geschehen. Bank A tritt aus ihrer Forderung von 10.000 € einen Teilbetrag von 6.000 € an den Empfänger bei Bank B ab. Bank A besitzt danach nur noch eine Forderung von 4.000 € gegenüber der Bank B, dafür hat der Kunde der Bank B eine Forderung in Höhe von 6.000 € an die Bank B erhalten. Es wurde gezahlt mit der Übertragung einer Forderung. Die finanziellen Verpflichtungen unter Banken betragen in Deutschland immerhin rund ein viertel der konsolidierten Bilanzsumme, d.h. rund 2 Billionen €. In dieser Summe sind auch die Verpflichtungen gegenüber der Zentralbank enthalten. Also kann doch der Bauunternehmer, der ein Gebäude für seine GB erstellt hat, sein Guthaben bei der GB, dass diese ihm auf seinem Girokonto bereitgestellt (geschöpft) hat, als Zahlungsmittel für seine Verbindlichkeiten verwenden, und die Geschäftsbank hat mit dieser Bereitstellung ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises für das Gebäude erfüllt - was ist daran falsch? Die Geschäftsbank hat mit der Gutschrift auf dem Kundenkonto ihre Gegenleistung für den Erwerb des Gebäudes erbracht. Der Kaufvertrag oder Werkvertrag für das Gebäude sieht eine Zahlung auf das Girokonto des Erstellers vor. Die Kontoführungsleistungen des Kreditinstitutes haben mit der Erstellung und Bezahlung des Gebäudes nichts zu tun. Dies ist ein komplett anderer Vertrag.(2) Geschäftsbanken brauchen zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten ein ZM, das sie selbst nicht schaffen können (d.h. Forderungen gegen einen Dritten, z.B. eine Girozentrale - "Clearinghouse" - oder die Zentralbank). Wie oben gezeigt gibt es neben Zentralbank-Buchgeld und dem Einsatz von multilateralen Clearinginstitutionen auch den Weg über bilaterale Beziehungen zwischen Korrespondenzbanken. Die obige Aussage ist deshalb mE entsprechend zu ergänzen. Es ist ein Irrglaube, dass nur mit ZB-Geld eine Überweisung getätigt werden kann, s. o.Das ist richtig, wenn mit Verbindlichkeiten die täglich fälligen Sichteinlagen gemeint sind, aber es stimmt nicht für diejenigen Verbindlichkeiten der GB, die - wie auch bei NB's - aus einem Kaufvertrag entstehen! Diese können, wie eben beschrieben, durch Bereitstellung einer täglich fälligen Verbindlichkeit auf dem Girokonto des Verkäufers erfüllt werden. GB's brauchen zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten aus täglich fälligen Sichteinlagen Zentralbankgeld, nämlich immer dann, wenn Geld aus der GB raus fließt. Und dieses ZB-Geld kann sie entweder bei der ZB oder einer anderen GB leihen oder - und das wird hier manchmal übersehen - bei einem Sparer, der sein Spargeld längerfristig festgelegt hat. Dieses Spargeld ist irgendwann in die GB rein geflossen, und zwar sowohl auf die Passivseite als Verbindlichkeit als auch auf die Aktivseite der GB-Bilanz als ZB-Geld. Mit diesem ZB-Geld kann die GB so lange arbeiten, bis das Spargeld fällig wird. Kannst Du das näher erläutern, wie die Banken das "Geld ihrer Sparer" mittels Fristentransformation nutzen?Die Diskrepanzen beim Thema Geldschöpfung entstehen meistens dadurch, dass man die Wirklichkeit nicht vollständig betrachtet. Im ersten Schritt findet durch die GB Geldschöpfung statt. Das Geld bleibt aber in der Regel nicht ewig bei der GB sondern wird irgendwann auf Konten einer anderen Bank überwiesen. Und das geht nur mit ZB-Geld. Wie sich die GB dieses ZB-Geld beschafft, hängt von ihrem Geschäftsmodell ab. Sparkassen und Genossenschaftsbanken (wie z.B. die GLS Bank) nutzen eher das Geld ihrer Sparer mittels Fristentransformation als dass sie bei der ZB Geld leihen. Beste Grüße Rudi Müller Gruß Peter
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- [AG-GOuFP] Fw: Heutiges Geld ist Schuldgeld, Winrich Prenk, 10.05.2017
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- Re: [AG-GOuFP] Heutiges Geld ist Schuldgeld, Rudolf Müller, 14.05.2017
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